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1 Ergebnisse für "9015900000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

901590000080Teile und Zubehör6%
DEBTI49003/25-19015900000

Sog. Glaslibelle mit Flüssigkeit für einen automatischen Rotationslaser (Nivellierinstrument), im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, nach technischer Zeichnung gefertigten, zylinderförmigen, klarsichtigen Glaskörper (Gesamtbreite: 23 mm, Durchmesser: 8 mm, Glaskörper mit Flüssigkeit: Breite 20 mm), in welchem sich eine transparente Flüssigkeit und eine Luftblase befinden. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Glaslibelle dient der Selbstnivellierung eines automatischen Rotationslasers. Sie ist im Inneren des selbstnivellierenden Rotationslasers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbaut. Die Nivellierung geschieht mithilfe eines optischen Sensors. Ein Lichtstrahl (LED) wird durch die Glaslibelle hindurch projiziert, die Blase wirft einen Schatten auf einen Empfänger. Dadurch wird erkannt, ob ein Justieren erforderlich ist. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Instrument, Apparat oder Gerät für die Geodäsie/Topografie (Rotationslaser) bestimmt" eingereiht.

DEBTI28189/25-19015900000

Sog. Baugruppe für einen Rotationslaser (Nivellierinstrument), im Wesentlichen bestehend aus einem an einem schwarzen Kunststoffrahmen (ca. 128,5 x 90 x 99 mm) aufgehängten Gussteil, mit drei Gleichstrommotoren, einer Steuerplatine, drei Sensoren zur Bestimmung der Mittenlage im Horizontal- und Vertikalbetrieb, einer Laserdiode, einer Laserstrahlablenkeinheit (Prisma und Keilscheibe) sowie Steckkontakten für die Batterie, die Sensoren und der Motoren (siehe Abbildung in der Anlage). Zwei der Motoren dienen der automatischen Positionierung der Baugruppe im Gehäuse des Rotationslasers. Der dritte Motor sorgt für die Rotation der Laserstrahlablenkeinheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Laserdiode erzeugt das für den Betrieb des Rotationslasers notwendige Laserlicht. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Nivellierinstrument der Unterposition (HS) 9015 30 bestimmt" eingereiht.

DEBTI24431/25-19015900000

Neigungsadapter für einen Rotationslaser (Nivellierinstrument), sog. Neigungskeil, im Wesentlichen bestehend aus einem massiven Erzeugnis aus Aluminium mit schwarzer Legierung (Maße: ca. 135 x 155 x 40 mm) aus einer spezifisch geformten Aufnahmeplatte mit dreh- und abnehmbarem Kopf mit 5/8"-Gewindeschraube zur Befestigung eines Rotationslasers und seitlicher Skalierung von 0° bis 90°und einer unteren Platte mit Verstellmechanismus (u.a. mit Metallfeder, Gewindestange und Verstellrad aus Kunststoff) und integrierter Dosenlibelle zur senkrechten Aufstellung des Gerätes. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Neigungskeil wird zwischen einem Rotationslaser und einem Stativ (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) montiert und dient der Einstellung des gewünschten Neigungswinkels des Lasers von 0° bis 90°. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Instrument, Apparat oder Gerät für die Geodäsie/Topografie (Nivellierinstrument) bestimmt" eingereiht.

DEBTI56371/24-19015900000

Sog. Watstange für hydrologische Messungen, im Wesentlichen bestehend aus zwei Aluminiumstangen, die durch zwei Kunststoffhalterungen zusammengehalten werden, einer Anschlusskopplung für hydrometrische Messflügel (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), einem Anschluss für ein Datenkabel und einer Messelektronik in einem Kunststoffgehäuse. Die Stangen können gegeneinander verschoben werden, um die Messflügel in die gewünschte Tiefe zu bringen. Die Ware dient der Positionierung hydrometrischer Messflügel in fließenden Gewässern. Dazu misst das Gerät die Resonanz/Beobachtungstiefe der angeschlossenen Messflügel und zeigt diese Werte auch an. Je nach Ausführung kann das Gerät zudem die Signale der Messflügel auswerten. Es kann aus den Impulssignalen einen Wert für die Punktgeschwindigkeit von fließenden Gewässern und die Umdrehungsanzahl der Messflügel berechnen und angezeigt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Teil erkennbar ausschließlich für ein, Instrument, Apparat oder Gerät für die Hydrologie" eingereiht.

DEBTI56387/24-19015900000

Sog. Stabilisator-Heckflosse, im Wesentlichen bestehend aus einem 1 m langem, zweiteiligem, stabförmigen Körper aus Kunststoff (Durchmesser: 26 mm) einem Verbindungsstück zur Montage an einem Strömungsmesser, einem Gegengewicht aus Stahl und einer sog. Heckflosse  (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage).  Die Ware dient der Stabilisierung von in ein Fließgewässer eingebrachten Strömungsmessern. Hierzu wird sie an dem Strömungsmesser oder an einem am Strömungsmesser angebrachten Gegengewicht (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) montiert.  Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar ausschließlich für ein Instrument, Apparat oder Gerät für die Hydrologie bestimmt" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI