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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI25872/19-19015900090

So genannte Stabilisator-Heckflosse, im Wesentlichen bestehend aus einem 1 m langem, zweiteiligem, stabförmigen Körper aus Kunststoff (Durchmesser: 26,0 mm) einem Verbindungsstück zur Montage an einem Strömungsmesser, einem Gegengewicht aus Stahl und einer Heckflosse. Die Ware dient der Stabilisierung von in ein Fließgewässer eingebrachten Strömungsmessern. Dazu wird es an dem Strömungsmesser oder an einem am Strömungsmesser angebrachten Gegengewicht (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) montiert. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar ausschließlich für ein Instrument, Apparat oder Gerät für die Hydrologie bestimmt" eingereiht.

DEBTI14673/19-19015900090

So genannte Watstange für hydrologische Messungen, im Wesentlichen bestehend aus zwei Aluminiumstangen, die durch zwei Kunststoffhalterungen zusammengehalten werden, einer Anschlusskopplung für hydrometrische Messflügel (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), einem Anschluss für ein Datenkabel und einer Messelektronik in einem Kunststoffgehäuse. Die Stangen können gegeneinander verschoben werden, um die Messflügel in die gewünschte Tiefe zu bringen. Die Ware dient der Positionierung hydrometrischer Messflügel in fließenden Gewässern. Dazu misst das Gerät die Resonanz/Beobachtungstiefe der angeschlossenen Messflügel und zeigt diese Werte auch an. Je nach Ausführung kann das Gerät zudem die Signale der Messflügel auswerten. Es kann aus den Impulssignalen einen Wert für die Punktgeschwindigkeit von fließenden Gewässern und die Umdrehungsanzahl der Messflügel berechnen und angezeigen. Die Ware wird als "Teil erkennbar ausschließlich für ein, Instrument, Apparat oder Gerät für die Hydrologie" eingereiht.

DEBTI12088/19-19015900090

So genanntes Zählgerät, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Kunststoffgehäuse (Maße je nach Ausführung: 120 x 80 x 22 mm oder 140 x 80 x 50 mm; zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) mit LC-Display, Bedienknöpfen, zwei Kabeleingängen zum Anschluss hydrometrischer Messgeräte (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), einem RS232 Ausgang und einer Bluetooth-Schnittstelle. Das Gerät wird an Messflügel zur hydrometrischen Strömungsmessung (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen. Es berechnet aus dem Ausgangssignal dieser Messflügel die Fließgeschwindigkeit eines Gewäassers an einem bestimmten Messpunkt (sog. Punktgeschwindigkeit) und zeigt diese Messwerte im Display an. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für ein, Instrument, Apparat oder Gerät für die Hydrologie bestimmt" eingereiht.

DEBTI6575/18-19015900090

Sog. Laserreceiver, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Kunststoffgehäuse mit den Abmessungen (L x B x H) von ca. 5 x 3 x 14 cm und einem Gewicht (ohne Halteklammer) von ca. 210 g, auf dessen Oberseite sich ein LC-Display und zwei Libellen zur exakten horizontalen und vertikalen Positionierung befinden. Seitlich dienen LEDs als Anzeigemedium. Auf der Rückseite ermöglicht ein Magnet die Befestigung an metallischen Gegenständen. Eine Halterung zur Befestigung an Nivellierlatten ist vorhanden (siehe Abbildung in der Anlage). Die batteriebetriebene Ware dient der präzisen Ermittlung der Position des Laserstrahls von pulsmodulierten Linienlasern mit roter Laserdiode eines bestimmten Herstellers und ermöglicht so den unproblematischen Transfer von Markierungs- und Ausrichtungsinformationen. Dies ist auf große Entfernungen (Reichweite zwischen 4 und 75 m) oder bei hellem Licht im Innenbereich möglich. Zur besseren Handhabung ist eine akustische Zielführung zuschaltbar. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Geräte für die Geodäsie (Nivellierinstrumente), anderes als Zubehör von meteorologischen Instrumenten, Apparaten und Geräten und Entfernungsmessern für bestimmte Luftfahrzeuge" eingereiht.

DEBTI18986/17-19015900090

Multifunktionshalterung für ein elektronisches Nivellierinstrument, im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffkörper (ca. 150 x 113 mm) mit einer verstellbaren Aufnahmevorrichtung für das Nivellierinstrument (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), zwei Standfüßen (keine Beine) sowie einer integrierten Wandhalterung (siehe Abbildung in der Anlage). Mit Hilfe der Halterung ist es möglich das Messinstrument auf dem Boden stehend oder an einer Wand hängend exakt zu positionieren. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Geräte für die Geodäsie (Nivellierinstrumente), anderes als Zubehör von meteorologischen Instrumenten, Apparaten und Geräten und Entfernungsmessern für bestimmte Luftfahrzeuge" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI