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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI8564/26-39017801000

Sog. Zollstock , im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 31 cm langen, gelben Gliedermaßstab aus Holz.  Der Maßstab ist mit einer Zentimeter-Maßeinteilung in Zentimeterschritten bis 30cm versehen. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Zollstock ist gemeinsam mit einem Hammer (8564/26-1) und einer Wasserwaage (8564/26-2) an einer Pappkarte aufgemacht. Die Ware wird als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, Maßstab" eigereiht.

DEBTI10658/26-190178010

Maßband, im Wesentlichen bestehend aus einem 150 cm langen, gelben flachen Kunststoffband, das beidseitig mit einer metrischen Maßeinteilung versehen ist, welche je nach Seite senk- oder waagerecht ablesbar ist. Die Ware ist in einem Blisterkarton aufgemacht Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware ist zur Längenmessung bestimmt. Die Ware wird als "Längeninstrument, für den Handgebrauch, im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als in den Unterpositionen (HS) 9017 10 bis 9017 30, Maßband" eingereiht.

DEBTI39837/25-190178010

Gliedermaßstab, im Wesentlichen bestehend aus zehn übereinanderliegenden flachen, gleich langen Gliedern aus Holz, die über bei 180° einrastbare Gelenke miteinander verbunden sind und im auseinandergefalteten Zustand einen 200 cm langen Maßstab ergeben  (zusammengefaltet: ca. 24,0 x 3,3 x 1,6 cm).  Dieser Maßstab verfügt auf beiden Seiten über eine Messskala von einem bis 200 cm in Zentimeterschritten, einschließlich Millimeterskala  (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient der Bestimmung von Längen bis zu 200 cm und ist für den Handgebrauch bestimmt. Sie wird als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

DEBTI41927/25-19017801000

Sog. Maßband in der Dose, im Wesentlichen bestehend aus einem 150 cm langen flachen Kunststoffband, das beidseitig mit einer metrischen Maßeinteilung versehen ist, welche je nach Seite senk- oder waagerecht ablesbar ist. Die Ware ist in einem Aufbewahrungsglas aus Kunststoff mit Schraubdeckel aus Aluminium für den dauernden Gebrauch untergebracht. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware ist zur Längenmessung z.B. beim Schneidern bestimmt. Die Ware wird als "Längenmessinstrument, für den Handgebrauch, im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9017 10 bis 9017 30 erfasst, Maßband mit Maßeinteilung" eingereiht.

DEBTI39097/25-190178010

Sog. Maßband aus PVC zum Messen von Fischen, im Wesentlichen bestehend aus einem aufgerollten Maßband aus Kunststoff, einseitig mit einer Zentimeterskalierung (127 cm), an einem rechten Winkel aus klarsichtigem Kunststoff zum Anlegen des Fisches befestigt. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die in einer transparenten Kunststoffbox verpackte Ware dient dem Messen von Fischen. Die Ware wird als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9017 10 bis 9017 30 erfasst, Maßband mit Maßeinteilung" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI