Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "90178090"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI18644/25-190178090

Distanzstück-Messgerät, sog. Gerät zur Größenmessung der Abstandshalter (Spacer), im Wesentlichen bestehend aus einem messuhrähnlichen, batteriebetrieben Erzeugnis mit kreisrundem Gehäuse mit einem Durchmesser von ca. 55 mm, mit einer digitaler Messergebnisanzeige in mm oder inch, mit drei Tasten, auf der Unterseite mit einem zylindrischen Anschlussstück mit spitz zulaufendem beweglichem Messeinsatz, auf der Oberseite mit einem Halteelement aus unedlem Metall ausgestattet (Gesamtgröße: ca. 125 x 55 x 25 mm). Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Das Gerät dient zur Bestimmung der richtigen Spacer-Höhe bei Inline-Skatern. Dazu wird das Inliner-Rad auf den dafür vorgesehenen Aluminiumadapter (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gelegt. Anschließend wird das in der Hand zu haltende Messgerät in die Radaufnahme eingeführt, um die benötigte Höhe der Distanzhülse (Spacer) zu ermitteln. Es handelt sich nicht um ein Gerät, das zum Messen dauernd auf eine Stützvorrichtung montiert wird. Die Ware wird als "Längenmessgerät für den Handgebrauch, nicht von den Unterpositionen (KN) 9017 1010 bis 9017 8010 erfasst" eingereiht.

ATBTI2024000817-DEC9017809000

Es handelt sich bei der Ware um eine Wurfsonde zum Aufspüren von Lawinenverschütteten. Die Sonde wird in drei verschiedenen Längen hergestellt (220 cm, 260 cm, 300 cm). Sie besteht aus mehreren (je nach Länge der Sonde 5, 6 oder 7) 12,5 mm breiten und ca. 400 mm langen Aluminiumrohren mit einer aufgebrachten Zentimeterskala. Das unterste Rohr ist gelb gefärbt (mit aufgedruckter schwarzer Skala), danach folgt immer abwechselnd ein silbernes Rohr mit schwarzer Skala und ein schwarzes Rohr mit weißer Skala. Die Rohre sind auf ein Band gefädelt. An der Oberseite befindet sich eine schwarze Schlaufe mit verstärktem farbigem Griff (220: gelb, 260: blau, 300: rot), an der Unterseite ein schwarzer Kegel. Das Gewicht beträgt je nach Ausführung 260, 295 oder 335 Gramm. Die Ware wird gestellt in einem Packsack in Form eines länglichen Beutels, welcher mit einer schwarzen Schlaufe mit verstärktem Griff versehen ist. Er ist vorne durchsichtig und gelb bedruckt, auf der Hinterseite ist eine Bedienungsanleitung aufgedruckt. Die Aluminiumrohre rasten beim Auswerfen der Wurfsonde so miteinander ein, dass sie ein langes Ganzes bilden, mit dem im Schnee durch Sondierung nach Verschütteten gesucht werden kann. Durch die aufgedruckte Skala kann die Tiefe der verschütteten Person bestimmt werden. Somit ist diese maßgeblich für die Einreihung der Ware als Längenmessinstrument für den Handgebrauch.

DEBTI41306/21-19017809000

Sog. Teigroller, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer Rolle aus Edelstahl, welche mit einer Messskala (Messbereich: 4 - 12 inch, 100 - 300 cm) bedruckt ist (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung). Dazu gehören jeweils vier Paare von Abstandsscheiben aus Kunststoff, welche an beiden Enden angebracht werden können (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Bestandteile werden gemeinsam zum Ausrollen des Teiges auf die gewünschte Breite verwendet und sind gemeinsam verpackt. Da eine Ware mit zwei Funktionen vorliegt  ("Haushaltsartikel aus Stahl" der Position 7323 und "Längenmessinstrument für den Handgebrauch" der Position 9017)  erfolgt die Einreihung in Anwendung der AV 3c) in die letztgenannte der in Betracht kommenden Positionen. Die Ware wird als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, in Kapitel 90 weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9017 1010 bis 9017 8010 erfasst" eingereiht.

DEBTI17178/21-190178090

Sog. Maschenlineale in zwei Ausführungen, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einer bedruckten Kunststoffkarte mit einer Zentimeter-Einteilung bis 10 cm an beiden Kanten. Die Aufdrucke weisen Maschenreihen verschiedener Größe und Anzahl je 10 cm auf, die entweder beim Stricken oder Häkeln entstehen (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Maschenlineal dient beim Handarbeiten der Ermittlung der Maschenzahl in Abhängigkeit der Stärke der verwendeten Nadeln, um eine Fläche von 10 cm x 10 cm zu fertigen. Die Ware, welche in einer Kunststofffolie verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht ist, wird als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, Lineal mit Maßeinteilung" eingereiht.

DE14606/16-190178090

Bei der als "Auszugspfeil" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Erzeugnis, welches einem Pfeil im Bogensport ähnelt (ohne Federn und Spitze), im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 86,5 cm langen grau/silberfarbenen Aluminiumrohr mit einem Durchmesser von ca. 0,8 cm, einer orangefarbenen Nocke zum Einspannen in einen Sportbogen am einen Ende und einem Loch am anderen Ende. Auf dieser Seite befindet sich zudem eine Skala mit Zolleinteilung. Der Messpfeil wird mit der Nocke in die Sehne eines Sportbogens geklemmt, diese wird dann mitsamt Pfeil nach hinten gezogen, anhand der Skala kann nun die Auszugslänge des Schützen abgelesen werden. Die Ware wird als "Längenmessgerät für den Handgebrauch, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Gerät der Unterpositionen (HS) 9017 10 bis 9017 30, kein Maßstab, Maßband oder Lineal" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI