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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI4923/26-190183110

Sog. 20ml Spritze, in Form einer zweiteiligen Leerspritze aus Kunststoff mit einem graduierten Gesamtvolumen von 24 ml, bestehend aus einem zylindrischen klarsichtigen Spritzenkörper aus Kunststoff mit exzentrischem Luer-Spritzenkonus, mit aufgedruckter schwarzer Skalierung und einer integrierten grünen Kolbenstange mit Fingerauflage, Gesamtlänge ca. 11,5 cm. Siehe Abbildung in der Anlage. Die zum Einmalgebrauch vorgesehene Spritze kann z. B. mit einem flüssigen Medikament (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befüllt werden, um dieses per Injektion in den Körper eines Patienten einbringen zu können (Injektionsspritze). Die Ware, welche in einem bedruckten Blister steril verpackt ist, wird als "medizinisches Instrument (Spritze aus Kunststoffen)" eingereiht.

DEBTI48604/25-190184100

Elektrische Antriebseinheiten in Form von Elektromotoren, als zusammengesetzte Ware, sog. dentale elektrische Mikromotoren, verschiedene Ausführungen als bürstenlose oder bürstenbehaftete Gleichstrommotoren mit einer maximalen Leistung von 45, 58, 61 oder 80 W (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung), im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, zylindrischen, mit Abstufungen versehenen, massiven Erzeugnis aus Metall und Kunststoff, je nach Ausführung mit einer Motorwelle inklusive Mitnehmer oder einer Handstückhalterung, O-Ring und Motorhülse, ggf. mit Regelring/Lampenring und/oder Kupplungsanschluss ausgestattet. Zudem weisen sie elektrische Steckvorrichtungen, spezifische Kupplungsanschlüsse für die entsprechenden dentalmedizinische Instrumente (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) sowie einen spezifischen Anschluss für einen Versorgungsschlauch der dentalen Behandlungseinheit (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) auf und sind teilweise mit einer Beleuchtung und/oder mit einer Sprayfunktion für Kühlwasser versehen, Abmessungen: Durchmesser: 16 oder 22 mm, Länge: zwischen 40 und 61 mm. Die elektrischen Mikromotoren wandeln elektrische Energie in Rotation um und dienen der Übertragung von Drehmoment auf rotierende dentalmedizinische Instrumente (z. B. Bohrer, Schleifer) in zahnärztlichen Praxen und Kliniken. Die Steuerung erfolgt über die dentale Behandlungseinheit. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für eine Dentalbohrmaschine, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 3900 erfasst“ eingereiht.

DEBTI2089/26-190183900

Sog. WIR1-Führungsdrähte, im Wesentlichen bestehend aus einem 260 cm bzw. 450 cm langen, am Ende mit einer geraden, atraumatischen, ca. 55 mm langen hydrophil beschichteten Spitze versehenen flexiblen Draht aus Nitinol. Die Ware ist von einem grün/weißen Schutzschlauch aus Kunststoff (außer die Spitze) umgeben, in einem Kunststoffring spiralförmig aufgewickelt und mit Schutzkappen versehen. Der Führungsdraht dient der Sondierung des Gallensystems, sowie der Führung von medizinischen Instrumenten (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) durch schwer zugängliche Passagen im oberen und unteren Gastrointestinaltrakt. Die Ware, welche steril in einer Kunststoff-/Papiertüte und mit einer Gebrauchsanweisung in einem Pappkarton verpackt ist, wird als "Katheter, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 3110 bis 9018 3290 erfasst" eingereiht.

DEBTI2309/26-190183110

Sog. Abdecktuchset Standard-1, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: -  einem Paar Nitril-Handschuhe aus Kunststoff in der Farbe Blau, puderfrei, latexfrei, medium; -  zwei Messbechern (1x blau/lila, 1x transparent; graduiert) mit einem Fassungsvermögen von jeweils 250 ml; -  10 Mullkompressen (ca. 10 x 10 cm); -  einer Einmal-Spritze mit Luer-Lock-Anschluss (12 ml); -  einer Einmal-Spritze mit Luer-Lock-Anschluss (20 ml); -  einem Abdecktuch (ca. 75 x 90 cm) mit vier transparenten Ablagetaschen (MIS1-Towel-4) und - drei Dokumentationsetiketten.  Alle Bestandteile sind zusammen in einem sterilen Blisterbeutel verpackt und dienen gemeinsam als Hilfsmittel bei einem endoskopischen Eingriff. Ein charakterbestimmender Bestandteil der Warenzusammenstellung kann nicht ermittelt werden, somit erfolgt die Einreihung gemäß AV 3 c) in die letztgenannte Position. Die letztgenannte Position stellen die Einmal-Spritzen in Unterposition 9018 3110 dar. Die Ware wird als "medizinisches Instrument, in Form von Spritzen, aus Kunststoffen" eingereiht.

ATBTI2026000087-DEC9018390000

Es handelt sich bei eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem steril verpackten Katheter, bestehend aus Griff, einer Balloneinstellung mit Messskala für die Cavumlänge, einer Messskala für den Zervixkanal, und einem Silikonballon. Der Katheter ist durch einen Schlauch mit einem elektrischen Verbindungselement zum Anschluss an eine Zentraleinheit (nicht Teil dieser vZTA) verbunden. An diesem befinden sich ein Drainageröhrchen und ein Füllventil mit Ventilkappe; - einer ebenso steril verpackten Spritze mit aufgedruckter Skala zur Druckregulierung; - einer Gebrauchsanleitung; - gemeinsam verpackt in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf. Der Ballonkatheter ist aufgrund seiner Funktion als wesensbestimmender Teil anzusehen. Die Ware ist zum einmaligen Gebrauch bestimmt. Der Katheter ist zur Ablation der Endometriumschleimhaut der Gebärmutter bei prämenopausalen Frauen mit Menorrhagie, die auf gutartige Ursachen zurückzuführen ist, vorgesehen. (alle Angaben lt. Antragsteller) (Abbildung siehe Anlage)

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI