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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI48604/25-190184100

Elektrische Antriebseinheiten in Form von Elektromotoren, als zusammengesetzte Ware, sog. dentale elektrische Mikromotoren, verschiedene Ausführungen als bürstenlose oder bürstenbehaftete Gleichstrommotoren mit einer maximalen Leistung von 45, 58, 61 oder 80 W (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung), im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, zylindrischen, mit Abstufungen versehenen, massiven Erzeugnis aus Metall und Kunststoff, je nach Ausführung mit einer Motorwelle inklusive Mitnehmer oder einer Handstückhalterung, O-Ring und Motorhülse, ggf. mit Regelring/Lampenring und/oder Kupplungsanschluss ausgestattet. Zudem weisen sie elektrische Steckvorrichtungen, spezifische Kupplungsanschlüsse für die entsprechenden dentalmedizinische Instrumente (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) sowie einen spezifischen Anschluss für einen Versorgungsschlauch der dentalen Behandlungseinheit (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) auf und sind teilweise mit einer Beleuchtung und/oder mit einer Sprayfunktion für Kühlwasser versehen, Abmessungen: Durchmesser: 16 oder 22 mm, Länge: zwischen 40 und 61 mm. Die elektrischen Mikromotoren wandeln elektrische Energie in Rotation um und dienen der Übertragung von Drehmoment auf rotierende dentalmedizinische Instrumente (z. B. Bohrer, Schleifer) in zahnärztlichen Praxen und Kliniken. Die Steuerung erfolgt über die dentale Behandlungseinheit. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für eine Dentalbohrmaschine, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 3900 erfasst“ eingereiht.

DEBTI22500/25-190184100

Sog. Nachrüstsatz für Dental-Handstücke, in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, bestehend aus - einem Versorgungsschlauch, in Form eines flexiblen Kunststoffschlauches mit spezifischen Anschlusskupplungen zum Anschluss an eine zahnmedizinische Behandlungseinheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und die Motoreinheit eines Dental-Handstücks (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) mit innenliegenden Leitungen für Strom, Wasser, Licht und Luft, - einer sog. Aufsteckhülse, in Form eines als Griff zu verwendenden, mit einer genormten Handstückhalterung ausgestatteten Gehäuses für den - Elektromotor, der mit einer spezifisch geformten, mit Abstufungen versehenen Metallhülle, einer Antriebswelle auf der einen und einem Kupplungsanschluss mit 3 Führungsnasen zum Anschluss des Versorgungsschlauchs auf der anderen Seite sowie Kontaktflächen zur Sicherstellung der Leitfähigkeit für die Apexmessung versehen ist.  Die Vorrichtung wird an eine zahnmedizinische Behandlungseinheit angeschlossen und dient dem Antrieb von Dental-Handstücken sowie der Durchleitung von Licht, Luft und Wasser zur Beleuchtung und Kühlung der Präparationsstelle.  Die Ware ist in einem Karton verpackt.  Sie wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine Dentalbohrmaschine, nicht von den Unterfunktionen (KN) 9018 1100 bis 9018 3900 erfasst" eingereiht.

DEBTI17271/23-190184100

Sog. Rückschlagventil, in Form einer spezifisch geformten, hohlkörperartigen Vorrichtung aus Kunststoff mit einem maximalen äußeren Durchmesser von ca. 3 mm und einer Höhe von ebenfalls ca. 3 mm. Die einseitig kreisrunde Vorrichtung ist mehrfach abgestuft. Der äußere Durchmesser verringert sich zunächst auf einen Ring mit einem Durchmesser ca. 2 mm und geht anschließend in eine sich verjüngende, breit zulaufende (schlitzkopfschraubendreherähnliche) Ausformung über (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage).   Das Erzeugnis wird in den Spraywasserkanal eines dentalmedizinischen Handgriffes (zugleich Elektromotorgehäuse) verbaut. Es dient der Abdichtung und verhindert den Rücklauf von Spraywasser in den Motorschlauch.  Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine Dentalbohrmaschine, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 3900 erfasst" eingereiht.

DEBTI12728/17-19018410000

Sog. Endo-Eze Reciprocating Contra-Angle, in Form eines zahnärztlichen Winkelstücks, im Wesentlichen bestehend einer speziell geformten, mehrfach abgewinkelten Vorrichtung aus Metall, mit Motorkupplung zur Befestigung auf zahnärztlichen Mikromotoren (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und Druckknopf-Spannzange zur Aufnahme und Justierung spezieller Feilen zur Wurzelkanalbehandlung (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient im Rahmen der Wurzelkanalpräparation der Erzeugung einer oszilliernden 30° Reziprokbewegung. Sie wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine Dentalbohrmaschine, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 3900 erfasst" eingereiht.

DEBTI10982/17-190184100

Sog. Luftmotor für Dentalhandstücke, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, zylindrischen, mit Abstufungen versehenen, massiven Erzeugnis aus Metall mit einem größten Durchmesser von 20 mm, welches im vorderen Teil mit einem drehbaren geriffelten Einstellring für die gewünschte Drehzahl und den Rechts-/Linkslauf sowie an beiden Enden mit speziellen genormten Kupplungsanschlüssen versehen ist. Zudem sind u. a. die Firmen- sowie die Warenbezeichnung und eine CE-Kennzeichnung aufgedruckt. Sog. Medienleitungen leiten Luft und Wasser durch den Motor hindurch. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Luftmotor (Mikromotor), welcher als Energiequelle Druckluft verwendet, dient dem Antrieb von zahnärztlichen Hand- und Winkelstücken (Präparationsinstrumente). Über die eine Kupplung werden dazu Hand- und Winkelstücke (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) auf den Motor gesteckt. In diese Hand- und Winkelstücke wiederum werden rotierende Instrumente wie Bohrer, Diamanten, Schleifkörper oder Gummipolierer (sämtlich nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingespannt. Über den zweiten Anschluss wird der Motor mit einem Schlauch verbunden, der wiederum an die Behandlungseinheit (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen wird. Über diesen Schlauch werden der Motor mit Druckluft und die Präparationsstelle (Zahn) mit Kühlwasser versorgt. Die Betätigung des Motors erfolgt durch einen an der Behandlungseinheit angeschlossenen Fußschalter. Die Ware, welche in einer Kunststofftüte und zusätzlich mit einer Gebrauchsanweisung in einer Kunststoffschachtel verpackt ist, wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für eine Dentalbohrmaschine, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 3900 erfasst" eingereiht.

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