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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI4252/26-190189084

Sog. Fremdkörperzange, in 6 Arbeitslängen (70 bis 230 cm) und 4 Backendurchmessern (geschlossen: 1.8, 2.3, 2.5, 3.0 mm), bestehend aus einer scherenartig aufklappbaren Greifvorrichtung mit verschiedenen Backenformen (A1 Krokodilzahnform, A2 Rattenzahnform, A3 Rattenzähne mit Alligatorzahnform, A4 Pelikanform, A5 mit Silikonkautschuk-Typ, A6 Schertyp), einem Kunststoffkatheter mit innenliegendem Zugdraht und einem Handgriff aus Kunststoff. Siehe Abbildung in der Anlage. Die speziell geformte Ware wird von einem Arzt unter Zuhilfenahme eines Endoskops (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in den Körper eines Patienten eingeführt und dient zur Entfernung von Fremdkörpern aus dem menschlichen Körper. Die Ware wird als "medizinisches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.

DEBTI2300/26-190189084

Sog. Einmal Polypektomieschlinge, der POL1-Serie und sog. Einmal Polypektomieschlinge Asymmetrisch, Kombi, in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus einem zweilumigen Katheter (Länge 230 cm, Ø Arbeitskanal 3,2 mm) mit Bediengriff. In dem einen Lumen befindet sich eine, im Hinblick auf die Verwendung und den Charakter der zusammengesetzten Ware bestimmende, monofile Polypektomieschlinge, in dem anderen Lumen eine Injektionsnadel. Die Polypektomieschlinge weist am Ende eine ovale Form auf (Schlingendurchmesser 15, 22, oder 30 mm). Sie wird an eine Stromquelle angeschlossen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und unter Zuhilfenahme eines Endoskops (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in den Körper eines Patienten eingeführt. Die Polypektomieschlinge dient der Polypenabtragung im oberen und unteren Gastrointestinaltrakt durch Hochfrequenzstrom nach vorheriger Unterspritzung und Blutstillung der Polypen mittels der Injektionsspritze. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die in einem sterilen Blisterbeutel verpackte Ware wird als "medizinisches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.

DEBTI2304/26-190189084

Sog. Polypektomieschlingen der POL1-Serie, in Form eines mit einem Bediengriff versehenen Katheters, in dem sich eine Litze aus unedlem Metall (Länge ca. 220 cm) befindet. Die Litze ist am Ende zu einer ovalen Schlinge geformt (Schlingendurchmesser 15 oder 30 mm). Die Ware (siehe Abbildung in der Anlage) wird an eine Stromquelle angeschlossen (nicht Gegenstand dieser VZTA-Entscheidung) und unter Zuhilfenahme eines Endoskops (ebenfalls nicht Gegenstand dieser VZTA-Entscheidung) in den Körper eines Patienten eingeführt. Die Polypektomieschlinge dient durch die Funktion des Greifens und Schneidens der Gewebeabtragung im oberen und unteren Gastrointestinaltrakt mittels Hochfrequenzstrom. Die in einer Kunststoff-/Papiertüte verpackte Ware wird als "medizinisches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.

DEBTI47234/25-190189084

Laser-Plattform, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem den Charakter bestimmenden Gerätesystem in Form einer funktionellen Einheit aus der auf Rollen gelagerten Gerätekonsole mit einem Touchscreen-Bedien-Monitor, einem Gelenkarmsystem zur Übertragung der Laserstrahlung und einem integriertem Kühlsystem sowie einem über Kabel anzuschließenden pneumatischen Fußschalterpedal ausgestattet, Maße (B x T x H): 465 x 533 x 1345/1973 mm, Gewicht ca. 86 kg. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Folgende Systembestandteile liegen dem Gerät bei: Benutzerhandbuch, Schutzbrillen, Kühlmittel-Füllset, Schlüsselset, Netzkabel. Zudem gehören die entsprechenden verschiedenartigen Applikatoren zum System. Das Gerät und die weiteren Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Der Laser der Laserklasse 4 ist, soweit ermittelbar, für eine Nutzung durch Ärzte bzw. medizinisches Fachpersonal bestimmt und ist für den Einsatz in Gesundheitseinrichtungen (z. B. Arztpraxen, Kliniken, Krankenhäuser) vorgesehen. Die Multianwendungsplattform (CO2 - 10.600 nm - Röhrenlaser, 1.570-nm-Faserlaser, Ultraschalltechnologie) ist in Verbindung mit den zugehörigen Applikatoren für die Ablation, Vaporisation, Exzision und Koagulation von Haut- und Vaginalgewebe durch die Emission hochintensiver elektromagnetischer Strahlung im Rahmen dermatologischer und gynäkologischer Eingriffe vorgesehen. Bei den Handstücken (FemiLift- und FemiLift Slim-Applikatoren, Pixel 7x7 und 9x9 Applikator, ProScan-Applikator) handelt es sich um Aufsätze für das Lasermodul, mit denen mittels des Laserlichtes oder Ultraschall (Impact-Applikator) verschiedene dermatologische und gynäkologische Behandlungen durchgeführt werden können. Die Ware wird als "medizinisches Gerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.

DEBTI48442/25-190189084

Laser-Plattform, sog. Nd:YAG-Laser, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem den Charakter bestimmenden Gerätesystem in Form einer funktionellen Einheit aus der auf Rollen gelagerten Gerätekonsole mit einem Touchscreen-Bedien-Monitor, einem Gelenkarmsystem zur Übertragung der Laserstrahlung und einem integriertem Kühlsystem sowie einem über Kabel anzuschließenden Fußschalter ausgestattet, Maße (B x T x H): 29 x 86 x 176 cm, Gewicht ca. 110 kg. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Folgende Systembestandteile liegen dem Gerät bei: Benutzerhandbuch, Warnschilder, Schutzbrille, Kühlmittel-Befüllungsset, Aufkleber „Footswitch“, Fernverriegelungsanschluss, Reserveschlüsselsatz, Netzkabel. Zudem gehören die entsprechenden Applikatoren zum System. Das Gerät und die weiteren Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Das System beinhaltet einen von einer Blitzlampe gepumpten Nd: YAG-Laser mit einer Wellenlänge von 1064 nm. Das System verfügt außerdem über eine integrierte Frequenzumwandlungstechnologie, um die 532 nm (grün) Wellenlänge zu erzielen sowie über eine Q-Schalttechnik, die einen gepulsten Ausgangsstrahl erzeugt. Der Laser der Laserklasse 4 ist, soweit ermittelbar, für eine Nutzung durch Ärzte bzw. medizinisches Fachpersonal bestimmt und ist für den Einsatz in Gesundheitseinrichtungen (z. B. Arztpraxen, Kliniken, Krankenhäuser) vorgesehen. Die Plattform ist in Verbindung mit ihren verschiedenen Applikatoren für ästhetische Verfahren in der Dermatologie vorgesehen, bei denen elektromagnetische Strahlung hoher Intensität für die Ablation und Verdampfung von Weichgewebe eingesetzt wird. Dieses können z. B. Behandlungen von gutartigen pigmentierten Läsionen oder vaskulären Läsionen einschließlich Teleangiektasien, fraktionierte Hautverjüngung/Schäden durch Lichteinwirkung/Lichtalterung inkl. Dyschromie, Straffung der Haut und Falten, Tattoo-Entfernung oder Narbenbehandlungen sein. Die Ware wird als "medizinisches Gerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.

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