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1 Ergebnisse für "9018908400"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

901890840080andere6%
DEBTI37847/25-19018908400

Sog. Ohroliven, in verschiedenen Ausführungen (hart oder weich) und in unterschiedlichen Formen, als annähernd tropfenförmiger oder konischer Hohlkörper aus Kunststoff, in stethoskopspezifischer Olivenform mit durchgehender Öffnung. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die auswechselbaren Oliven sind ausschließlich zum Anbringen an die Enden eines Stethoskops (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) bestimmt, stellen eine höchstmögliche Geräuschübertragung durch eine optimale Abdichtung des Gehörgangs sicher und passen zudem das Stethoskop an die Größe des jeweiligen Trägerohrs an. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein anderes als von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasstes medizinisches Gerät" eingereiht.

DEBTI31561/25-19018908400

Sog. Zytologiebürste zum Einmalgebrauch, im Wesentlichen bestehend aus einem metallverstärkten Handbediengriff mit daran befindlichem Tubus in unterschiedlichen Arbeitslängen (120 cm – 230 cm) und Durchmesser (1,8 mm – 2,4 mm). Der Tubus ist über einen von einem Kunststoffkatheter umhüllten, spiralförmig verdrehten Draht mit dem Handbediengriff verbunden. Im Inneren des Tubus befindet sich eine Litze, an deren Ende sich eine stabile Bürste mit konischer, atraumatischer Spitze und distalem Schutzkügelchen befindet. Mit den Bürsten werden unter Zuhilfenahme eines Endoskops (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) Zellproben aus dem Bronchial- bzw. Gastrointestinaltrakt (Magen-Darm-Trakt) für eine zytologische Untersuchung entnommen. Die Ware wird von einem Arzt im Rahmen einer Endoskopie in den Körper des Patienten eingeführt. Der Metallknopf am Ende der Bürste sorgt für einen Verschluss der Probe beim Zurückziehen und beugt Probenverlust oder Probenverunreinigung vor. Die Ware ist in einem sterilen Flachbeutel verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "medizinisches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.

DEBTI31547/25-19018908400

Sog. Polypektomieschlinge zum Einmalgebrauch, im Wesentlichen bestehend aus einem Handbediengriff mit oder ohne HF-Anschluss und daran befindlichem Tubus in unterschiedlichen Arbeitslängen (180 cm – 230 cm) und Durchmesser (2,4 mm – 2,5 mm). Im Inneren des Tubus befindet sich eine Schlinge aus Edelstahl mit einem daran befindlichen sog. Köpfchen, die aus dem Tubus ausgefahren werden kann. Polypektomieschlingen gibt es in ovalen, hexagonalen sowie asymmetrischen Formen mit unterschiedlichen Schlingweiten (10, 15, 25 und 32 mm) aus monofilen oder multifilen Drähten. Die Ware wird mit oder ohne Hochfrequenzstrom unter Zuhilfenahme eines Endoskops (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) durch einen Arzt in den Körper des Patienten eingeführt. Sie dient der Entfernung von Polypen und der Mukosektomie im oberen und unteren Gastrointestinaltrakt. Sie ist in einem sterilen Flachbeutel verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als „medizinisches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst“ eingereiht.

DEBTI31514/25-19018908400

Sog. Biopsiezangen / HOT-Biopsie-Zangen, zum Einmalgebrauch für die Endoskopie, in den folgenden verschiedenen Ausführungen: ovaler Löffel, mit oder ohne Dorn, gezahnter ovaler Löffel, mit oder ohne Dorn, in vier Arbeitslängen: 120 cm für Bronchoskopie, 160 cm, 180 cm für Gastroskopie und 230 cm für Koloskopie, in drei Durchmessern: 1,8 bzw. 2,3 bzw. 2,4 mm, jeweils bestehend aus einem scherenartig aufklappbaren sog. Löffel in einer der o. g. Formen, der über eine Metallspirale (beschichtet oder nicht beschichtet und / oder mit Positionsmarkierung) mit einem Handbediengriff aus Kunststoff (mit Elektroanschluss bei HOT-Zangen) verbunden ist. Die Ware wird unter Zuhilfenahme eines Endoskops (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) durch einen Arzt in den Körper eines Patienten eingeführt und dient der gezielten Gewebeprobenentnahme aus dem Bronchial- bzw. Gastrointestinaltrakt sowie der Polypenabtragung aus dem oberen und unteren Gastrointestinaltrakt (bei HOT-Zangen mit Hilfe von Hochfrequenzstrom) im Rahmen einer endoskopischen Untersuchung. Die Biopsiezange ist in einem sterilen Flachbeutel verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "medizinisches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.

DEBTI31534/25-19018908400

Sog. Fremdkörperzangen/-greifer zum Einmalgebrauch, bestehend aus einem Katheter mit Handbediengriff (Arbeitslängen: 120, 180 oder 230 cm), in dem eine teflonbeschichtete Edelstahlspirale verläuft, die am Ende mit einem Zangenarm (Greifer: Typ "Rattenzahn" oder "Alligator") ausgestattet ist. Dieses medizinische Instrument wird unter Zuhilfenahme eines Endoskops (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) durch einen Arzt in den Magen-Darm-Trakt eines Patienten eingeführt und dient der gezielten Manipulation und Extraktion (Bergung) von Fremdkörpern im Rahmen einer endoskopischen Intervention.  Das Instrument ist in einem sterilen Flachbeutel verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "medizinisches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI