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ATBTI2025000478-DEC90200010

Atemschutzmaske - in zwei Ausführungen - im Wesentlichen bestehend aus einem Mund und Nase bedeckenden Auflagestück aus medizinischem Silikon, auch mit eingearbeitetem Ausatem-Ventil (bei AirCare+ TWO) ausgerüstet, welches mit einem Band aus Kunststoff am Kopf fixiert wird, - mit auswechselbaren Filtergeweben ausgestattet (1 Maske + 100Stk. Filter = 149g), - dient dem Atemschutz in Umgebungen mit erhöhtem Risiko für Partikel, Aerosole und Krankheitserreger, - in einer Kunststoff-Folie und einem Karton verpackt. (Angaben laut Antragsteller, Abbildung siehe Anlage)

DEBTI9410/25-19020001090

Sog. Schutzausrüstung im Koffer, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus einer  - noch nicht zusammengesetzten Gasmaske aus -- einer Mund und Nase bedeckenden Innenmaske mit zwei seitlichen Ventilen, einem Visier aus Kunststoff mit am Gesicht anliegenden Dichtrahmen und einer daran angeschlossenen Kopfbebänderung sowie einem Mundstück mit Filteranschlussgewinde und  -- einem Kombinationsfilter, in Form eines zylindrischen Kunststoffgehäuses mit Schraubanschluss, Lufteinlassöffnung und innenliegendem Filtermedium, - einem Schutzoverall aus Polypropylen,  - Schutzstiefeln aus Kunststoff,  - einer transparenten Schutzbrille aus Kunststoff,  - Schutzhandschuhen aus Nitril und  - einer Flasche mit 200 ml Augenspülflüssigkeit.  Im Hinblick auf den Wert bestimmt die dem Schutz vor gefährlichen Gasen und Partikeln dienende Gasmaske den Charakter der Warenzusammenstellung, die dazu bestimmt ist beim Transport von Gefahrgut mitgeführt zu werden.   Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einem Handkoffer aus Kunststoff enthalten.  Die Ware wird als "Gasmaske, keine Schutzmaske ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement, nicht für zivile Luftfahrzeuge" eingereiht.

DEBTI20885/22-190200010

Sog. Atemschutz-Halbmaske in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem Mund und Nase bedeckenden, annähernd dreieckigen Maskenkörper aus formstabilen Kunststoff, mit eingearbeitetem Ausatemventil, welches die Atemluft aus der Maske heraus leitet, mit seitlichen Anschlüssen für zwei nicht auswechselbare und fest verbaute Filterelemente sowie mit einer Maskenbänderung zur Befestigung der Maske am Kopf (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Maske dient zum Schutz vor giftigen Gasen und Staubpartikeln in verschiedenen Bereichen der Industrie (z.B. beim Umgang mit Lacken, Farben, Chemikalien, Grobstäuben) und ist mit einer mehrsprachigen Gebrauchsanleitung („de-minimis-Regel) in einer transparenten Kunststofftüte verpackt. Die Ware wird als "Gasmaske" eingereiht.

DEBTI20874/22-19020001090

Sog. Vollmaske in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einer Mund und Nase bedeckenden Innenmaske mit eingearbeiteten Ventilen, umgeben von einer Panoramascheibe aus Kunststoff mit am Gesicht anliegendem Dichtrahmen und daran angeschlossener Kopfbebänderung (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Beidseits des zentralen Ausatemventils befinden sich zwei Module zum Anschluss auswechselbarer Filter für Gas und Partikel, die der Ware nicht beiliegen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung, daher unvollständig). Die Maske dient zum Schutz vor giftigen Gasen und Staubpartikeln in verschiedenen Bereichen der Industrie (z.B. beim Umgang mit Lacken, Farben, Chemikalien, Grobstäuben) und ist mit einer mehrsprachigen Gebrauchsanleitung („de-minimis-Regel) in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Gasmaske, keine Schutzmaske ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement, nicht für zivile Luftfahrzeuge" eingereiht.

DEBTI20978/22-19020001090

Sog. Atemschutz-Halbmaske in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem Mund und Nase bedeckenden, annähernd dreieckigen Maskenkörper aus Kunststoff, mit eingearbeitetem Ausatemventil, welches die Atemluft aus der Maske heraus leitet, sowie mit einer Maskenbänderung zur Befestigung der Maske am Kopf (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Beidseits des zentralen Ausatemventils befinden sich zwei Module zum Anschluss auswechselbarer Filter für Gas und Partikel, die der Ware nicht beiliegen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung, daher unvollständig). Die Maske dient zum Schutz vor giftigen Gasen und Staubpartikeln in verschiedenen Bereichen der Industrie (z.B. beim Umgang mit Lacken, Farben, Chemikalien, Grobstäuben) und ist mit einer mehrsprachigen Gebrauchsanleitung („de-minimis-Regel) in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Gasmaske, keine Schutzmaske ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement, nicht für zivile Luftfahrzeuge" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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