DEBTI15073/26-17020001090
Ware aus Glas zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage,
ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben,
- in Form einer einseitig geschlossenen, zylinderartigen, klarsichtigen Röhre,
- - laut Antrag aus Quarzglas mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT,
- - mit einem Durchmesser von ca. 4,9 cm und einer Länge von ca. 19 cm,
- laut Antrag am offenen Ende mit einem Lichtschutzring aus Acrylonitrile Styrene Acrylate
(thermoplastischer Kunststoff) und einer Befestigungsvorrichtung in Form einer Hülse aus
Polycarbonat (thermoplastischer Kunststoff),
- dient der Aufnahme und dem Schutz einer UV-C-Lampe in einem Aquariumaußenfilter
der Position 8421,
- das Glas bestimmt im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf
die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware,
- keine Einreihung in das Kapitel 84 als Teil eines Apparats zum Filtrieren oder Reinigen
von Wasser, da Glaswaren zu technischen Zwecken durch Anmerkung 1 c) zu Kapitel 84
vom Kapitel 84 ausgenommen sind.
"Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte,
aus geschmolzenem Siliciumdioxid, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und
7020 0010 20 genannte"