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1 Ergebnisse für "9020001090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

902000109080andere6%
DEBTI9410/25-19020001090

Sog. Schutzausrüstung im Koffer, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus einer  - noch nicht zusammengesetzten Gasmaske aus -- einer Mund und Nase bedeckenden Innenmaske mit zwei seitlichen Ventilen, einem Visier aus Kunststoff mit am Gesicht anliegenden Dichtrahmen und einer daran angeschlossenen Kopfbebänderung sowie einem Mundstück mit Filteranschlussgewinde und  -- einem Kombinationsfilter, in Form eines zylindrischen Kunststoffgehäuses mit Schraubanschluss, Lufteinlassöffnung und innenliegendem Filtermedium, - einem Schutzoverall aus Polypropylen,  - Schutzstiefeln aus Kunststoff,  - einer transparenten Schutzbrille aus Kunststoff,  - Schutzhandschuhen aus Nitril und  - einer Flasche mit 200 ml Augenspülflüssigkeit.  Im Hinblick auf den Wert bestimmt die dem Schutz vor gefährlichen Gasen und Partikeln dienende Gasmaske den Charakter der Warenzusammenstellung, die dazu bestimmt ist beim Transport von Gefahrgut mitgeführt zu werden.   Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einem Handkoffer aus Kunststoff enthalten.  Die Ware wird als "Gasmaske, keine Schutzmaske ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement, nicht für zivile Luftfahrzeuge" eingereiht.

DEBTI20874/22-19020001090

Sog. Vollmaske in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einer Mund und Nase bedeckenden Innenmaske mit eingearbeiteten Ventilen, umgeben von einer Panoramascheibe aus Kunststoff mit am Gesicht anliegendem Dichtrahmen und daran angeschlossener Kopfbebänderung (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Beidseits des zentralen Ausatemventils befinden sich zwei Module zum Anschluss auswechselbarer Filter für Gas und Partikel, die der Ware nicht beiliegen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung, daher unvollständig). Die Maske dient zum Schutz vor giftigen Gasen und Staubpartikeln in verschiedenen Bereichen der Industrie (z.B. beim Umgang mit Lacken, Farben, Chemikalien, Grobstäuben) und ist mit einer mehrsprachigen Gebrauchsanleitung („de-minimis-Regel) in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Gasmaske, keine Schutzmaske ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement, nicht für zivile Luftfahrzeuge" eingereiht.

DEBTI20978/22-19020001090

Sog. Atemschutz-Halbmaske in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem Mund und Nase bedeckenden, annähernd dreieckigen Maskenkörper aus Kunststoff, mit eingearbeitetem Ausatemventil, welches die Atemluft aus der Maske heraus leitet, sowie mit einer Maskenbänderung zur Befestigung der Maske am Kopf (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Beidseits des zentralen Ausatemventils befinden sich zwei Module zum Anschluss auswechselbarer Filter für Gas und Partikel, die der Ware nicht beiliegen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung, daher unvollständig). Die Maske dient zum Schutz vor giftigen Gasen und Staubpartikeln in verschiedenen Bereichen der Industrie (z.B. beim Umgang mit Lacken, Farben, Chemikalien, Grobstäuben) und ist mit einer mehrsprachigen Gebrauchsanleitung („de-minimis-Regel) in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Gasmaske, keine Schutzmaske ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement, nicht für zivile Luftfahrzeuge" eingereiht.

DEBTI14989/26-17020001090

Ware aus Glas zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer einseitig geschlossenen, zylinderartigen, klarsichtigen Röhre, - - laut Antrag aus Quarzglas mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT, - - mit einem Durchmesser von ca. 4 cm, - laut Antrag am offenen Ende mit einem Lichtschutzring aus Acrylonitrile Styrene Acrylate   (thermoplastischer Kunststoff) und einer Befestigungsvorrichtung in Form einer Hülse aus   Polycarbonat (thermoplastischer Kunststoff), - dient der Aufnahme und dem Schutz einer UV-C-Lampe in einem Aquariumaußenfilter   der Position 8421, - das Glas bestimmt im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf   die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in das Kapitel 84 als Teil eines Apparats zum Filtrieren oder Reinigen   von Wasser, da Glaswaren zu technischen Zwecken durch Anmerkung 1 c) zu Kapitel 84   vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte,   aus geschmolzenem Siliciumdioxid, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und   7020 0010 20 genannte"

DEBTI15073/26-17020001090

Ware aus Glas zu technischen Zwecken, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in Form einer einseitig geschlossenen, zylinderartigen, klarsichtigen Röhre, - - laut Antrag aus Quarzglas mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT, - - mit einem Durchmesser von ca. 4,9 cm und einer Länge von ca. 19 cm, - laut Antrag am offenen Ende mit einem Lichtschutzring aus Acrylonitrile Styrene Acrylate   (thermoplastischer Kunststoff) und einer Befestigungsvorrichtung in Form einer Hülse aus   Polycarbonat (thermoplastischer Kunststoff), - dient der Aufnahme und dem Schutz einer UV-C-Lampe in einem Aquariumaußenfilter   der Position 8421, - das Glas bestimmt im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf   die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in das Kapitel 84 als Teil eines Apparats zum Filtrieren oder Reinigen   von Wasser, da Glaswaren zu technischen Zwecken durch Anmerkung 1 c) zu Kapitel 84   vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Andere Ware aus Glas, andere als in den Unterpositionen 7020 0005 bis 7020 0008 genannte,   aus geschmolzenem Siliciumdioxid, andere als in den TARIC-Codes 7020 0010 10 und   7020 0010 20 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI