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DEBTI244/26-190211010

Sog. Knieorthese, im Wesentlichen bestehend aus einer zusammengesetzten Ware aus einer orthopädischen Hartrahmen-Knieorthese und einer abnehmbaren Schutzausrüstung für verschiedene Sportarten in Form eines Kunststoffprotektors als Aufprallschutz. Die Hartrahmen-Knieorthese besteht aus einer ca. 39 cm langen, ventralen, anatomisch vorgeformten, gepolsterten Rahmenkonstruktion aus Carbon mit seitlich auf Kniehöhe befindlichen, gepolsterten Scharniergelenken (sog. Motion Gelenk System), welche mittels Scharnier-Extensionsanschlag auf die gewünschte Gradzahl eingestellt werden können. Sie wird mit insgesamt vier Gurtbändern am Bein fixiert. Im Kniebereich ist die Ware mit einem unteren und oberen, durch ein Zugsystem beweglich miteinander verbundenen Kunststoffprotektor als Aufprallschutzvorrichtung (Abmessungen ca. 18 x 13 cm) in Form zwei gepolsterten, dem Knie angepassten gebogenen, abnehmbaren Hartkunststoffschalen ausgestattet, die als Sturzschutz bei verschiedenen Sportarten (z.B. Motorcross, Biken usw.) dient. Siehe Abbildung in der Anlage. Die Orthese stellt den charakterbestimmenden Bestandteil der zusammengesetzten Ware im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung sowie den Umfang dar. Die Orthese dient dem Stützen und Halten (Stabilisierung und Entlastung) des Kniegelenks bei Bandinstabilitäten und -verletzungen des vorderen oder hinteren Kreuzbandes sowie des äußeren und inneren Seitenbandes (LCL/MCL), Rotations- und kombinierten Instabilitäten, Meniskusverletzungen, Hyperextension, moderaten Bänderverstauchungen und ist auch für den prophylaktischen Einsatz verwendbar. Die Ware, welche in einem Pappkarton verpackt ist, wird als "orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.

DEBTI49575/25-190211010

Sog. Knie-Hartrahmenorthese, in unterschiedlichen Ausführungen (ACL, PCL oder CI) und Größen, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 40 cm langen, anatomisch vorgeformten, gepolsterten Orthesenrahmen aus abgeschrägtem Oberschenkelrahmen und kurzem Unterschenkelrahmen, welcher seitlich auf Kniehöhe mit zwei durch Schaumstoffkissen abgepolsterten ,polyzentrischen ROM-Gelenken ausgestattet ist, die durch einzusetzende Begrenzungskeile in der Extension von 0° bis 40° (0°, 10°, 20°, 30°, 40°) und in der Flexion von 0° bis 90° (0°, 45°, 60°, 75°, 90°) eingestellt werden können. Die im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmende Orthese wird mit bis zu sechs Klettverschlussbändern am Ober- und Unterschenkel des Patienten befestigt. Der Ware liegt nicht charakterbestimmender Beipack in Form von 15 unterschiedlich großen Begrenzungskeilen aus Metall, zwei rechteckigen, ca. 12 cm langen, mit Klettverschlussband versehenen Schaumstoffpolstern, sechs ovalen, ca. 9 cm langen unterschiedlich dicken Gelenkpolstern, zwei Spinnstoffhauben für die Gelenkpolster sowie ein textiler netzartiger Spinnstoffbeutel mit Hersteller-Logo bei. Die Ware dient dem Stützen und Halten (Führung und Stabilisierung) des Kniegelenks unter einstellbarer Bewegungslimitierung bei Bandinstabilitäten und -verletzungen wie ACL-, PCL-, ACL/PCL-Instabilitäten, nach ACL/PCL-Rekonstruktionen, Seitenbandinstabilitäten, Seitenbandinstabilitäten mit PCL-Beteiligung und Verstauchungen des medialen und/oder lateralen Seitenbands sowie zur Ruhigstellung bei der Behandlung von Gelenkverletzungen. Alle Bestandteile sind mit einer Gebrauchsanleitung in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.

DEBTI1271/26-19021101000

Sog. Ellenbogen Pronations-/Supinations Komponente Handteil, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer annähernd rechtwinkelig geformten Stahlschiene, an welcher sich am Handgriff eine Polsterung aus Schaumstoff sowie eine Art Schlaufe mit Klettband zur Fixierung am Handrücken befindet. Am oberen Ende der Stahlschiene befindet sich ein anformbares, U-förmiges Element aus unedlem Metall mit anklettbarer Polsterung, einem Klettgurt mit Umlenköse sowie einer Steckvorrichtung mit Schlitzöffnung aus Kunststoff, Abmessungen insgesamt ca. 24 x 8 x 13 cm. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Das Handteil (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung) ist zur Verwendung mit einer bestimmten Ellenbogenorthese vorgesehen und ist dort optional anstelle der distalen Handgelenkmanschette anzubringen. Es dient zur festen Positionierung von Hand und Handgelenk und soll die Pronation und Supination des Unterarmes verhindern. In die Schlitzöffnung wird die Teleskopschiene der Ellenbogenorthese (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) nach Entfernung der distalen Handgelenkmanschette eingeschoben. Der Ware liegt ein Schraubendreher bei. Die Ware, welche mit einer Gebrauchsanleitung in einem mit Etikett beklebten Klarsichtbeutel verpackt ist, wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.

DEBTI48203/25-19021101000

Sog. Zahnbögen, in verschiedenen Ausführungen, in Form einer unvollständigen Ware, bestehend aus einem in Zahnbogenform vorgeformten Draht aus einer Nickel-Titan-Legierung mit rundem oder viereckigem Querschnitt und mit Mittenmarkierung. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Drahtbogen wird in die jeweiligen Schlitze der auf den Zähnen befestigten Brackets (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingelegt. Brackets und Bogen bilden gemeinsam eine vollständige orthodontische Vorrichtung, bei der der Draht von den Brackets gehalten wird und durch seine Spannkraft eine Positionsänderung der Zähne bewirkt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung in Form einer orthodontischen Vorrichtung für Menschen zur Korrektur einer körperlichen Fehlstellung (hier: Fehlstellungen des menschlichen Gebisses)" eingereiht.

DEBTI48207/25-19021101000

Sog. Zahnbogen, in Form einer unvollständigen Ware, bestehend aus einem in Zahnbogenform vorgeformten Draht aus einer Kobalt-Chrom-Legierung mit Vierkant-Querschnitt und mit Mittenmarkierung. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Drahtbogen wird in die jeweiligen Schlitze der auf den Zähnen befestigten Brackets (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingelegt. Brackets und Bogen bilden gemeinsam eine vollständige orthodontische Vorrichtung, bei der der Draht von den Brackets gehalten wird und durch seine Spannkraft eine Positionsänderung der Zähne bewirkt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung in Form einer orthodontischen Vorrichtung für Menschen zur Korrektur einer körperlichen Fehlstellung (hier: Fehlstellungen des menschlichen Gebisses)" eingereiht.

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