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1 Ergebnisse für "9021101000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

902110100080orthopädische Apparate und Vorrichtungen6%
DEBTI1271/26-19021101000

Sog. Ellenbogen Pronations-/Supinations Komponente Handteil, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer annähernd rechtwinkelig geformten Stahlschiene, an welcher sich am Handgriff eine Polsterung aus Schaumstoff sowie eine Art Schlaufe mit Klettband zur Fixierung am Handrücken befindet. Am oberen Ende der Stahlschiene befindet sich ein anformbares, U-förmiges Element aus unedlem Metall mit anklettbarer Polsterung, einem Klettgurt mit Umlenköse sowie einer Steckvorrichtung mit Schlitzöffnung aus Kunststoff, Abmessungen insgesamt ca. 24 x 8 x 13 cm. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Das Handteil (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung) ist zur Verwendung mit einer bestimmten Ellenbogenorthese vorgesehen und ist dort optional anstelle der distalen Handgelenkmanschette anzubringen. Es dient zur festen Positionierung von Hand und Handgelenk und soll die Pronation und Supination des Unterarmes verhindern. In die Schlitzöffnung wird die Teleskopschiene der Ellenbogenorthese (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) nach Entfernung der distalen Handgelenkmanschette eingeschoben. Der Ware liegt ein Schraubendreher bei. Die Ware, welche mit einer Gebrauchsanleitung in einem mit Etikett beklebten Klarsichtbeutel verpackt ist, wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.

DEBTI48203/25-19021101000

Sog. Zahnbögen, in verschiedenen Ausführungen, in Form einer unvollständigen Ware, bestehend aus einem in Zahnbogenform vorgeformten Draht aus einer Nickel-Titan-Legierung mit rundem oder viereckigem Querschnitt und mit Mittenmarkierung. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Drahtbogen wird in die jeweiligen Schlitze der auf den Zähnen befestigten Brackets (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingelegt. Brackets und Bogen bilden gemeinsam eine vollständige orthodontische Vorrichtung, bei der der Draht von den Brackets gehalten wird und durch seine Spannkraft eine Positionsänderung der Zähne bewirkt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung in Form einer orthodontischen Vorrichtung für Menschen zur Korrektur einer körperlichen Fehlstellung (hier: Fehlstellungen des menschlichen Gebisses)" eingereiht.

DEBTI48207/25-19021101000

Sog. Zahnbogen, in Form einer unvollständigen Ware, bestehend aus einem in Zahnbogenform vorgeformten Draht aus einer Kobalt-Chrom-Legierung mit Vierkant-Querschnitt und mit Mittenmarkierung. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Drahtbogen wird in die jeweiligen Schlitze der auf den Zähnen befestigten Brackets (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingelegt. Brackets und Bogen bilden gemeinsam eine vollständige orthodontische Vorrichtung, bei der der Draht von den Brackets gehalten wird und durch seine Spannkraft eine Positionsänderung der Zähne bewirkt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung in Form einer orthodontischen Vorrichtung für Menschen zur Korrektur einer körperlichen Fehlstellung (hier: Fehlstellungen des menschlichen Gebisses)" eingereiht.

DEBTI48199/25-19021101000

Sog. vorgeformte Drähte, in Form einer unvollständigen Ware, bestehend aus einem in Zahnbogenform vorgeformten Draht aus einer Titan-Molybdän-Legierung mit Mittenmarkierung (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Der Bogen wird in die jeweiligen Schlitze der auf den Zähnen befestigten Brackets (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingelegt.  Brackets und Bogen bilden gemeinsam eine vollständige orthodontische Vorrichtung, bei der der Draht von den Brackets gehalten wird und durch seine Spannkraft eine Positionsänderung der Zähne bewirkt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung in Form einer orthodontischen Vorrichtung für Menschen zur Korrektur einer körperlichen Fehlstellung (hier: Fehlstellungen des menschlichen Gebisses)" eingereiht.

DEBTI48200/25-19021101000

Sog. Bögen für Brackets, in Form einer unvollständigen Ware, bestehend aus einem in Zahnbogenform vorgeformten Draht aus rostfreiem Stahl, mit viereckigem oder rundem Querschnitt und Mittenmarkierung. Der Drahtbogen stellt eine unvollständige Zahnspange dar, die im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung zum Richten der Zähne verwendet wird. Der Bogen wird in die jeweiligen Schlitze der auf den Zähnen befestigten Brackets (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingelegt. Brackets und Bogen bilden gemeinsam eine vollständige orthodontische Vorrichtung, bei der der Draht von den Brackets gehalten wird und durch seine Spannkraft eine Positionsänderung der Zähne bewirkt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung in Form einer orthodontischen Vorrichtung für Menschen zur Korrektur einer körperlichen Fehlstellung (hier: Fehlstellungen des menschlichen Gebisses)" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI