DEBTI49536/25-19021109000
Frakturschiene als Gipsersatz, in 7 verschiedenen Größen und für die linke und rechte Seite erhältlich, in Form einer anatomisch geformten, das Handgelenk und den Unterarm sowie die Finger 4 und 5 umschließenden, starren Orthese aus einem mehrschichtigen thermoplastischen Material. Die perforierte, mit Schaumstoff ausgekleidete Orthese wird in einem Wärmeofen auf ca. 90° erwärmt, über die Hand, das Handgelenk sowie die Finger gestreift und anschließend individuell angeformt. Nach Abkühlung erhärtet das Material formstabil. Mittels einer Seilzugtechnik, dem sog. BOA-Verschlusssystem, wird die Kompression der Orthese eingestellt. An den Fingern dienen Klettverschlussbänder der Befestigung der Orthese.
Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage.
Die Vorrichtung dient der prä- oder postoperativen sowie der posttraumatischen Ruhigstellung des Handgelenks und der Finger 4 und 5 bei allen Indikationen, bei denen eine Ruhigstellung und Stabilisierung des Handgelenks und der Finger 4 und 5 notwendig ist.
Sie findet Verwendung sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, z. B. zur Behandlung von Sehnenverletzungen oder von Frakturen des 4. und/oder 5. Mittelhandknochens (MC) sowie von Hals- und/oder Kopffrakturen der Mittelhand.
Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen.
Die Ware, welche mit einer Gebrauchsanweisung in einem Kunststoffbeutel und zusätzlich in einem bedruckten Pappkarton verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.