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DEBTI49545/25-190211090

Unterschenkel-Fuß-Orthese, sog. Walker, in verschiedenen Größen erhältlich (S bis XL), im Wesentlichen bestehend aus einer Orthese in Form einer stiefelähnlichen zweiteiligen Kunststoffschale mit  einer Außensohle aus EVA und einer Innensohle aus Gummi (Antragstellerangaben), mehreren Luftzellen, einer integrierten Luftpumpe zur Befüllung mit Luft und einem Einstellrad zur Regulierung des Luftkammerdrucks. Zudem weist der Walker eine Einlage mit einer Außenseite aus Nylon und einer Innenseite aus Polyurethan auf. Er wird mit unelastischen Klettverschlussbändern am Unterschenkel und Fuß befestigt. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der Ruhigstellung des Fuß- und Sprunggelenkbereichs sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, u. a. bei stabilen Frakturen des Fußes und/oder des Sprunggelenks sowie nach Verstauchungen des lateralen Sprunggelenks. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI49536/25-19021109000

Frakturschiene als Gipsersatz, in 7 verschiedenen Größen und für die linke und rechte Seite erhältlich, in Form einer anatomisch geformten, das Handgelenk und den Unterarm sowie die Finger 4 und 5 umschließenden, starren Orthese aus einem mehrschichtigen thermoplastischen Material. Die perforierte, mit Schaumstoff ausgekleidete Orthese wird in einem Wärmeofen auf ca. 90° erwärmt, über die Hand, das Handgelenk sowie die Finger gestreift und anschließend individuell angeformt. Nach Abkühlung erhärtet das Material formstabil. Mittels einer Seilzugtechnik, dem sog. BOA-Verschlusssystem, wird die Kompression der Orthese eingestellt. An den Fingern dienen Klettverschlussbänder der Befestigung der Orthese. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der prä- oder postoperativen sowie der posttraumatischen Ruhigstellung des Handgelenks und der Finger 4 und 5 bei allen Indikationen, bei denen eine Ruhigstellung und Stabilisierung des Handgelenks und der Finger 4 und 5 notwendig ist. Sie findet Verwendung sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, z. B. zur Behandlung von Sehnenverletzungen oder von Frakturen des 4. und/oder 5. Mittelhandknochens (MC) sowie von Hals- und/oder Kopffrakturen der Mittelhand. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche mit einer Gebrauchsanweisung in einem Kunststoffbeutel und zusätzlich in einem bedruckten Pappkarton verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI49542/25-190211090

Sog. Unterschenkel-Fuß-Orthese, in Form einer halbhohen, stiefelähnlichen, zweiteiligen, das Sprunggelenk und Teile des Unterschenkels sowie den Fuß (Zehenbereich offen) bedeckenden Vorrichtung mit einem integrierten Pumpsystem und speziell geformter Abrollsohle. Im Inneren befindet sich ein herausnehmbares Polster aus Nylon und Schaum zur Polsterung des Fußes, in welches eine Luftpumpe und ein Ablassventil integriert sind, sodass Luft zur individuellen Einstellung in das Polster gepumpt werden kann. Das Polster wird mithilfe von Klettstreifen an der Halbschale befestigt und kann dadurch beliebig positioniert werden. Die Orthese wird mittels unelastischer Klettverschlussbänder am Fuß fixiert. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der prä- oder postoperativen/posttraumatischen Ruhigstellung des Fuß- und Sprunggelenkbereichs bei Vorfuß- und Mittelfußverletzungen sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, u. a. zur Behandlung von Metatarsalfrakturen, Weichteilverletzungen und Distorsionen (Grad I, II, II). Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI49552/25-190211090

Orthese mit Daumenöffnung als Gipsersatz, in 7 verschiedenen Größen und für die linke und rechte Seite erhältlich, in Form einer anatomisch geformten, das Handgelenk und den Unterarm umschließenden, starren Orthese aus einem mehrschichtigen thermoplastischen Material mit einer Aussparung für den Daumen. Die perforierte, mit Schaumstoff ausgekleidete Orthese wird in einem Wärmeofen auf ca. 90° erwärmt, über die Hand, das Handgelenk und den Unterarm gestreift und anschließend individuell angeformt. Nach Abkühlung erhärtet das Material formstabil. Mittels einer Seilzugtechnik, dem sog. BOA-Verschlusssystem, wird die Kompression der Orthese eingestellt. Im Daumenbereich ist ein Klettverschlussband angebracht. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der prä- oder postoperativen sowie der posttraumatischen Ruhigstellung des distalen Radius, der distalen Ulna und des Handgelenks bei allen Indikationen, bei denen eine Ruhigstellung und Stabilisierung notwendig ist. Sie findet Verwendung sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, z. B. bei Fraktur des Radius oder der Ulna, Fraktur des Handgelenks oder Handgelenkdistorsionen. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware ist mit einer Gebrauchsanweisung in einem Kunststoffbeutel und zusätzlich in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Sie wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI49550/25-190211090

Kurze Armfraktur-Orthese als Gipsersatz, in 7 verschiedenen Größen und für die linke und rechte Seite erhältlich, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer anatomisch geformten, das Handgelenk und den Unterarm umschließenden, starren Orthese (charakterbestimmender Bestandteil) aus einem mehrschichtigen thermoplastischen Material mit einer Aussparung für den Daumen. Die perforierte, mit Schaumstoff ausgekleidete Orthese wird in einem Wärmeofen auf ca. 90° erwärmt, über die Hand und das Handgelenk gestreift und anschließend individuell angeformt. Nach Abkühlung erhärtet das Material formstabil. Mittels einer Seilzugtechnik, dem sog. BOA-Verschlusssystem, wird die Kompression der Orthese eingestellt. Im Daumenbereich ist ein Klettverschlussband angebracht. Der Orthese liegt nicht charakterbestimmender Beipack in Form eines Ersatzringes aus Kunststoff für den Boa-Verschluss und eines Handwerkzeugs (sog. T6 Werkzeug) zum Montieren des Rings bei. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der prä- oder postoperativen sowie der posttraumatischen Ruhigstellung der distalen Speiche und des Handgelenks bei allen Indikationen, bei denen eine Ruhigstellung und Stabilisierung notwendig ist. Sie findet Verwendung sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, z. B. bei Fraktur der Speiche, Fraktur des Handgelenks oder Handgelenkdistorsionen. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Bestandteile sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einem Kunststoffbeutel und zusätzlich in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

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