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902110900080Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen6%
DEBTI49536/25-19021109000

Frakturschiene als Gipsersatz, in 7 verschiedenen Größen und für die linke und rechte Seite erhältlich, in Form einer anatomisch geformten, das Handgelenk und den Unterarm sowie die Finger 4 und 5 umschließenden, starren Orthese aus einem mehrschichtigen thermoplastischen Material. Die perforierte, mit Schaumstoff ausgekleidete Orthese wird in einem Wärmeofen auf ca. 90° erwärmt, über die Hand, das Handgelenk sowie die Finger gestreift und anschließend individuell angeformt. Nach Abkühlung erhärtet das Material formstabil. Mittels einer Seilzugtechnik, dem sog. BOA-Verschlusssystem, wird die Kompression der Orthese eingestellt. An den Fingern dienen Klettverschlussbänder der Befestigung der Orthese. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der prä- oder postoperativen sowie der posttraumatischen Ruhigstellung des Handgelenks und der Finger 4 und 5 bei allen Indikationen, bei denen eine Ruhigstellung und Stabilisierung des Handgelenks und der Finger 4 und 5 notwendig ist. Sie findet Verwendung sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, z. B. zur Behandlung von Sehnenverletzungen oder von Frakturen des 4. und/oder 5. Mittelhandknochens (MC) sowie von Hals- und/oder Kopffrakturen der Mittelhand. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche mit einer Gebrauchsanweisung in einem Kunststoffbeutel und zusätzlich in einem bedruckten Pappkarton verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI23199/25-19021109000

Sog. Daumen-/Handgelenkorthese mit BOA, in Form einer ca. 11 cm langen und ca. 12 cm breiten, anatomisch geformten, starren Daumenorthese mit Daumeneinschluss aus einem mehrschichtigen, formfesten thermoplastischen Material. Die Vorrichtung umschließt das Handgelenk und den Daumen des Patienten. Die perforierte, mit Schaumstoff ausgekleidete Orthese wird in einem Wärmeofen auf ca. 90°C erwärmt, über die Hand und den Daumen des Patienten gestreift und anschließend individuell angeformt. Nach Abkühlung erhärtet das Material formstabil. Mittels einer Seilzugtechnik, dem sog. BOA-Verschlusssystem, wird die Kompression der Orthese eingestellt. Am Daumen dient ein Klettverschlussband zur Befestigung der Orthese. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Schiene ersetzt gänzlich eine Gipsversorgung. Die Vorrichtung dient der prä- oder postoperativen sowie der posttraumatischen Ruhigstellung von Daumengrund- und  -sattelgelenk sowie des Handgelenks bei allen Indikationen, bei denen eine besonders stabile Ruhigstellung des ersten Metakarpophalangealgelenks (MCP) und des Karpometakarpalgelenks (CMC) notwendig ist. Die Ware ist zusammen mit 2 Gebrauchsanweisungen in einer Kunststofftüte verpackt. Sie findet Verwendung sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch bei der Behandlung von Knochenbrüchen. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Sie wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen einschließlich Verrenkungen und Gelenkverletzungen" eingereiht.

DEBTI10252/25-19021109000

Hand-/Unterarmschiene mit Fingerfixierung, noch nicht zusammengesetzt, beidseitig verwendbar, in vier Größen erhältlich (Kids, S, M, L), im Wesentlichen bestehend aus einer anatomisch vorgeformten, starren, gepolsterten, palmaren Schale mit einem Aluminiumkern und antibakterieller Beschichtung. Die Vorrichtung wird mit drei verschieden breiten und langen Klettverschlussgurten an Unterarm, Handgelenk, Hand und Langfingern fixiert. Einer der Klettgurte (Fingerfixierung) ist unelastisch mit folgenden Maßen: L x B ca. 28,5 x 3,8 cm. Die beiden anderen Klettgurte sind elastisch und weisen folgende Abmessungen auf: L x B ca. 55 x 2 cm und 60 x 5 cm). Der 2 cm breite Gurt wird kreuzförmig über dem Handrücken fixiert, der 5 cm breite Gurt wird um das Handgelenk gelegt. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Schale bedeckt Teile des Unterarms, der Hand und der Langfinger, lässt sich verformen und passt sich durch Biegen an die individuelle Form des Handgelenks und des Unterarms an. Die Hand-/Unterarmschiene stellt das Handgelenk ruhig und fixiert dabei die Langfinger. Der Daumen bleibt frei beweglich. Sie dient der posttraumatischen sowie prä- und postoperativen Ruhigstellung des Handgelenks bei allen Indikationen, bei denen eine Ruhigstellung des Handgelenks mit Fingerfixierung notwendig ist, z. B. bei Entzündungen, Degeneration, CTS sowie Mittelhandfraktur. Die Vorrichtung ist sowohl zum Stützen und Halten bei Verletzungen als auch zum Ruhigstellen eines verletzten Körperteils geeignet. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI2211/25-19021109000

Walker, sog. Unterschenkel-Fuß-Orthese, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus 1. einer in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Orthese, in Form einer stiefelähnlichen Kunststoffschale mit Abrollsohle, welche mit Schaumstoff ausgepolstert und mit vier individuell aufpumpbaren Luftkammern zur passgenauen und stabilen Einbettung von Fuß und Unterschenkel ausgestattet ist, 2. einem speziellen Blasebalg in Form einer Pumpe mit Druckmesser zur genauen Befüllung der Luftpolster, 3. verschiedenen stoßabsorbierenden Spezialeinlagen für eine großflächige Druckverteilung bzw. punktuelle Druckentlastung. Die Orthese wird mit unelastischen Klettverschlussbändern mit Umkehrösen fixiert. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam verpackt. Der Walker dient der Ruhigstellung des Fuß- und Sprunggelenkbereichs sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, u. a. bei stabilen Fuß- und/oder Knöchelfrakturen und schweren Knöcheldistorsionen. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI3968/25-19021109000

Wirbelsäulenaufrichtende Rückenorthese, in sechs verschiedenen Größen erhältlich (XS bis XXL), im Wesentlichen bestehend aus einer rucksackähnlich aufgebauten Vorrichtung aus einem die gesamte Wirbelsäule bedeckenden, länglichen, individuell anform- und anpassbaren Stabilisierungselement aus Aluminium, welches in einer vertikal am Rücken verlaufenden, gepolsterten Tasche einer Spinnstoffvorrichtung entnehmbar untergebracht ist. Die Spinnstoffvorrichtung ist mit unelastischen Gurtbändern im Schulter- und Hüftbereich sowie einem 90° zur Rückenschiene verlaufenden Zwischengurt ausgestattet. Die Gurte verlaufen durch Schnallen, werden im Bauchbereich zusammengeführt und mittels Klettverschluss in Form einer Bauchplatte geschlossen. Zudem weist die Orthese ein sog. Pivot-Gelenk auf, welches die rotierende Verbindung zwischen Hüftgurt und Rückenschiene bildet. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage.  Die Orthese dient sowohl dem Stützen und Halten (Stabilisierung) und der aktiven Aufrichtung zur Entlastung und Korrektur der Lenden-/Brustwirbelsäule mit einer Bewegungseinschränkung in der Sagittalebene bei orthopädischen Erkrankungen wie Morbus Scheuermann oder Rundrücken mit chronischem Rückenschmerz als auch zum Ruhigstellen bei osteoporotischen Wirbelkörperfrakturen der Brust- und/oder Lendenwirbelsäule. Da eine Hauptfunktion nicht ermittelbar ist, ist die Orthese in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen.  Die Ware, welche mit einer Anleitung in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

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1 095 HS4

vZTA

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