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1 Ergebnisse für "9021901000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

902190100080Teile und Zubehör für Schwerhörigengeräte6%
DEBTI22638/25-19021901000

Sog. Ersatz-Schallschlauch für Hörgeräte, im Wesentlichen bestehend aus einem transparenten, anatomisch spezifisch geformten, relativ starren, hohlen Schlauchstück aus Kunststoff mit einem Außendurchmesser von ca. 1,32 mm, an einem Ende mit einem Anschlussstück versehen. Am anderen Ende weist der Schallschlauch eine leichte Verdickung auf, welche in einem Gewindeanschluss endet. Aus dieser Verdickung mit einem Außendurchmesser von max. ca. 3 mm ragt ein elastischer, flexibler, nicht offener sog. Ausziehfaden aus Kunststoff mit abnehmendem Durchmesser von ca. 1,0 mm auf ca. 0,4 mm heraus. Der sog. Schallschlauch verbindet das Mikrofon eines Hörgerätes mit dem entsprechenden Ohrpassstück (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und überträgt den Schall vom Hörgerät über das Ohrpassstück an das menschliche Ohr. Dazu wird einer der Anschlüsse im Gehäuse bzw. im Mikrofon befestigt und der andere wird im Ohrpassstück (auch Dome oder Schirmchen genannt) eingedreht. Der sog. Ausziehfaden dient dabei zum leichteren Herausnehmen des Ohrpassstücks. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Schwerhörigengerät bestimmt" eingereiht.

DEBTI35682/24-19021901000

Sog. Schallschlauch für Hörgeräte, im Wesentlichen bestehend aus einem transparenten, annähernd Y-förmigen, anatomisch spezifisch geformten, relativ starren, hohlen Schlauchstück aus Kunststoff mit einem Außendurchmesser von ca. 1,5 mm, an einem Ende mit einem Gewindeanschluss versehen. Am anderen Ende weist der Schallschlauch eine leichte Verdickung auf, welche ebenfalls in einem Gewindeanschluss endet. Aus dieser Verdickung mit einem Außendurchmesser von ca. 2,3 mm ragt ein elastischer, flexibler, nicht offener sog. Ausziehfaden aus Kunststoff mit abnehmendem Durchmesser von ca. 1,0 mm auf ca. 0,6 mm heraus. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der sog. Schallschlauch verbindet das Gehäuse eines Hörgerätes mit dem entsprechenden Ohrpassstück (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und überträgt den Schall vom Hörgerät über das Ohrpassstück an das menschliche Ohr. Dazu wird einer der Gewindeanschlüsse im Gehäuse und der andere wird im Ohrpassstück (auch Dome oder Schirmchen genannt) eingedreht. Der sog. Ausziehfaden dient dabei zum leichteren Herausnehmen des Ohrpassstücks. Die Ware wird als "Teil für ein Schwerhörigengerät" eingereiht.

DEBTI8903/24-19021901000

Sog. Cerumenfilter, in Form einer in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem Filterwechselwerkzeug in Form eines auf einen Wechselstab aus Kunststoff aufgesteckten hutförmigen, ca. 3 x 2 mm großen Filtereinsatz, ebenfalls aus Kunststoff. Der Wechselstab weist an beiden Enden eine Spitze auf, eine zum Entfernen des alten Filters, auf der anderen Seite ist der neue Filter bereits aufgesteckt. Der Wechselstab weist zudem zwei griffmuldenähnlichen Abflachungen mit Riffelung für einen besseren Halt auf. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Der Cerumenfilter (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) wird mithilfe des Werkzeugs in den Schallaustritt eines Hörgerätes (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt und dient zum Schutz vor dem Eindringen von Ohrenschmalz. Jeweils 32 Filter mit Wechselstäben sind in einer Box gemeinsam aufgemacht. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Schwerhörigengerät" eingereiht.

DEBTI35721/24-19021901000

Hörgeräte-Schirmchen, im Wesentlichen bestehend aus einem transparenten, runden, kuppelartig und anatomisch spezifisch geformten Erzeugnis aus Kunststoff (Elastomer / Fluor-Silikon) mit einem Außendurchmesser von 7 mm. Die Kuppel besteht aus vier sich mittig treffenden Stegen, auf der Innenseite befindet sich die Anschlussvorrichtung für den Gewindeanschluss des Schallschlauchs (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Dome wird an einen Schallschlauch eines Hörgerätes (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen und dient der Fixierung und Positionierung des Hörgerätes im Ohr sowie der Sicherung des Schallschlauches im Gehörgang und überträgt die Schallwellen an das Trommelfell. 10 Stück sind in einer Blisterpackung untergebracht. Die Ware wird als "Teil für ein Schwerhörigengerät" eingereiht.

DEBTI35706/24-19021901000

Sog. Mikrofonlagerung, im Wesentlichen bestehend aus einem elastischen, flexiblen, leicht konisch geformten, ca. 3,2 x 2,0 x 1,8 mm großen Erzeugnis aus Kunststoff, beidseitig offen, auf einer Seite schlitzartig offen, auf der anderen Seite komplett offen gestaltet. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die als Mikrofonlagerung bezeichnete Ware wird zu zwei Stück in einem Hörgerät in Form eines Hinter-dem-Ohr-Gerätes (HdO-Gerät - nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingebaut und dient dort der vibrationsfreien Lagerung eines Hörgeräte-Mikrofons (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Durch die spezifische Form können die beiden Mikrofonlagerungen über das Ende des entsprechend geformten Mikrofons gestülpt werden. Die Ware wird als "Teil für ein Schwerhörigengerät" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI