DEBTI35682/24-19021901000
Sog. Schallschlauch für Hörgeräte, im Wesentlichen bestehend aus einem transparenten, annähernd Y-förmigen, anatomisch spezifisch geformten, relativ starren, hohlen Schlauchstück aus Kunststoff mit einem Außendurchmesser von ca. 1,5 mm, an einem Ende mit einem Gewindeanschluss versehen. Am anderen Ende weist der Schallschlauch eine leichte Verdickung auf, welche ebenfalls in einem Gewindeanschluss endet. Aus dieser Verdickung mit einem Außendurchmesser von ca. 2,3 mm ragt ein elastischer, flexibler, nicht offener sog. Ausziehfaden aus Kunststoff mit abnehmendem Durchmesser von ca. 1,0 mm auf ca. 0,6 mm heraus.
Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage.
Der sog. Schallschlauch verbindet das Gehäuse eines Hörgerätes mit dem entsprechenden Ohrpassstück (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und überträgt den Schall vom Hörgerät über das Ohrpassstück an das menschliche Ohr. Dazu wird einer der Gewindeanschlüsse im Gehäuse und der andere wird im Ohrpassstück (auch Dome oder Schirmchen genannt) eingedreht. Der sog. Ausziehfaden dient dabei zum leichteren Herausnehmen des Ohrpassstücks.
Die Ware wird als "Teil für ein Schwerhörigengerät" eingereiht.