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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEM/9022/07-18517699090

Netzwerk-Firewall, - aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen sowie monolithischen integrierten Schal- tungen bestückte gedruckte Schaltung in einem Gehäuse (Abmessungen: 424 x 43 x 366 mm) mit Stromversorgung, Bedienelementen, Status-LEDs sowie mehreren Ein- und Aus- gangsanschlüssen, - zur Sicherung des Datenverkehrs durch Weiterleitung oder Blockierung der innerhalb unter- schiedlicher Netzwerke übertragenen Daten, ohne Konvertierung. "Apparat für die Kommunikation in einem drahtgebundenen Netzwerk, nicht von den Unterpo- sitionen 8517 1100 bis 8517 6939 erfasst - Netzwerk-Firewall"

DEBTI48966/25-190221900

Sog. Fahrzeug mit Rückstrahlröntgenscanner, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Röntgenapparat und einem Fahrzeug verschiedener Hersteller (siehe exemplarische Abbildung in der Anlage). Auf dem hinteren Teil des Fahrzeugs ist ein Gehäuse montiert, das mit allen Komponenten des Röntgenapparats (Röntgenquelle, Röntgenstreu- und Röntgenrückstreudetektoren, Bedienelemente, Computer mit Monitor, Klimaanlage u.a.) ausgestattet ist. Bei dem Röntgenapparat handelt es sich um einen einseitigen Scanner, so dass keine Detektoren hinter dem gescannten Objekt platziert werden müssen. Die Röntgenquelle (max. 300 kV) sendet seitlich Röntgenstrahlen aus, die zu einem Gesamtstrahl gebündelt werden. Der Strahl tastet das sich in räumlicher Nähe befindliche zu untersuchende Objekt ab. Dabei werden einzelne Strahlen des Gesamtstrahls unterschiedlich intensiv reflektiert. Nach der Durchleuchtung und der Reflektion der Strahlen kann ein Röntgenrückstreubild des gescannten Objekts erzeugt werden. Die Ware dient zu Kontrollzwecken im Waren- und Personenverkehr und ist für einen maximalen Durchsatz von 400 Pkw/Stunde bzw. 180 Lkw/Stunde ausgelegt. Die Ware wird als "Röntgengerät für andere Zwecke als in den Unterpositionen (KN) 9022 1200 bis 9022 1400 erfasst" eingereiht.

DEBTI30782/25-190229020

Sog. Hülse, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten Körper aus Siliziumcarbid (SiC), der in ein Gerät zur Erzeugung von extrem ultravioletter Strahlung (EUV-Quelle) mit einer Wellenlänge von 13 nm eingebaut wird (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die EUV-Quelle (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) wird als „Röntgenröhre“ in die Codenummer 9022 3000 00 0 eingereiht. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Röntgenapparate und -geräte" eingereiht.

DEBTI22578/25-19022902000

Sog. Patiententischauflage, im Wesentlichen bestehend aus einer länglichen Schale aus Hartkunststoff und einer speziell für diese hergerichteten Kunststoffmatratze mit einem Kern aus Schaumstoff und einer antistatischen Folie aus Polyurethan auf der Patientenseite (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Beide Komponenten sind aufeinander angepasst, damit beide gemeinsam auf dem Untersuchungstisch eines Computertomografiegeräts (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) positioniert werden können. Dazu sind sie mit entsprechenden Arretierungsvorrichtungen gegen das Abrutschen vom Untersuchungstisch versehen. Weiterhin ist die Ware mit vier seitlichen Markierungen versehen, welche dem Untersuchungspersonal den Scanbereich anzeigen. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich zur Verwendung mit einem Computertomografiegerät (Röntgengerät) bestimmt" eingereiht.

DEBTI29329/25-190229020

Sog. C-Arm Cover für Röntgenapparate, in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Folienabdeckungen aus Polyethylen: - eine blaue Folie mit den Maßen 216 x 30 cm mit fünf integrierten Kunststoffklammern in der Breite von 13 cm, zur sterilen Abdeckung eines C-Bogen eines Röntgenapparates, - zwei beutelförmige transparente Folien, jeweils mit den Maßen 91,4 x 91,4 cm, mit Gummizug an der Öffnung sowie zwei Klebestreifen am gegenüberliegenden Ende sowie eine beutelförmige transparente Folie mit den Maßen 51 x 51 cm mit Kordelzug an der Öffnung, zur sterilen Abdeckung verschiedener Geräte (z.B. Monitore, Fußpedale oder Kopf- und Fußteile eines Röntgenapparates). Die Folie mit den Kunststoffklammern bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung aufgrund der Bedeutung für die Verwendung sowie aufgrund des Wertes. Die Ware ist in einer Papier-Folienverpackung steril verpackt und wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Röntgenapparate und -geräte" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI