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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI30782/25-190229020

Sog. Hülse, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten Körper aus Siliziumcarbid (SiC), der in ein Gerät zur Erzeugung von extrem ultravioletter Strahlung (EUV-Quelle) mit einer Wellenlänge von 13 nm eingebaut wird (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die EUV-Quelle (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) wird als „Röntgenröhre“ in die Codenummer 9022 3000 00 0 eingereiht. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Röntgenapparate und -geräte" eingereiht.

DEBTI22578/25-19022902000

Sog. Patiententischauflage, im Wesentlichen bestehend aus einer länglichen Schale aus Hartkunststoff und einer speziell für diese hergerichteten Kunststoffmatratze mit einem Kern aus Schaumstoff und einer antistatischen Folie aus Polyurethan auf der Patientenseite (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Beide Komponenten sind aufeinander angepasst, damit beide gemeinsam auf dem Untersuchungstisch eines Computertomografiegeräts (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) positioniert werden können. Dazu sind sie mit entsprechenden Arretierungsvorrichtungen gegen das Abrutschen vom Untersuchungstisch versehen. Weiterhin ist die Ware mit vier seitlichen Markierungen versehen, welche dem Untersuchungspersonal den Scanbereich anzeigen. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich zur Verwendung mit einem Computertomografiegerät (Röntgengerät) bestimmt" eingereiht.

DEBTI29329/25-190229020

Sog. C-Arm Cover für Röntgenapparate, in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Folienabdeckungen aus Polyethylen: - eine blaue Folie mit den Maßen 216 x 30 cm mit fünf integrierten Kunststoffklammern in der Breite von 13 cm, zur sterilen Abdeckung eines C-Bogen eines Röntgenapparates, - zwei beutelförmige transparente Folien, jeweils mit den Maßen 91,4 x 91,4 cm, mit Gummizug an der Öffnung sowie zwei Klebestreifen am gegenüberliegenden Ende sowie eine beutelförmige transparente Folie mit den Maßen 51 x 51 cm mit Kordelzug an der Öffnung, zur sterilen Abdeckung verschiedener Geräte (z.B. Monitore, Fußpedale oder Kopf- und Fußteile eines Röntgenapparates). Die Folie mit den Kunststoffklammern bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung aufgrund der Bedeutung für die Verwendung sowie aufgrund des Wertes. Die Ware ist in einer Papier-Folienverpackung steril verpackt und wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Röntgenapparate und -geräte" eingereiht.

DEBTI29332/25-190229020

Sog. C-Arm Cover für Röntgenapparate, in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus drei Folienabdeckungen aus Polyethylen: - eine Folie mit den Maßen 193 x 35 cm mit sechs integrierten Kunststoffklammern in der Breite von 13 cm, zur sterilen Abdeckung des C-Bogens eines Röntgenapparates sowie - zwei beutelförmige Folien, jeweils mit den Maßen 91,4 x 76,2 cm, mit Gummizug an der Öffnung sowie zwei Klebestreifen am gegenüberliegenden Ende, zur sterilen Abdeckung verschiedener Geräte (z.B. Monitore oder Kopf- und Fußteile eines Röntgenapparates). Die Folie mit den Kunststoffklammern bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung aufgrund der Bedeutung für die Verwendung sowie aufgrund des Wertes. Die Ware ist in einer Papier-Folienverpackung steril verpackt und wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Röntgenapparat" eingereiht.

DEBTI15035/25-190229020

Sog. Rahmen, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten Erzeugnis (287 kg) aus unedlem Metall (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware wird in einen Computertomographen zur Gepäckkontrolle eingebaut und dient der Aufnahme eines Schleifringes. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Röntgenapparate und -geräte" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI