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Sog. Strahlenschutzbehälter, im Wesentlichen bestehend aus einem kugelförmigen Stahlbehälter (Ø 251 mm; Gewicht: 42 kg - manuell, 46 kg - pneumatisch), mit einer Schutzauskleidung aus Blei, einer Ringöse, einem Anschlussflansch mit Strahlenaustrittsöffnung, einem manuell zu betätigenden Schalter oder einer pneumatischen Schaltvorrichtung zum Ein- und Ausschalten der Strahlenquelle (Gammastrahler) sowie mit einem Vorhänge- oder Steckschloss zur Sicherung der Einstellung (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Der Behälter dient der Aufnahme der Strahlenquelle (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und wird im Rahmen von radiometrischen Füllstandsmessungen für flüssige und feste Stoffe eingesetzt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät, das Gammastrahlen verwendet" eingereiht.
Strahlenschutzbehälter, im Wesentlichen bestehend aus einem kugelförmigen Stahlbehälter (Maße: Durchmesser 251 mm, Gewicht: 42 kg - manuell, 46 kg - pneumatisch), mit einer Schutzauskleidung aus Blei, einer Ringöse, einem Anschlussflansch mit Strahlenaustrittsöffnung sowie einem manuell zu betätigenden Schalter oder einer pneumatischen Schaltvorrichtung zum Ein- und Ausschalten der Strahlenquelle (Gammastrahler), mit Vorhänge-/Steckschloss zur Sicherung der Einstellung (siehe Abbildung in der Anlage). Der Behälter dient erkennbar hauptsächlich der Aufnahme der Strahlenquelle (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und wird im Rahmen von radiometrischen Füllstandsmessungen für flüssige und feste Stoffe eingesetzt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät, das Gammastrahlen verwendet" eingereiht.
Patientenpostionierungsunterlage, im Wesentlichen bestehend aus einer kissenartigen Vorrichtung aus Kunststoffen, in verschiedenen Formen (rechteckig, fünfeckig, T-förmig), welche mit einem verstärkten Rand und einer Indexleiste zur Befestigung an den Indexstangen eines Behandlungstisches für die Strahlentherapie (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) sowie einem Anschluss für eine Vakuumpumpe ausgestattet ist. Das Erzeugnis ist röntgenstrahlendurchlässig mit minimaler Strahlabschwächung. Durch Abpumpen der Luft werden die Konturen des Körpers des Patienten permanent abgebildet und bis zu 6 Wochen gehalten. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der Erzielung einer hohen Neupositionierungsgenauigkeit und der Immobilisierung des Patienten während der Diagnostik und Behandlung im Rahmen der Strahlentherapie. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Strahlentherapiegerät bestimmt" eingereiht.
Strahlenschutzbehälter, im Wesentlichen bestehend aus einem kugelförmigen Stahlbehälter (Maße: Durchmesser 251 mm, Höhe optional, Gewicht: 42 kg - manuell, 46 kg - pneum.), mit einer Schutzauskleidung aus Blei, einer Ringöse, einem Anschlussflansch mit Strahlenaustrittsöffnung sowie einem manuell zu betätigenden Schalter oder einer pneumatischen Schaltvorrichtung zum Ein- und Ausschalten der Strahlenquelle (Gammastrahler), mit Vorhänge-/Steckschloss zur Sicherung der Einstellung. Der Behälter dient erkennbar hauptsächlich der Aufnahme der Strahlenquelle (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und wird im Rahmen von radiometrischen Füllstandsmessungen für flüssige und feste Stoffe eingesetzt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät, das Gammastrahlen verwendet" eingereiht.
Sog. Hülse, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten Körper aus Siliziumcarbid (SiC), der in ein Gerät zur Erzeugung von extrem ultravioletter Strahlung (EUV-Quelle) mit einer Wellenlänge von 13 nm eingebaut wird (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die EUV-Quelle (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) wird als „Röntgenröhre“ in die Codenummer 9022 3000 00 0 eingereiht. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Röntgenapparate und -geräte" eingereiht.