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1 Ergebnisse für "9022908000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

902290800080andere6%
DEBTI22578/25-19022902000

Sog. Patiententischauflage, im Wesentlichen bestehend aus einer länglichen Schale aus Hartkunststoff und einer speziell für diese hergerichteten Kunststoffmatratze mit einem Kern aus Schaumstoff und einer antistatischen Folie aus Polyurethan auf der Patientenseite (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Beide Komponenten sind aufeinander angepasst, damit beide gemeinsam auf dem Untersuchungstisch eines Computertomografiegeräts (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) positioniert werden können. Dazu sind sie mit entsprechenden Arretierungsvorrichtungen gegen das Abrutschen vom Untersuchungstisch versehen. Weiterhin ist die Ware mit vier seitlichen Markierungen versehen, welche dem Untersuchungspersonal den Scanbereich anzeigen. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich zur Verwendung mit einem Computertomografiegerät (Röntgengerät) bestimmt" eingereiht.

DEBTI990/25-19022902000

Sog. Abschirmung, bestehend aus einer rechteckigen Platte (Abmessungen: ca. 213 x 50 x 4 mm) aus Wolfram-Kupfer-Legierung, nach technischer Zeichnung spezifisch  gefertigt, mit fünf Bohrungen an einer Seite und einer großflächigen Aussparung an der Unterseite. Die Platte dient zur Abschirmung von elektronischen Bauelementen vor Röntgenstrahlen und ist zum Einbau in einen Röntgenflachdetektor bestimmt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage.  Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Röntgengeräte bestimmt" eingereiht.

DEBTI996/25-19022902000

Sog. Absorber-Platte, bestehend aus einer rechteckigen Kupferplatte mit abgeschrägten Ecken (Abmessungen: 447 x 447 x 1 mm), nach technischer Zeichnung spezifisch gefertigt,  mit jeweils  9 Bohrungen an jeder Seite und jeweils einer Bohrung an jeder Ecke. Sie dient zur Abschirmung vor Röntgenstrahlung und zur Signalreduktion nach Einbau in das Gehäuseoberteil eines Röntgenflachdetektors. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage.  Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Röntgengeräte bestimmt" eingereiht.

DEBTI997/25-19022902000

Sog. Lichtbildsensorpanel, bestehend aus einer Glasplatte mit einer Matrix aus Dünnfilmtransistoren, beschichtet mit einem Film aus amorphem Silizium, jede Photodiode erzeugt aus dem auftreffenden Licht ein elektrisches Signal im entsprechenden Verhältnis. Die Signale der Photodioden werden verstärkt und digitalisiert, um eine genaue und empfindliche digitale Darstellung des Röntgenbildes zu erzeugen, ohne Signalelektronik und ohne Scintillator. Die Ware dient dazu, in einen digitalen Röntgenflachbilddetektor eingebaut zu werden und erfüllt dort die Funktion der Umwandlung von Licht in digitale Signale. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage.  Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Röntgengeräte bestimmt" eingereiht.

DEBTI59876/24-19022902000

Sog. Lichtbildsensorpanel mit Szintillator, im Wesentlichen aus einer Glasplatte mit einer Matrix aus Dünnfilmtransistoren, die mit einem Film aus amorphem Silizium und mit einem Szintillator aus einer Cäsiumjodid- bzw. einer Gadoliniumoxysulfid-Schicht versehen ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware verfügt über kein Gehäuse bzw. über keinen Rahmen und ist zum Einbau in einen Röntgenflachbilddetektor der Position 9022 (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) bestimmt. Sie dient dem Transfer von auftreffenden Röntgenstrahlen in Licht, welches anschließend in elektrische Signale umgewandelt wird. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Röntgenapparate und -geräte bestimmt" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI