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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE6721/10-19022909090

Scintillator, im Wesentlichen bestehend aus einer Aluminium Platte in rechteckiger Form, beschichtet mit einem Film aus amorphem Carbon, welcher mit einer Cäsiumiodid-Schicht (Scintillator, CsI:Tl) und einem Schutzfilm belegt wurde. Die Szintillation ist ein Lumineszenzeffekt, bei dem durch die Absorption von Strahlungsenergie (hier Röntgenstrahlung) im Szintillatormaterial Elektronen auf ein höheres Energieniveau angehoben werden. Fallen die Elektronen in ihr Ausgangsniveau zurück, geben sie Energie in Form von sichtbarem Licht ab. Dieses Licht wird mittels Photodiode gemessen. Das Gerät wird bei der Herstellung von Röntgendetektoren (nicht Gegenstand dieser vZTA) für ein bildgebendes Verfahren der Röntgendiagnostik verwendet, um Röntgenstrahlen in sichtbares Licht umzuwandeln. Die Ware wird als "Zubehör erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Röntgengerät, andere als Röntgenschirme, einschließlich Verstärkerfolien; Streustrahlenraster, andere als Unterposition (TARIC) 9022 9090 10" eingereiht.

DE18539/09-19022909090

X-Ray Detektor, in Form eines Bauteils, im Wesentlichen bestehend aus einer rechteckigen Leiterplatte mit zwei Silizium-Photodioden und zwei Scintillator-Kristallen auf der Oberseite sowie vier Pins auf der Unterseite. Der Detektor dient der Erzeugung von Röntgenbildern durch Umwandlung der auftreffenden Röntgenstrahlung in sichtbares Licht mit anschließender Digitalisierung. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Röntgengerät bestimmt, keine Ware der Unterpositionen (TARIC) 9022 9010 00 bis 9022 9090 10" eingereiht.

DE11047/10-19022909090

CS Diode Röntgenumwandler (sog. X-ray Conversion Film RS20C1616-20), im Wesentlichen bestehend aus einer carbonfaserverstärkten Folie, die mit einer Cäsiumjodid-Schicht als Szintillatorschicht versehen ist. Die Folie mit einer Größe von 422 mm x 422 mm x 2 mm ist Bestandteil eines Röntgenpanels (nicht Gegenstand dieser Auskunft) und dient der Umwandlung von Röntgenstrahlen in sichtbares Licht. Der Röntgenumwandler ist keine Ware der Position 3701, weil es sich nicht um einen fotografischen Film handelt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Röntgengerät bestimmt, keine Ware der Unterpositionen (TARIC) 9022 9010 00 bis 9022 9090 10" eingereiht.

DE11186/09-19022909090

Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät, das Gammastrahlen verwendet bestimmt, nicht von der UPos (KN) 9022 9010 bis zum TARIC-Code 9022 9090 10 erfasst, in Form eines speziell geformten Halters aus Blei und anderen unedlen Metallen. In den Strahlenhalter wird eine Strahlenquelle aus isotopem Americium (nicht Gegenstand dieser vZTA) eingebaut. Beide Waren werden in ein Strahlengehäuse eingesetzt, welches in einer Flaschenfüllstandsanlage verbaut wird. Ein Bild der Ware (mit Strahlenquelle) befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DE9494/09-19022909090

Zubehör, erkennbar hauptsächlich für einen Röntgenapparat für zahnärztliche Zwecke bestimmt, sog. Digital X-Ray Sensor E9505 bzw. E9539, im Wesentlichen bestehend aus einem je nach Ausführung 38 x 24,7 x 5,5 mm bzw. 39 x 25,7 x 6 mm großen Röntgensensor mit einer Bildfläche von 30 x 20 mm, der mit einem CMOS-Bildsensor und einem Szintillator versehen ist, und der über ein Kabel mit einem 75 x 60 x 20 mm großen Controller verbunden ist (funktionelle Einheit). Die Ware, die an einen PC mit Monitor (nicht Gegenstand dieser Auskunft) angeschlossen wird, wird beim Einsatz eines zahnärztlichen Röntgenapparats zur Erzeugung von Röntgenbildern in digitaler Form verwendet.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI