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1 Ergebnisse für "9026102900"

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

902610290080andere6%
DEBTI56363/24-19026102900

Sog. elektromechanisches Messsystem, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse aus unedlem Metall (405 x 620 x 220 mm, 24 kg) mit aufklappbarem Deckel, in dem u.a. ein Drucksensor, ein Differenzdruckregler, ein Kompressor, eine Kompressor-Steuer-Einheit, ein Druckbehälter, Ventile sowie unterschiedliche Filter verbaut sind (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage).  Die unterschiedlichen Komponenten sind sowohl über Schlauchleitungen, an denen Ventile angebracht sind, als auch über elektrische Leitungen miteinander verbunden. Der Kompressor, der durch die Kompressor-Steuer-Einheit gesteuert wird, erzeugt einen gewissen Druck im Druckbehälter. Anschließend wird die Luft bei diesem eingestellten Druck über Schlauchleitungen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in ein flüssiges Medium über ein Tauchrohr (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) "eingeperlt". Der Abstand des Auslasses dieses Tauchrohres (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zum Boden des zu untersuchenden Gewässers/Beckens ist konstant. Durch den angelegten Druck tritt das Gas aus dem Tauchrohr heraus und gelangt an die Wasseroberfläche. Der Gegendruck, welcher das Wasser dem ausströmenden Gas entgegensetzt, ist ein Maß für die Füllhöhe im Becken bzw. für den Wasserstand im Gewässer. Dieser Gegendruck wird von dem Drucksensor erfasst, welcher anschließend den Wasserpegel berechnet. Das Gerät dient gleichermaßen der Bestimmung der Wasserhöhe in Seen oder Flüssen wie der Bestimmung der Füllhöhe in Kanälen oder Tanks.  Eine kennzeichnende Hauptfunktion ist aus diesem Grund nicht feststellbar.   Die Ware wird als "elektronisches Gerät zum Überwachen der Füllhöhe von Flüssigkeiten, kein Instrument, Apparat und Gerät der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032" eingereiht.

DEBTI51969/21-19026102900

Sogenannte gedruckte und bestückte Platine, im Wesentlichen bestehend aus einer mit elektrischen und elektronischen (z.B. LED) Komponenten bestückten Leiterplatte mit einem kapazitiven Sensor zur Füllstandsmessung (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät wird in ein Laboranalysegerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingebaut. Dort misst es mittels angeschlossener Düsen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) einen Flüssigkeits-Füllstand, wandelt die analogen Messwerte in digitale um und gibt diese anschließend an die Hauptkontrolleinheit des Analysegerätes weiter. Die Ware wird als "elektronisches Gerät zum Messen oder Überwachen der Füllhöhe von Flüssigkeiten (Flüssigkeitsstandanzeiger), kein Gerät der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032, anderes als Durchflussmesser" eingereiht.

DEBTI342/21-19026102900

Sog. elektromechanisches Messsystem in Form einer kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse aus unedlem Metall (Abmessungen in mm: 405 x 620 x 220) mit aufklappbarem Deckel, in dem u.a. ein Drucksensor, ein Differenzdruckregler, ein Kompressor, eine Kompressor-Steuer-Einheit, ein Druckbehälter, Ventile sowie unterschiedliche Filter verbaut sind. Die unterschiedlichen Komponenten sind sowohl über Schlauchleitungen, an denen Ventile angebracht sind, als auch über elektrische Leitungen miteinander verbunden. Der Kompressor, der durch die Kompressor-Steuer-Einheit gesteuert wird, erzeugt einen gewissen Druck im Druckbehälter. Anschließend wird die Luft bei diesem eingestellten Druck über Schlauchleitungen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in ein flüssiges Medium über ein Tauchrohr (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) "eingeperlt". Der Abstand des Auslasses dieses Tauchrohres (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zum Boden des zu untersuchenden Gewässers/Beckens ist konstant. Durch den angelegten Druck tritt das Gas aus dem Tauchrohr heraus und gelangt an die Wasseroberfläche. Der Gegendruck, welchen das Wasser dem ausströmenden Gas entgegensetzt, ist ein Maß für die Füllhöhe im Becken bzw. für den Wasserstand im Gewässer. Dieser Gegendruck wird von dem Drucksensor erfasst, welcher anschließend den Wasserpegel berechnet. Das Gerät dient gleichermaßen der Bestimmung der Wasserhöhe in Seen oder Flüssen wie der Bestimmung der Füllhöhe in Kanälen oder Tanks. Eine kennzeichnende Hauptfunktion ist aus diesem Grund nicht feststellbar. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "elektronisches Gerät zum Überwachen der Füllhöhe von Flüssigkeiten, kein Instrument, Apparat und Gerät der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032" eingereiht.

DEBTI35346/18-19026102900

So genannte Sensorkarte, im Wesentlichen bestehend aus einer mit elektrischen und elektronischen (z.B. LED)Komponenten bestückten Leiterplatte mit einem kapazitivem Sensor zur Füllstandsmessung (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät wird in ein Laboranalysegerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingebaut. Dort misst es mittels angeschlossener Düsen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) einen Flüssigkeits-Füllstand, wandelt die analogen Messwerte in digitale um und gibt diese anschließend an die Hauptkontrolleinheit des Analysegerätes weiter. Die Ware wird eingereiht als "elektronisches Gerät zum Messen oder Überwachen der Füllhöhe von Flüssigkeiten, kein Gerät der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032, anderes als Durchflussmesser" eingereiht.

DEBTI31809/18-19026102900

Unvollständige multifunktionale Füllstandmesseinheit, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Kunststoffgehäuse mit einer Messelektronik, jeweils einer dreipoligen und vierpoligen Anschlussbuchse sowie einem Montageclip (siehe Abbildung in der Anlage). Die Baugruppe ermittelt fortlaufend über einen angeschlossenen Sensor (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung, deshalb unvollständig) den Füllstand einer wässrigen Harnstofflösung in einem Tank (kennzeichnende Hauptfunktion der Multifunktionsmaschine). Gleichzeitig kann ermittelt werden, ob sich im Tank tatsächlich eine Harnstofflösung oder lediglich Wasser befindet. Die Messwerte werden an ein übergeordnetes System (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) übermittelt. Die Ware wird als "elektronisches Gerät zum Messen der Füllhöhe von Flüssigkeiten, kein Gerät der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032, anderes als Durchflussmesser" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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