0 Ergebnisse für "903180"
Trägheitsmesseinheit in Form eines 6-Achsen-Inertialsensors, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse aus Aluminium (31,0 x 22,5 x 22,5 mm) mit Montagebohrungen, abnehmbarem Anschlusskabel, einem 12-poligen Steckverbinder, einem triaxialen kapazitiven MEMS-Beschleunigungssensor, einem triaxialen Vibrationsring-Drehratensensor (Gyroskop), einem Spannungsregler, einer Verarbeitungselektronik sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät dient der Messung von Beschleunigung in einem Bereich von ±2 bis ±50 g (bzw. m/s²) und von Winkelgeschwindigkeit in einem Bereich von ±75 bis ±900 °/s. Die Messewerte werden zur Ermittlung von Position und Ausrichtung in analoger Form an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ausgegeben. Die Ware wird als „Instrument, Apparat oder Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes Messgerät als in den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 genannt (Beschleunigungssensor, Gyroskop)“ eingereiht.
Sogenanntes Ringgrößen-Testset, im Wesentlichen bestehend aus einer zum dauernden Gebrauch bestimmten Inlay-Verpackung mit acht in passenden Aussparungen untergebrachten Kunststoffringen in den Größen 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13 (amerikanisches Ringgrößen-System) und passendem Verpackungsdeckel. Zu dem jeweiligen Ring ist innerhalb der Verpackung die Ringgröße gedruckt. Die Fingerringen nachempfundenen Kunststoffringe dienen der Ermittlung der passenden Ringgröße vor dem Kauf eines sog. Smartringes. (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Hierzu werden die Ringe probehalber an den menschlichen Finger gesteckt, bis das passende Exemplar Auskunft über die Ringgröße des Trägers gibt. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9031 10 bis 9031 49 erfasst" eingereiht.
Sog. Beschleunigungssensoren in drei verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einem quaderförmigen Aluminiumgehäuse (Schutzklasse IP67), in welchem sich eine Leiterplatte mit einem teilweise mehrachsigen Beschleunigungssensor (MEMS) sowie mit elektrischen und elektronischen Bauelementen befindet. Weiterhin sind die Waren mit einem extrem langen (>100 m) Anschlusskabel mit verschiedenen Anschlussbuchsen / -steckern ausgestattet (siehe Abbildung in der Anlage). Die Sensoren erzeugen eine Spannung, die proportional zur gemessenen Beschleunigung ist. Die integrierte Elektronik ermöglicht einen single-ended (einseitigen) analogen Stromausgang von 4 - 20 mA und eine flexible Spannungsversorgung von 8 - 30 VDC. Über das Anschlusskabel werden die Sensoren jeweils mit einer Auswerteeinheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbunden. Die Waren dienen der Signalübertragung über lange Distanzen u. a. bei der kontinuierlichen Zustandsüberwachung von Infrastruktur (Brücken, Schienentrassen o. ä.) und sind zur Messung der Beschleunigung in einem Messbereich von ± 2 g bis ± 50 g bestimmt. Die Waren werden als "Geräte zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eigereiht.
Sog. Wasserwaage, im Wesentlichen bestehend aus einem aus Holz hergestellten rechteckigen Quader (ca. 20 x 4 x 2 cm). An der Oberseite befindet sich mittig eine Öffnung, in der eine ca. 2,5cm lange, mit hellgrüner Flüssigkeit gefüllte, Libelle mit Markierungsstrichen aus Glas integriert ist. Die Wasserwaage dient der waagerechten Messung von Neigungen. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Wasserwaage ist gemeinsam mit einem Hammer (8564/26-1) und einem Zollstock (8564/26-3) an einer Pappkarte aufgemacht. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (Neigung), in Kapitel 90 weder genannt noch inbegriffen, keine Ware der Unterposition (KN) 9031 1000 bis 9031 4990" eingereiht
Sog. Leckagekamera, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Ultraschallkamera, einem Akku-Ladegerät, zwei Lithium-Ionen-Akkumulatoren (jeweils mit Akku-Halter), einem USB-Stick, einem USB-Adapterkabel sowie mehreren Leak Tags, gemeinsam mit einer gedruckten Betriebsanleitung und einem Kalibrierzertifikat in einem zum dauerhaften Gebrauch bestimmten Kunststoffkoffer mit Schaumstoffeinlage untergebracht (siehe Abbildung in der Anlage). Die Leckagekamera besteht im Wesentlichen aus einem spezifisch geformten Handgehäuse aus Kunststoff mit Handgriff, einer Akkuführung, einer Akku-Kapazitätsanzeige, einem USB-Anschluss, einer Digitalkamera, LED-Lichtquellen, einem 5" Touchscreen-Display, einem Ein-/Ausschalter, einer Kameraauslösung, 64 MEMS-Mikrofonen (Frequenzbereich: 2-80 kHz), einem Lasermodul zur Distanzmessung und als Laserpointer (Wellenlänge 630-660 nm), sowie weiteren elektrischen, elektronischen und mechanischen Bauteilen. Die Ware dient der Ortung von Leckagen in Anlagen mit Druckluft oder komprimierten Gasen mithilfe der von der Leckage erzeugten Ultraschallwellen unter Berücksichtigung von Entfernung und Leitungsdruck. Hierzu wird die Kamera, nachdem der Netzdruck der Anlage manuell eingegeben wurde, auf die jeweiligen Bereiche gerichtet und so nach Leckagen abgescannt. Zur Lokalisierung von Leckagen werden auf dem Touchbildschirm das durch die Kamera aufgenommene Sichtbild und das akustische Schallbild überlagert dargestellt, sodass die Leckstellen (ähnlich der Heatmap eines Wärmebildes) farblich markiert visualisiert werden. Durch die Parameter Abstand, Anlagendruck und Lautstärke wird das Leck lokalisiert, dessen Ausmaß (Luftverlust) bestimmt und die Leckage-Kosten errechnet, wobei alle Daten gespeichert werden. Der Laserpointer dient als Hilfsmittel zum Anvisieren und die Laserdistanzmessung zur Ermittlung einer wichtigen Hilfsgröße. Kennzeichnende Haupttätigkeit der kombinierten Maschine ist das Erfassen von Ultraschall- signalen. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9031 10 bis 9031 49 erfasst" eingereiht.