DEBTI44028/25-190318020
Sog. Kraninspektionskoffer, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus zwei digitalen Messuhren, zwei Messuhrhaltern, zwei Messanschlüssen, vier Verlängerungen, zwei Stahltastern, einem Magnetsockel, einem Gelenkarm für Messuhren, einem Senklot, einer Radienlehre, einem optischen Drehzahlmessgerät, einem Drehfeldmessgerät, einem Abgastester, einem Reifendruckprüfer, einem Temperaturmessgerät, einem Maßband, zwei Messschiebern, einer 2 GB-Speicherkarte, einer Taschenlampe, einem Stabmagnet, einem Stabspiegel, drei Spiralbohren und weiteren Waren aus Stahl, gemeinsam untergebracht innerhalb von passgenauen Schaumstoffeinlagen in einem zum dauernden Gebrauch bestimmten Kunststoffkoffer mit Rollen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage).
Die Warenzusammenstellung dient der Ausübung verschiedener Prüfungen bei maritimen Kränen im Rahmen der Maschineninspektion in Form von Temperatur-, Drehzahl-, Drehfeldmessung, Leckage-Suchen, Vermessung der Ausladung, Prüfung von Winden, Schwenkwerken, Seilrollen und Seilen, Messung von Kipp- und Zahnflankenspiel, Messen von Reifendruck sowie weiteren Messungen mit verschiedenen Messgeräten, in denen teilweise noch Batterien (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) eingelegt werden müssen, und deren Zubehör.
Charakterbestimmend in Bezug auf den Umfang, die Verwendung und den Wert sind die Geräte zum Messen und Prüfen geometrischer Größen.
Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht.