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Elektronische Inertialsensoren, im Wesentlichen bestehend aus einem je nach Ausführung verschiedenen Gehäuse mit einem oder mehreren Sensorelementen (MEMS) zum Messen der Beschleunigung in g (m/s2) über eine oder mehrere Achsen, mit einem oder mehreren Sensorelementen (MEMS) zum Messen der Drehrate (Winkelgeschwindigkeit) in °/s über eine oder mehrere Achsen sowie einer oder mehrerer anwendungsspezifischer integrierter Schaltungen (siehe beispielhafte Abbildung in der Anlage). Die Sensoren werden in verschiedenen Produkten der Unterhaltungselektronik oder im Automobilbereich eingesetzt. Die Waren werden jeweils als "elektronischer Halbleitersensor zur Messung der Beschleunigung und / oder der Drehrate (Winkelgeschwindigkeit) - auch in Kombination mit einem Magnetfeldsensor - in einem für die vollautomatisierte Leiterplattenbestückung oder die Bare-Die-Technologie geeigneten Gehäuse, mit: - einer oder mehreren anwendungsspezifischen monolithisch integrierten Schaltungen (ASIC) - einem oder mehreren mikromechanischen Sensorelementen (MEMS) mit mechanischen Elementen in dreidimensionalen Strukturen auf dem Halbleitermaterial in Halbleitertechnik gefertigt - auch mit einem integrierten Mikrocontroller von der zum Einbau in Waren der Kapitel 84 bis 90 und 95 verwendeten Art, nicht von der Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8034 erfasst" eingereiht.
Trägheitsmesseinheit in Form eines 6-Achsen-Inertialsensors, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse aus Aluminium (31,0 x 22,5 x 22,5 mm) mit Montagebohrungen, abnehmbarem Anschlusskabel, einem 12-poligen Steckverbinder, einem triaxialen kapazitiven MEMS-Beschleunigungssensor, einem triaxialen Vibrationsring-Drehratensensor (Gyroskop), einem Spannungsregler, einer Verarbeitungselektronik sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät dient der Messung von Beschleunigung in einem Bereich von ±2 bis ±50 g (bzw. m/s²) und von Winkelgeschwindigkeit in einem Bereich von ±75 bis ±900 °/s. Die Messewerte werden zur Ermittlung von Position und Ausrichtung in analoger Form an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ausgegeben. Die Ware wird als „Instrument, Apparat oder Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes Messgerät als in den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 genannt (Beschleunigungssensor, Gyroskop)“ eingereiht.
Sog. Beschleunigungssensoren in drei verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einem quaderförmigen Aluminiumgehäuse (Schutzklasse IP67), in welchem sich eine Leiterplatte mit einem teilweise mehrachsigen Beschleunigungssensor (MEMS) sowie mit elektrischen und elektronischen Bauelementen befindet. Weiterhin sind die Waren mit einem extrem langen (>100 m) Anschlusskabel mit verschiedenen Anschlussbuchsen / -steckern ausgestattet (siehe Abbildung in der Anlage). Die Sensoren erzeugen eine Spannung, die proportional zur gemessenen Beschleunigung ist. Die integrierte Elektronik ermöglicht einen single-ended (einseitigen) analogen Stromausgang von 4 - 20 mA und eine flexible Spannungsversorgung von 8 - 30 VDC. Über das Anschlusskabel werden die Sensoren jeweils mit einer Auswerteeinheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbunden. Die Waren dienen der Signalübertragung über lange Distanzen u. a. bei der kontinuierlichen Zustandsüberwachung von Infrastruktur (Brücken, Schienentrassen o. ä.) und sind zur Messung der Beschleunigung in einem Messbereich von ± 2 g bis ± 50 g bestimmt. Die Waren werden als "Geräte zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eigereiht.
Sog. Leckagekamera, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Ultraschallkamera, einem Akku-Ladegerät, zwei Lithium-Ionen-Akkumulatoren (jeweils mit Akku-Halter), einem USB-Stick, einem USB-Adapterkabel sowie mehreren Leak Tags, gemeinsam mit einer gedruckten Betriebsanleitung und einem Kalibrierzertifikat in einem zum dauerhaften Gebrauch bestimmten Kunststoffkoffer mit Schaumstoffeinlage untergebracht (siehe Abbildung in der Anlage). Die Leckagekamera besteht im Wesentlichen aus einem spezifisch geformten Handgehäuse aus Kunststoff mit Handgriff, einer Akkuführung, einer Akku-Kapazitätsanzeige, einem USB-Anschluss, einer Digitalkamera, LED-Lichtquellen, einem 5" Touchscreen-Display, einem Ein-/Ausschalter, einer Kameraauslösung, 64 MEMS-Mikrofonen (Frequenzbereich: 2-80 kHz), einem Lasermodul zur Distanzmessung und als Laserpointer (Wellenlänge 630-660 nm), sowie weiteren elektrischen, elektronischen und mechanischen Bauteilen. Die Ware dient der Ortung von Leckagen in Anlagen mit Druckluft oder komprimierten Gasen mithilfe der von der Leckage erzeugten Ultraschallwellen unter Berücksichtigung von Entfernung und Leitungsdruck. Hierzu wird die Kamera, nachdem der Netzdruck der Anlage manuell eingegeben wurde, auf die jeweiligen Bereiche gerichtet und so nach Leckagen abgescannt. Zur Lokalisierung von Leckagen werden auf dem Touchbildschirm das durch die Kamera aufgenommene Sichtbild und das akustische Schallbild überlagert dargestellt, sodass die Leckstellen (ähnlich der Heatmap eines Wärmebildes) farblich markiert visualisiert werden. Durch die Parameter Abstand, Anlagendruck und Lautstärke wird das Leck lokalisiert, dessen Ausmaß (Luftverlust) bestimmt und die Leckage-Kosten errechnet, wobei alle Daten gespeichert werden. Der Laserpointer dient als Hilfsmittel zum Anvisieren und die Laserdistanzmessung zur Ermittlung einer wichtigen Hilfsgröße. Kennzeichnende Haupttätigkeit der kombinierten Maschine ist das Erfassen von Ultraschall- signalen. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9031 10 bis 9031 49 erfasst" eingereiht.
Sog. UltraCam in zwei Ausführungen in Form einer Warenzusammenstellung in Aufm. für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer in Bezug auf die Verwendung charakter-bestimmenden mobilen Ultraschallkamera, einem Kopfhörer, einem Richtrohr mit Richtspitze, einem Steckernetzteil, einem Spiralkabel, einem Tragegurt sowie mehreren Leak Tags, gemeinsam mit einer gedruckten Betriebsanleitung in einem zum dauerhaften Gebrauch bestimmten Kunststoffkoffer untergebracht (siehe Abbildung in der Anlage) Die Ultraschallkamera besteht im Wesentlichen aus einem pistolenähnlichen Handgehäuse aus Kunststoff mit einem Kopfhöreranschluss, einer Netzteilbuchse, einem USB-Anschluss, einem 3.5“ TFT-Touchpanel, Bedienelementen, einer Kamera, einem Mikroprozessor, einem Ultraschall-Sensor (Arbeitsfrequenz: 40 kHz), 30 digitalen MEMS-Mikrofonen, einem Lasermodul zur Distanzmessung und als Laserpointer (Wellenlänge 645-660 nm), einem 7,2 V Lithium-Ionen-Akkumulator, einem Datenlogger sowie weiteren elektrischen, elektronischen und mechanischen Bauteilen. Die Ware dient der Lecksuche in Druckluftanlagen mithilfe der durch Leckage erzeugten Ultraschallwellen unter Berücksichtigung von Entfernung und Leitungsdruck. Hierzu wird die Kamera, nachdem sie je nach Einsatzgebiet mit den verschiedenen Komponenten bestückt und der Netzdruck der Anlage manuell eingegeben wurde, auf die jeweiligen Bereiche gerichtet und so nach Leckagen abgescannt. Eine Leckage wird über den Kopfhörer akustisch wahrgenommen und eine Pegelanzeige auf dem Display ändert sich entsprechend. Das durch die Kamera aufgenommene Bild wird im Display angezeigt und Leckstellen (ähnlich der Heatmap eines Wärmebildes) farblich markiert. Durch die Parameter Abstand, Anlagendruck und Lautstärke wird das Leck lokalisiert, dessen Ausmaß bestimmt und die Leckage-Kosten errechnet, wobei die Daten gespeichert werden. Der Laserpointer dient als Hilfsmittel zum Anvisieren und die Laserdistanzmessung zur Ermittlung einer wichtigen Hilfsgröße Haupttätigkeit der kombinierten Maschine ist das Empfangen von Ultraschallsignalen. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9031 10 bis 9031 49 erfasst" eingereiht.