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1 Ergebnisse für "9031808000"

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

903180800080andere6%
DEBTI3232/26-19031808000

Sog. Kabel- und Netzwerktester in Form einer funktionellen Einheit, bestehend aus einem sogenannten Tongenerator und einem Detektor in einer zum dauerhaften Gebrauch bestimmten Nylontasche. Der batteriebetriebene Tongenerator besteht im Wesentlichen aus einem quaderförmigen Gehäuse (69 x 61 x 36 mm) mit zwei Bedienelementen, zwei Anzeige-LED, drei Anschlusskabeln sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen. Der Detektor setzt sich im Wesentlichen aus einem Gehäuse (249 x 41 x 33 mm) mit einer Prüfspitze, einem Lautstärkeregler, einem Lautsprecher, einem Batteriefach, einem Hauptschalter sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen zusammen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das System dient dem Nachverfolgen von Kabeln in Wänden, dem Identifizieren von Kabelpaaren und der Polaritätsprüfung. Hierzu wird der Generator an einer Seite des zu prüfenden Kabels angeschlossen. Er sendet ein Signal in das Kabel, welche mit dem Detektor empfangen werden kann. Das Signal ist als Dauerton oder wechselnder Ton zu hören. Das System hat je nach Kabelsorte eine Reichweite von bis zu 16 km. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eingereiht.

DEBTI37354/25-19031808000

Hallsensor, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, annähernd quaderförmigen Gehäuse mit einem Steckanschluss, Befestigungselementen, einem stabähnlichen Fortsatz (Gesamtlänge des Gehäuses: ca. 58 mm), einem Hall-IC sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen. Der Sensor dient dem Einbau in einen sog. Spindelkeil (auch: mechanischer Fällkeil; elektrisch betriebenes, von Hand zu führendes Werkzeug, das zur Unterstützung von Baumfällarbeiten eingesetzt wird und über eine mit Permanentmagneten ausgestattete Gewindespindel verfügt). Hier ermittelt dieser mittels berührungsloser Magnetfeldabfrage die Spindelumdrehungen, die Bewegungsrichtung sowie die hintere Endlage und gibt ein entsprechendes Signal an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) aus. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eingereiht.

DEBTI44763/25-19031808000

Sog. PCI Express Analysator, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (ca. 514 x 432 x 87 mm; ca. 12 kg), das mit einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten Platine, mehreren Bedienelementen, mehreren LEDs, einem internen Speicher (64 GB) sowie mit diversen Kommunikationsanschlüssen (u.a. USB, Ethernet) ausgestattet ist (siehe Abbildung in der Anlage). In den Bereichen Entwicklung, Test und Validierung simuliert das Gerät realistische Datenverkehrsmuster (u.a. in Servern) und wird zur Analyse / Emulation von Hochgeschwindigkeits-Datenverbindungen verwendet. Dabei arbeitet das Gerät mit Geschwindigkeiten von bis zu 64 GT/s und Linkbreiten von bis zu x16. Es werden Protokolle wie PCIe 6.0, NVMe, CXL 3.x, SATA Express genutzt, um eine effektive Fehlerdiagnose zu gewährleisten. Die aufgezeichneten Daten werden durch einen Computer (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verarbeitet und in verschiedenen grafischen Formen (logisch, chronologisch, ereignisspezifisch) angezeigt. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eingereiht.

DEBTI48252/25-19031808000

Sogenannter modularer Video Pattern Generator, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (132 x 350 x 350 mm) aus unedlem Metall mit integrierter Luftkühlung, einem Hauptschalter, einem 7“-Touch-Display, zwei USB-Schnittstellen, mehreren Steuer- und Bedienknöpfen sowie einem Drehknopf auf der Gerätevorderseite, einem AC-Leistungseingang, zwei USB-Schnittstellen, einer Ethernet-Schnittstelle, einer I/O-Schnittstelle und vier Signalmodul-Steckplätzen auf der Gehäuserückseite sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient gleichermaßen dem Prüfen von Bildqualität, Farbtreue und Signalverarbeitung von Monitoren, Fernsehern sowie Projektoren und dem Durchführen von Stresstests, um vorgegebene Leistungsspektren zu prüfen. Hierzu ist es erforderlich, entsprechende Module (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) einzustecken, die z.B. über Videoausgänge verfügen und Signale erzeugen können, sodass die Ware nicht vollständig ist. Die Ware dient mit je nach Bedarf eingesteckten Modulen dem Testen von mit ihr verbundenen Prüflingen u.a. in Form von Signalverarbeitungsprüfungen, End-of-Line-Prüfungen, Fehlersuchen sowie Robustheitsprüfungen. Die Ware stellt sich gleichermaßen als Prüfstand und als Gerät zum Prüfen anderer als geometrische Größen dar. Eine kennzeichnende Hauptfunktion ist nicht erkennbar. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eingereiht.

DEBTI42400/25-19031808000

Sensorplatine, in Form einer mit einem Vibrationssensor, einem Mikrocontroller sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen bestückten Leiterplatte sowie einem noch nicht angefügten Montagerahmen aus Silikon (siehe Abbildung in der Anlage). Die Leiterplatte wird mit dem Rahmen verbunden und so zusammengesetzt unter das Glas der Kochmulde eines Induktionskochfeldes eingebaut und detektiert dort die vom im Topf kochenden Wasser erzeugten Vibrationen, die auf das Glas übertragen werden. Die Werte werden an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand diese vZTA-Entscheidung) ausgegeben. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9031 10 bis 9031 49 erfasst" eingereiht.

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