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DE13916/16-19031809899

Unvollständiges Messgerät, so genannte DMS-Wägezelle, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Messkörper (Abmessungen ca. 130 x 30 x 30 mm) aus gefrästem Stahl, oberflächenvernickelt, mit kreisrunden Aussparungen, der Masse von 0,850 kg, einer eingeklebten Platine und mit einem Anschlusskabel versehen. Durch die Verformung des metallischen Sensorkörpers infolge des Ausübens einer physikalischen Kraft auf diesen verändert sich die Leitfähigkeit des Körpers, was durch den Dehnungsmessstreifen registriert wird. Die aus der Verformung resultierende Widerstandsänderung verhält sich proportional zur ausgeübten Kraft. Der entsprechende elektrische Impuls wird durch das Anschlusskabel an ein externes Gerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) übermittelt. Die Ware wird in Waagen oder in Prüfständen für Bremsen mit einer maximalen Belastbarkeit von 1.000 kg eingebaut. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "nicht elektronisches und nicht optisches Gerät zum Messen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in den Unterpositionen (TARIC) 9031 8098 10 bis 9031 8098 30 weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

DE13917/16-19031809899

Unvollständiges Messgerät, so genannte DMS-Wägezelle, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Messkörper (Abmessungen ca. 130 x 30 x 30 mm) aus gefrästem Stahl, oberflächenvernickelt, mit kreisrunden Aussparungen, der Masse von 0,850 kg, einer eingeklebten Platine und mit einem Anschlusskabel versehen. Durch die Verformung des metallischen Sensorkörpers infolge des Ausübens einer physikalischen Kraft auf diesen verändert sich die Leitfähigkeit des Körpers, was durch den Dehnungsmessstreifen registriert wird. Die aus der Verformung resultierende Widerstandsänderung verhält sich proportional zur ausgeübten Kraft. Der entsprechende elektrische Impuls wird durch das Anschlusskabel an ein externes Gerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) übermittelt. Die Ware wird in Waagen oder in Prüfständen für Bremsen mit einer maximalen Belastbarkeit von 2.500 kg eingebaut. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "nicht elektronisches und nicht optisches Gerät zum Messen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in den Unterpositionen (TARIC) 9031 8098 10 bis 9031 8098 30 weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

DE13918/16-19031809899

Unvollständiges Messgerät, so genannte DMS-Wägezelle, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Messkörper (Abmessungen ca. 135 x 30 x 30 mm) aus gefrästem Aluminium, mit kreisrunden Aussparungen, der Masse von 0,250 kg, einer eingeklebten Platine und mit einem Anschlusskabel versehen. Durch die Verformung des metallischen Sensorkörpers infolge des Ausübens einer physikalischen Kraft auf diesen verändert sich die Leitfähigkeit des Körpers, was durch den Dehnungsmessstreifen registriert wird. Die aus der Verformung resultierende Widerstandsänderung verhält sich proportional zur ausgeübten Kraft. Der entsprechende elektrische Impuls wird durch das Anschlusskabel an ein externes Gerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) übermittelt. Die Ware wird in Waagen oder in Prüfständen für Bremsen mit einer maximalen Belastbarkeit von 250 kg eingebaut. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "nicht elektronisches und nicht optisches Gerät zum Messen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in den Unterpositionen (TARIC) 9031 8098 10 bis 9031 8098 30 weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

DE13919/16-19031809899

Unvollständiges Messgerät, so genannte DMS-Wägezelle, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Messkörper (Abmessungen ca. 130 x 30 x 30 mm) aus gefrästem Aluminium, mit kreisrunden Aussparungen, der Masse von 0,288 kg, einer eingeklebten Platine und mit einem Anschlusskabel versehen. Durch die Verformung des metallischen Sensorkörpers infolge des Ausübens einer physikalischen Kraft auf diesen verändert sich die Leitfähigkeit des Körpers, was durch den Dehnungsmessstreifen registriert wird. Die aus der Verformung resultierende Widerstandsänderung verhält sich proportional zur ausgeübten Kraft. Der entsprechende elektrische Impuls wird durch das Anschlusskabel an ein externes Gerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) übermittelt. Die Ware wird in Waagen oder in Prüfständen für Bremsen mit einer maximalen Belastbarkeit von 500 kg eingebaut. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "nicht elektronisches und nicht optisches Gerät zum Messen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in den Unterpositionen (TARIC) 9031 8098 10 bis 9031 8098 30 weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

DE976/16-190318098

Sogenannte Messstreifen, im Wesentlichen bestehend aus einer Kunststofffolie, in welche 29 passive Sensorelemente eingebracht sind, die über ein Kabel mit Anschlussstecker an eine elektronische Schnittstelle (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen werden (siehe Abbildung in der Anlage). Die Messstreifen dienen der Messung der Druckverteilung (Pressspaltmessung) an Walzen von Papierherstellungsmaschine. Je nach Breite der Walzen werden die Messstreifen in unterschiedlichen Größen angeboten. Die Messwerte werden auf einem PC (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angezeigt. Die Ware wird als "nichtelektronisches Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8091 erfasst eingereiht.

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