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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE1361/14-19031809890

Elektrischer Lenkwinkelsensor, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 80 mm x 20 mm großen Gehäusering (Stator) mit einer ca. 20 mm großen mittigen Hülse (Rotor) aus Kunststoff, in denen sich die entsprechenden elektrischen Bauelemente befinden und einem Anschlusskabel mit 6 einzeln umhüllten Fasern sowie einem Anschlussstecker (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Der so genannte Lenkwinkelsensor misst gleichermaßen die Lenkgeometrie zwischen dem Lenkrad und den Rädern eines Kfz sowie den Drehmoment und gibt diese Werte an das Servolenkmodul (nicht Gegenstand dieser vZTA) weiter. Eine Einreihung in die Position 8708 kommt nicht in Betracht, da Waren des Kapitels 90 vom ABS XVII ausgenommen sind. Die Ware wird als "nichtelektronisches Gerät zum Messen oder Prüfen, im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht zum Messen geometrischer Größen, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt" eingereiht.

DE3138/13-19031809890

Triggersensor, im Wesentlichen bestehend aus einem speziell geformten zylinderförmigen Kunststoffgehäuse (ca. 25 mm x 7 mm) mit 4 Anschlussstiften. In dem Gehäuse befindet sich eine bewegliche Masse, die mit einer Feder in Ruhelage gehalten wird. Bei einem Aufprall wird die Feder gestaucht und die Masse durch die resultierende Federkraft nach vorne bewegt. Durch diese Vorwärtsbewegung der Masse entsteht ein Magnetfeld, das wiederum zur Folge hat, dass der Sensor einen elektrischen Kontakt mittels eines so genannten Reddkontakts zur zentralen Airbagsteuereinheit weiterleitet. Eine Einreihung in die Pos. 8536 kommt nicht in Betracht, da mit dem Sensor kein direkter Schaltvorgang ausgelöst wird. Die Ware wird als "nichtelektronisches Gerät zum Messen der (negativen) Beschleunigung in Kraftfahrzeugen, in Kap 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den UPos. (HS) 9031 10 bis 9031 41 erfasst" eingereiht.

DE14709/10-19031809890

Wägezelle (unvollständiges Messgerät in Form eines kombinierten Gerätes), im Wesentlichen bestehend aus einem Stahlmesskörper mit den maximalen Abmessungen von 150 mm x 35 mm x 38 mm mit angeschlossenem Kabel (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage) in dem sich in der Verformungszone ein aufgeklebter Dehnungsmessstreifen (DMS) und Abgleichwiderstände zum Temperaturabgleich befinden. Der DMS arbeitet nach dem Wheatstonschen-Prinzip. Die Wägezelle liefert ein analoges Messsignal (Hauptfunktion). Die Wägezelle wird in unterschiedliche Wägebrücken eingebaut. Eine Einreihung in die Pos. 8423 kommt nicht in Betracht, da Waren des Kap. 90 vom ABS. XVI ausgenommen sind. Die Ware wird als "nicht elektronisches und nicht optisches Gerät zum Messen nicht geometrischer Größen, in Kap. 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt" eingereiht.

DE14703/10-19031809890

Wägezelle (unvollständiges Messgerät), im Wesentlichen bestehend aus einem Stahlmesskörper mit den maximalen Abmessungen von 133 mm x 30 mm x 30 mm mit angeschlossenem Kabel (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage) in dem sich in der Verformungszone ein aufgeklebter Dehnungsmessstreifen (DMS) befindet. Der DMS arbeitet nach dem Wheatstonschen-Prinzip. Die Wägezelle liefert ein analoges Messsignal. Die Wägezelle wird in Industriewaagen eingebaut. Eine Einreihung in die Pos. 8423 kommt nicht in Betracht, da Waren des Kap. 90 vom ABS. XVI ausgenommen sind. Die Ware wird als "nicht elektronisches und nicht optisches Gerät zum Messen nicht geometrischer Größen, in Kap. 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt" eingereiht.

DE25360/11-19031809890

Sog. Phila-Combi-Box, im Wesentlichen aus einer schwarzen, ca. 155 x 55 x 10 mm (BxHxT) großen Box aus Kunststoff mit aufklappbarem Deckel und einem Zähnungsschlüssel aus 28 Stiftreihen zu je 2 cm Breite mit einer variierenden Anzahl an weißen Erhebungen verschiedenen Durchmessers bestehend (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die in einem bedruckten Pappkarton aufgemachte Ware dient der Bestimmung der auf zwei cm bezogenen Anzahl an Perforationslochungen einer Briefmarke (Zähnungsgrad). Mit dem Postwertzeichen wird zu diesem Zweck durch Anlegen die passende Zähnungsreihe ermittelt und der entsprechende Wert abgelesen. Zusätzlich kann die Briefmarke in der aufgeklappten Innenseite des Deckels der Box aufbewahrt oder unter Zuhilfenahme einer Spezialflüssigkeit (nicht Gegenstand der vZTA) das Vorhandenseit etwaiger Wasserzeichen nachgewiesen werden. Die Ware wird als "nichtelektronisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von UPos. (HS) 9031 10 bis 9031 49 erfasst, nicht zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, nicht für Luftfahrzeuge" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI