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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI51359/25-190329000

Sog. Gehäuseteil für digitalen Aufputz-Raumregler, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuserahmen aus Kunststoff (86 x 82 x 21 mm), der mit einer rechteckigen Aussparung für eine anzubringende Anzeigeeinheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) sowie mit Beschriftungen und Markierungen für Bedientasten ausgestattet ist (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ist dazu bestimmt, auf die zentrale Bedien-, Anzeige- und Rechnereinheit eines Reglers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) aufgesetzt zu werden und die eingebauten Bauelemente in Position zu halten bzw. diese vor Witterungseinflüssen zu schützen. Die Ware ist als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Regler, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI51368/25-190329000

Sog. Gehäuseoberteil für digitalen Aufputz-Raumregler, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuserahmen aus Kunststoff (86 x 82 x 21 mm), der mit einer rechteckigen Aussparung mit einer Sichtscheibe aus Kunststoff (mit Schutzfolie überzogen) für eine anzubringende Anzeigeeinheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) sowie mit Beschriftungen und Markierungen für Bedientasten ausgestattet ist (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ist dazu bestimmt, auf die zentrale Bedien-, Anzeige- und Rechnereinheit eines Reglers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) aufgesetzt zu werden und die eingebauten Bauelemente in Position zu halten bzw. diese vor Witterungseinflüssen zu schützen. Die Ware ist als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Regler, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI6213/25-19032900090

Sog. Abdeckung für einen Heizungsregler (ca. 55,5 x 55,5 x 14,5 mm, 13 g), im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffrahmen und einer passenden Abdeckung aus Kunststoff, die mit einer Einstellscheibe mit Skala ausgestattet ist (siehe Abbildung in der Anlage).  Die noch nicht zusammengesetzte Ware wird mit einer Schraube am Thermostat (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befestigt.  Das Bauteil dient als äußere Abdeckung und Einstellvorrichtung für ein Thermostat.  Die Ware ist in einem klarsichtigen Beutel mit Pappaufhängung verpackt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Thermostat der Unterposition (HS) 9032 10 bestimmt, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt" eingereiht.

DEBTI22893/24-19032900090

Sog. Abstandshalter, im Wesentlichen bestehend aus einem nach technischer Zeichnung, passgenau gefertigten, scheibenförmigen Körper aus Kunststoff (124 x 145 x 25 mm, 111g), der mit zwei Buchsen aus Aluminium sowie mit Aussparungen / Bohrungen versehen ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Der Abstandshalter ist Bestandteil einer Hydraulic Electronic Control Unit (HECU; nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und dient der Abstandswahrung zwischen dem elektrohydraulischen Bremssystem und der Brandschutzwand eines Fahrzeugs. Die Ware wird als „Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät zum Regeln, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt“ eingereiht.

DEBTI22886/24-19032900090

Sog. Flanschbaugruppe, im Wesentlichen bestehend aus einem gegossenen Flansch aus Aluminium mit zwei Bolzen aus Stahl, zwei Schrauben, einer Dämpfung aus Aluminium und Gummi sowie aus einem Stopfen aus Kunststoff. Der nach technischer Zeichnung gefertigte, spezifisch geformte Körper (96 x 93 x 72 mm, 283 g) verfügt über diverse Bohrungen, Einkerbungen und Aussparungen (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Baugruppe ist Bestandteil einer Hydraulic Electronic Control Unit (HECU; nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und dient der Befestigung dieser an der Brandschutzwand eines Fahrzeugs. Die Ware wird als „Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät zum Regeln, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt“ eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI