0 Ergebnisse für "9033"
Frequenzverstärker, - in Form einer monolithischen integrierten Schaltung, - in bipolarer Technik hergestellt, - in einem Micro-X-Gehäuse mit 4 Anschlüssen. "Elektronische integrierte Schaltung, Verstärker; Frequenzverstärker in Form einer monolithischen integrierten Schaltung"
Modulare Acryl-Durchflussmesszellen, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Zweifach-Basis-Messzelle (110 x 165 x 30 mm) aus transparentem Acryl, einem Einfach-Erweiterungsmodul (55 x 165 x 30 mm) aus dem gleichen Material, drei Stehbolzen (Gewindezylinder) mit drei Gewindehülsen, einem Innensechskantschlüssel sowie einem O-Ring aus Gummi (siehe Abbildung in der Anlage). Die Basismesszelle besteht aus zwei nahezu identischen, bereits mit Stehbolzen und Gewindehülsen sowie O-Ring verbundenen Acryl-Quadern (je 55 x 165 x 30 mm), die so durch Bohren und Fräsen spezifisch bearbeitet sind, dass sich im Inneren röhrenförmige Aussparungen, Bohrungen, Gewinde sowie Hülsen befinden. Die Messzelle dient sowohl der Aufnahme gängiger pH- und Redox-Einstabmessketten und potentiostatischen Chlorelektroden mit PG13.5 Prozessanschluss als auch der Aufnahme von Temperatursensoren (allesamt nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und wird im Schwimmbadwasser eingesetzt, welches die Ware durchströmt und durch die im Inneren positionierten Sensoren auf Säuregehalt, Chlorkonzentration und Desinfektionskraft untersucht wird. Das Erweiterungsmodul kann mithilfe des Montagematerials an die Ware angebracht werden, sodass eine dreifache Messzelle entsteht, die den gleichen Zweck erfüllt. Da die Messzelle gleichermaßen Sensoren zur chemischen Analyse und Thermometern Aufnahme bietet, stellt sie sich als erkennbares Zubehör von Waren verschiedener Positionen des Kapitels 90 dar. Die Ware wird als "Zubehör (in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Apparate und Geräte des Kapitels 90, keine LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule" eingereiht.
Sog. Digital Indicator, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (ca. 114 x 96 x 140 mm) aus Kunststoff mit einem 4,3 " TFT-Farbdisplay, einem Bedienfeld, einer Status-LED, einem SD-Karten-Einschub und einem USB-Anschluss unter einer gemeinsamen Abdeckung sowie einem runden Klinkenanschluss auf der Vorderseite, einem Stromversorgungsanschluss, zwei Sensoreingängen, einem Schraubklemmenblock für I/O Steuerungssignale, einem analogen Ausgang sowie eine RS-232C-Steckverbindung auf der Rückseite, einem D/A-Wandler, einem Prozessor, einem flüchtigen Speicher, einem nichtflüchtigen Speicher sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät dient als Messwerterfassungssystem für DMS-basierte Signale im Bereich der industriellen Steuerung und Überwachung der Verstärkung und Umwandlung der von angeschlossenen DMS-Sensoren (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gelieferten Messwerte in ein für kompatible Steuereinheiten verwendbares Ausgangssignal sowie dem Anzeigen und grafischen Darstellen der Messwerte. Bei den an das Gerät anschließbaren Sensoren handelt es sich um verschiedene Messaufnehmer mit Dehnungsmessstreifen (DMS). Dies sind im Wesentlichen Wägezellen/Kraftmessdosen, Drehmomentsensoren, Beschleunigungssensoren und Sensoren zum Messen und Überwachen des Druckes, deren Verwendungsmöglichkeit erweitert wird, weshalb sich das Gerät als erkennbares Zubehör von Waren verschiedener Positionen des Kapitels 90 darstellt. Die Ware wird als "Zubehör (in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Apparate und Geräte des Kapitels 90, keine LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule" eingereiht
Sog. Digital Indicator in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (ca. 96 x 53 x 132 mm) aus Kunststoff mit einem TFT-Farbdisplay sowie einem Bedienfeld auf der Vorderseite, einem Stromversorgungsanschluss, einem Sensoranschluss mit integrierter TEDS-Schnittstelle, einem I/O Ein- und Ausgang sowie einem analogen Ausgang auf der Rückseite, einem D/A-Wandler, einem Prozessor, einem flüchtigen Speicher, einem nichtflüchtigen Speicher sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät dient als Messwerterfassungssystem im Bereich der industriellen Steuerung und Überwachung der Verstärkung und Umwandlung der von angeschlossenen DMS-Sensoren (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gelieferten Messwerte in ein für kompatible Steuereinheiten verwendbares Ausgangssignal sowie dem Anzeigen und grafischen Darstellen der Messwerte. Bei den an das Gerät anschließbaren Sensoren handelt es sich um verschiedene Messaufnehmer mit Dehnungsmessstreifen (DMS). Dies sind im Wesentlichen Wägezellen/Kraftmessdosen, Drehmomentsensoren und Sensoren zum Messen und Überwachen des Druckes, deren Verwendungsmöglichkeit erweitert wird, weshalb sich das Gerät als erkennbares Zubehör von Waren verschiedener Positionen des Kapitels 90 darstellt. Die Ware wird als "Zubehör (in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Apparate und Geräte des Kapitels 90, keine LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule" eingereiht
Sog. Anzeige- und Bedienmodul, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, scheibenförmigen Gehäuse aus Kunststoff (Ø max.: 85 x 20 mm), das mit einem LC-Display, drei Drucktasten, einem internen Speicher sowie mit weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät, das auch die Funktion des Gehäuseabschlusses für ein nach dem Prinzip der freistrahlenden Radarmesstechnik arbeitenden Messgerätes ausübt, ist gleichermaßen für die Verwendung in Füllstandmessgeräten für flüssige Stoffe der Position 9026 sowie in Füllstandmessgeräten für feste Stoffe der Position 9031 bestimmt. Das Gerät stellt sich somit als erkennbares Teil von Waren verschiedener Positionen des Kapitels 90 dar und ist gemäß der Anmerkung 2 c) zu Kapitel 90 in die Position 9033 einzureihen. Die Ware wird als „Teil (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90“ eingereiht.