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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE3174/16-19033000090

Bei der als Drahtauslöser bezeichneten Ware handelt es sich um ein ca. 16,5 cm langes, dünnes Erzeugnis, im Wesentlichen bestehend aus einem biegsamen Mittelteil aus mit Kunststoff und Nylon ummantelten Stahl und jeweils einem Unter- und Oberteil aus unedlem Metall. Das Oberteil besitzt einen federgelagerten Drucktaster, ähnlich einer Spritze und schiebt bei Betätigung einen dünnen Metallstab aus dem Unterteil hervor. Durch diesen wird nach Montage an eine mechanische Messuhr ein beweglicher Messbolzen angehoben (nicht Gegenstand dieser vZTA) und somit der Messvorgang ausgelöst. Das Erzeugnis kann u. a. für Geräte zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (Pos. 9031) und für Fotoapparate (Pos. 9006) verwendet werden. Daher stellt sich der Drahtauslöser als erkennbares Teil von Waren verschiedener Positionen des Kapitels 90 dar, daher ist dieser gemäß der Anmerkung 2 c) zu Kapitel 90 in die Pos. 9033 einzureihen. Das Erzeugnis wird als "Teil (in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Apparate und Geräte des Kapitels 90, keine Ware des TARIC-Codes: 9033 0000 10" eingereiht. Anlage: 2 Abbildungen

DE17804/15-19033000000

Sog. Frequenzadapter in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Frequenzadapter (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung), einem USB-Kabel, einer Software, einem Sensoradapter sowie einer Bedienungsanleitung in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Der Frequenzadapter besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse (114 x 64 x26 mm) mit fünf Anschlussbuchsen, einer Anzeige-LED sowie weiteren elektrischen sowie elektronischen Bauelementen (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät wandelt das sinus- und rechtreckförmige Frequenzsignal von verschiedenen Signalquellen wie z.B. Durchflussturbine, Volumenstromzählern oder Tachometern in ein analoges oder CAN-Bus-Signal um, welches durch einen analoges oder CAN-Bus-Messgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Messwert der physikalischen Größen Frequenz, Drehzahl oder Durchfluss angezeigt werden kann. Die Einstellung der Messbereiche erfolgt mit Hilfe der Software am PC (nicht Gegenstand dieser vZTA). Die Ware wird als "Zubehör, im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, für Geräte oder Apparate des Kapitels 90" eingereiht.

DE10367/15-19033000000

Sogenannte Auswerteelektronik für messtechnische Anwendungen, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse (265 x 314 x 30,5 mm, ohne Standfuß) mit einem berührungsempfindlichen Display (12,1"), diversen Schnittstellen auf der Geräterückseite sowie weiteren elektrischer und elektronischer Baugruppen (siehe Abbildung in der Anlage). Es wird an ein bestehendes Messgerät angeschlossen und empfängt von diesen die fertigen Messsignale in Form von Sinus- oder Rechtecksignalen. Diese werden dann ausgewertet (digitalisiert, interpoliert etc.). Des Weiteren können Steuerbefehle an die Messmaschine gesendet werden, um z.B. Messabläufe zu automatisieren oder die Messung zu verbessern. Eine Einreihung als automatische Datenverarbeitungsmaschine in die Position 8471 ist ausgeschlossen, da das Gerät nicht frei programmierbar ist. Es wird gleichermaßen als Zubehör für Messmikroskope der Position 9011 oder Messmaschinen der Position 9031 verwendet. Die Ware wird als "Zubehör, im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, für Geräte oder Apparate des Kapitels 90" eingereiht.

DE14465/15-190330000

Sogenanntes drahtloses Messsystem in Form einer funktionellen Einheit, im Wesentlichen bestehend aus den Hauptkomponenten "Funklogger" (190 x 127 x 45 mm) und "Basisstation" (64 x 32 x 15 mm). Beide Komponenten sind über Funk miteinander verbunden (siehe Abbildung in der Anlage). Der Funklogger dient sowohl zur Aufnahme der physikalischen Messdaten Temperatur, relative Feuchte als auch von Einheitssignalen 0-10 Volt oder 4-20 mA. Diese werden von externen Messgeräten (nicht Gegenstand dieser vZTA) ermittelt. Die Basisstation nimmt die Funksignale von bis zu 100 Loggern auf und gibt diese an einen angeschlossenen PC (nicht Gegenstand dieser vZTA), wo die je nach Anwendung notwendigen Datenprotokolle erstellt werden. Die Ware wird als "Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Geräte des Kapitels 90" eingereiht.

DE13070/15-190330000

Sog. Kopfgurt zur Fixierung von Anästhesiemasken, REF 43.001.09.103, bestehend aus einer speziellen, symmetrischen, elastischen Maskenbänderung aus Gummi (lt. Antragstellerin). An den vier Enden ist sie mit jeweils 15 Löchern zur Einstellung einer individuellen Länge versehen. Das mittlere, netzartige Teil wird an den Hinterkopf angelegt. Äußeren Form: siehe Abbildung in Anlage. Die Ware ist geeignet zum Befestigen verschiedener Maskentypen am Kopf eines Patienten, wie Masken zur künstlichen Maskenbeatmung und Narkoseeinleitung (Anästhesiemaske - Position 9018) oder zur Beatmung mit einem Handbeatmungsbeutel (Beatmungsmaske - Position 9019). Die Bänderung stellt sich als erkennbares Teil von Waren verschiedener Positionen des Kapitels 90 dar, daher ist sie gemäß Anmerkung 2 c) zu Kapitel 90 in die Position 9033 einzureihen. Die Ware, welche in einem PE-Beutel verpackt ist, wird als "Teil (in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Apparate und Geräte des Kapitels 90" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI