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1 Ergebnisse für "9033000000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

903300000080Teile und Zubehör (im Kapitel|90|anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels|906%
DE17804/15-19033000000

Sog. Frequenzadapter in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Frequenzadapter (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung), einem USB-Kabel, einer Software, einem Sensoradapter sowie einer Bedienungsanleitung in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Der Frequenzadapter besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse (114 x 64 x26 mm) mit fünf Anschlussbuchsen, einer Anzeige-LED sowie weiteren elektrischen sowie elektronischen Bauelementen (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät wandelt das sinus- und rechtreckförmige Frequenzsignal von verschiedenen Signalquellen wie z.B. Durchflussturbine, Volumenstromzählern oder Tachometern in ein analoges oder CAN-Bus-Signal um, welches durch einen analoges oder CAN-Bus-Messgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Messwert der physikalischen Größen Frequenz, Drehzahl oder Durchfluss angezeigt werden kann. Die Einstellung der Messbereiche erfolgt mit Hilfe der Software am PC (nicht Gegenstand dieser vZTA). Die Ware wird als "Zubehör, im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, für Geräte oder Apparate des Kapitels 90" eingereiht.

DE10367/15-19033000000

Sogenannte Auswerteelektronik für messtechnische Anwendungen, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse (265 x 314 x 30,5 mm, ohne Standfuß) mit einem berührungsempfindlichen Display (12,1"), diversen Schnittstellen auf der Geräterückseite sowie weiteren elektrischer und elektronischer Baugruppen (siehe Abbildung in der Anlage). Es wird an ein bestehendes Messgerät angeschlossen und empfängt von diesen die fertigen Messsignale in Form von Sinus- oder Rechtecksignalen. Diese werden dann ausgewertet (digitalisiert, interpoliert etc.). Des Weiteren können Steuerbefehle an die Messmaschine gesendet werden, um z.B. Messabläufe zu automatisieren oder die Messung zu verbessern. Eine Einreihung als automatische Datenverarbeitungsmaschine in die Position 8471 ist ausgeschlossen, da das Gerät nicht frei programmierbar ist. Es wird gleichermaßen als Zubehör für Messmikroskope der Position 9011 oder Messmaschinen der Position 9031 verwendet. Die Ware wird als "Zubehör, im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, für Geräte oder Apparate des Kapitels 90" eingereiht.

DE7472/15-19033000000

Sog. Befestigungsnetz für Atemmasken, Art.Nrn. 010-00-055 und 010-00-056, in verschiedenen Größen, in Form einer symmetrischen, elastischen Bänderung aus Nylon (60%) und Polyurethan (40%). Sie ist mit vier Clips an den Bandenden zum Einhaken an Atemmasken versehen. Derartige Bänderungen, auch Headstraps oder Headgears genannt, sind geeignet zum Fixieren von Atemmasken am Kopf. Bei diesen Masken kann es sich z. B. um Masken zur Atemtherapie der Position 9019 oder um Masken für medizinische Funktionsprüfungen (Ergospirometrie) der Position 9018 handeln. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Bänderung ist erkennbar als Teil von Waren verschiedener Positionen des Kapitels 90, daher ist sie gemäß Anmerkung 2 c) zu Kapitel 90 in die Position 9033 einzureihen, eine Einreihung in die Unterposition (HS) 6307 90 scheidet damit aus. Die Ware wird als "Teil, zur Verwendung für verschiedene Waren unterschiedlicher Positionen des Kapitels 90 geeignet, anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

DE15770/13-19033000000

Sog. Verbindungsstück aus Kunststoff, in Form eines Kunststoffrohrs mit 90°-Winkelung und mit Y-Schlauchansatzstutzen sowie einem mit Adapter verschlossenen Ansatzstück für eine Sonde. Das Verbindungsstück wird typischerweise zur Verbindung des Schlauchsystems eines Narkosegeräts oder eines Beatmungsapparats mit der Tubusverlängerung eines beatmeten, bzw. narkotisierten Patienten verwendet. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Da sich die Ware als Teil darstellt, das erkennbar hauptsächlich für Geräte des Kapitels 90 bestimmt ist, nämlich für Narkosegeräte der Position 9018 sowie für Intensivbeatmungsgeräte der Position 9019, kommt eine Einreihung in die Position 3917 nicht in Betracht. Die Ware wird als "Teil (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Geräte oder Apparate des Kapitels 90" eingereiht.

DE8585/12-19033000000

Sog. Objektträger für Mikroskope, als Spezialausführung zur Verwendung in der korrelativen Mikroskopie (Brücke zwischen Licht- und Elektronenmikroskopie), in Form eines rechteckigen Objektträgers mit Klemmfeder zur Fixierung des Präparates, einer Schwalbenschwanzaufnahme sowie einer Titanfolie mit gelaserten Markierungen, die dem Objektträger ein Koordinationssystem zuordnen. In Probennähe finden sich ausschließlich nicht magnetische Materialien, um die Kompatibilität mit einem Elektronenmikroskop zu gewährleisten. Der Spezial-Objektträger ermöglicht die Untersuchung von Proben sowohl unter einem Licht- wie auch unter einem Elektronenmikroskop, ohne die Proben auf einen anderen Halter übertragen zu müssen. Die Ware stellt sich somit als Zubehör dar, das sowohl für Lichtmikroskope der Position 9011 als auch für Elektronenmikroskope der Position 9012 bestimmt ist. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Geräte des Kapitels 90" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI