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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEM/9111/07-12106909845

Nahrungsergänzungsmitttel; Kapseln mit Resveratrolextrakt, Genistein und weiteren Polyphenolen Blaue Originalkunststoffdose mit Schraubdeckel und Etikett, dem Angaben über den Hersteller, die Bezeichnung, den Inhalt (60 Kapseln = 35,7 g), die Zusammensetzung (s. Feld 8), das Anwendungsgebiet (Nahrungsergänzungs- mittel) und die Verzehrempfehlung (täglich 2 x 1 Kapsel) entnommen werden können. Inhalt: Farblose, längliche Steckkapseln (L: 2,15 cm, B: 0,75 cm, G: 0,606 g), die mit einem gelbgrünen Pulver gefüllt sind. Stärke, einschließlich Stärkeabbauprodukte (enzymatisch): mehr als 5 GHT Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT Saccharose/Invertzucker/Isolgucose*: 0 bis weniger als 5 GHT Milchfett, Milchprotein: lt. Zutatenliste nicht enthalten * festgestellt gem VO (EWG) Nr. 4157/87 Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mehr als 5 GHT Stärke oder Glucose enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT

DEBTI38278/23-191118000

Bei den sogenannten "Armbanduhren mit Gehäuse aus Edelmetallen und Dummy-Uhrwerk" handelt es sich um Uhrengehäuse aus Edelmetall (Rotgold, Gelbgold, Honiggold, Weißgold oder Platin) welche mit Zifferblatt, Zeigern, Kronen, Saphirglasboden (daher nicht vollständig aus Edelmetall gefertigt), Deckglas und einer Stahlscheibe als Uhrwerksersatz ausgestattet sind. Die Anzahl der Zeiger ist abhängig von den Funktionen der funktionsfähigen Variante und zudem an das Zifferblatt angepasst. Die Modelle sind mit ihren funktionsfähigen Varianten bis auf das fehlende Uhrwerk identisch und werden teilweise mit Uhrarmbändern aus Leder, Metall oder Kunststoff ausgestattet. Den Charakter der zusammengesetzten Waren bestimmen nach dem Umfang, Wert, Gewicht und der Bedeutung für die Verwendung die Uhrengehäuse. Die Erzeugnisse dienen zur Ausstellung auf Messen und Veranstaltungen sowie als Mustervorlage für Endkunden. Sie sind als "Gehäuse für Uhren, nicht von den Unterpositionen (HS) 9111 10 und 9111 20 erfasst" einzureihen.

DEBTI4907/23-191118000

Bei den sog. Armbanduhren mit Gehäuse aus Edelmetall handelt es sich um Nachbildungen von Armbanduhren zu Ausstellungszwecken, jeweils bestehend aus einem für diese zusammengesetzte Ware nach Umfang, Wert, Gewicht und der Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Gehäuse (nicht vollständig aus Edelmetall gefertigt, da mit einem Boden aus Saphirglas versehen), einer Platte anstelle des mechanischen Uhrwerks, einem Ziffernblatt, sechs Zeigern, einer Krone, Anzeige des Datums: Tag, als zweistellige Zahl, Anzeige der Zeitzone und eines Sichtglases. Diese Nachbildungen werden mit verschiedenen Armbändern aus Leder, Metall bzw. Kunststoff ausgestattet. Das Erzeugnis ist als "Gehäuse für Uhren, nicht von den Unterpositionen (HS) 9111 10 und 9111 20 erfasst" einzureihen.

DEBTI34104/21-19111900000

Bei der Ware handelt es sich um einen ca. 38 mm x 2 mm (d x D) großen, kreisrunden Gehäuseboden aus Edelstahl mit 4 Bohrlöchern. Auf der Außenseite befinden sich neben Artikelmerkmalen, wie bspw. die Wasserdichtigkeit der vollständigen Ware (nicht Gegenstand dieser vZTA), auch der Name der Firma. Auf der Innenseite befindet sich nach den Bohrlöchern ein erhabener Innenrand. Der Gehäuseboden stellt sich als Teil des Uhrengehäuses einer Armbanduhr dar. Er schließt die Uhr zur Unterseite ab. Die Ware ist als "Teil von Gehäusen für Uhren der Position 9101 und 9102" einzureihen.

DEBTI56089/18-19111900000

Bei der Ware handelt es sich um Federstege aus Edelstahl (laut Antrag) für Armbanduhren, in unterschiedlichen Längen von 19, 20 und 24 mm und einem Durchmesser von ca. 1,5 mm. Die Federstege dienen dazu, Uhrenarmbänder mit den Uhrengehäusen zu verbinden und stellen sich als erkennbare und notwendige Bestandteile der Uhrengehäuse dar. Die Federstege sind als "Teile von Gehäusen für Uhren der Position 9101 und 9102" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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