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"Uhrenarmbänder aus Leder" aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren, bestehend aus - einem in der Länge verstellbaren zweiteiligen Uhrarmband mit zwei aufgebrachten Schlaufen, jeweils aus Leder - einer Dornschließe, zwei Federstegen und zwei sog. Konnektoren aus unedlem Metall; die sog. Konnektoren sind jeweils an einem Ende des zweiteiligen Uhrarmbands als Verstärkung der zur Aufnahme der Stege dienenden Schlaufen eingearbeitet - aufgrund des Umfangs und nach Gesamteindruck verleiht das Leder den Waren ihren wesentlichen Charakter Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Uhrarmbänder aus Leder" zur Unterposition 9113 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
Bei der Ware handelt es sich um ein Armband aus Kunststoff für Fitnesstracker. Sie besteht aus zwei Armbandhälften aus Silikon (lt. AStin) mit speziellen Vorrichtungen zur Befestigung an einem Fitnesstracker. Die eine Armbandhälfte ist mit mehreren untereinander angeordneten Löchern zur Einstellung der Länge, auf der anderen Seite mit einer Aussparung zur Durchführung der anderen Armbandhälfte und einem Befestigungsknopf zum Schließen des Armbandes ausgestattet. Das Erzeugnis ist als "Uhrarmband aus Kunststoff oder Kautschuk" einzureihen.
Es handelt sich um zwei Uhrarmbänder für die sog. Apple Watch, im Wesentlichen bestehend aus einem insgesamt 19 bzw. 18,5 cm langen und etwa 1 cm breiten Armband aus Karbon (Kunststoff), aus gleich großen, beweglichen Segmenten, die durch Verbindungselemente miteinander verbunden sind, einer klappbaren Schließe aus Edelstahl und zwei Apple Watch-Anstößen. Charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und auf das äußere Erscheinungsbild ist das Armband. Die Uhrarmbänder sind jeweils in einem Karton verpackt. Sie sind als "Uhrarmband, aus Kunststoffen" einzureihen.
Bei der Ware handelt es sich um ein Set, bestehend aus einer Armbanduhr mit montiertem blauem Uhrarmband (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung; s. DEBTI-27454/22-1) und einem separaten weißen Uhrarmband. Die Erzeugnisse sind zusammen mit einer Bedienungsanleitung in einem speziell angefertigten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Uhrenetui verpackt. Eine Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b) liegt nicht vor, da es sich bei dem weißen Uhrarmband um ein Ersatzarmband handelt und die Waren nicht zusammen verwendet werden können. Die Erzeugnisse sind getrennt einzureihen. Bei dem sog. weißen Uhrarmband handelt es sich um ein Uhrarmband aus weiß gefärbtem Kalbsleder (lt. Antrag), mit zwei Lederschlaufen und einer Dornschließe aus Metall. Das Erzeugnis ist separat in einer farblosen Folie verpackt. Die Ware ist als „Uhrarmband, aus Leder“ einzureihen.
Bei den als "rm-watch-band-XX-XX" bezeichneten Waren handelt es sich um Armbänder aus Kunststoff für Smartwatches. Sie bestehen aus zwei Armbandhälften mit speziellen Vorrichtungen zur Befestigung an einer Smartwatch. Die eine Armbandhälfte ist mit mehreren untereinander angeordneten Löchern zur Einstellung der Länge, auf der anderen Seite mit einer Aussparung zur Durchführung der anderen Armbandhälfte und einem Befestigungsknopf aus Metall zum Schließen des Armbandes ausgestattet. Die Erzeugnisse sind in unterschiedlichen Größen und Farben erhältlich. Sie sind als "Uhrarmbänder aus Kunststoffen" einzureihen.