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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI56777/24-192012000

Bei den sog. „Component parts for grand piano assembly (Einzelteilen für den Flügelbau)“ für vier verschiedene Modelle der Marke „Seiler“ handelt es sich um bereits zusammengefügte Teile für Flügel, bestehend aus einem Korpus mit Deckel, Deckelhalter, Resonanzboden, Stimmstock, Notenhalter und Tastenklappe aus Holz (lt. Antragsteller für alle Modelle in Ahorn und Buche), Gusseisenplatte und aller Saiten mit Dämpfern. Die einzelnen Modelle weisen folgende Abmessungen auf: - Modell 1 ca. L: 278 cm x B: 154 cm x H: 25 cm - Modell 2 ca. L: 186 cm x B: 151 cm x H: 25 cm - Modell 3 ca. L: 175 cm x B: 153 cm x H: 25 cm - Modell 4 ca. L: 160 cm x B: 151 cm x H: 25 cm Das Erzeugnis stellt ein unfertiges und unvollständiges Musikinstrument dar, welches bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale des vollständigen Flügels aufweist. Die Waren ist als "Klaviere, nicht mit aufrecht stehendem Rahmen, Flügel" einzureihen.

DEBTI37029/24-190012000

Sog. Polarisationsfilter für Optosensoren, im Wesentlichen bestehend aus einem selbstklebenden Kunststoffstreifen, der aus insgesamt vier kleineren Streifen (26 x 8 x 1 mm) besteht, die auf die Front sehr nahe montierter optischer Sensoren aufgebracht werden (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Auf den Sensoren klebend verhindert jeder Filter entweder die vertikale oder die horizontale Lichtausbreitung bzw. die -aufnahme. Die Ware ändert nicht die Wellenlänge des Lichtes, sondern lediglich seine Ausbreitungsrichtung. Dadurch werden fehlerhafte Schaltvorgänge der Sensoren verhindert. Die Ware wird als "polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten" eingereiht.

DEBTI48736/24-19401200000

Bei der Ware handelt es sich um einen Fahrersitz für eine Baumaschine (sog. Radbagger). Das ca. 68,3 x 104,2 x 60 cm (B x H x T) große Erzeugnis besitzt eine Luftfederung, eine im Sitz integrierte Heizung und wird auf dem Boden in der Fahrerkabine der Baumaschine befestigt. Die Ware ist als "Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen.

DEBTI43808/24-190012000

"Mehrschichtige optische Filme (Reflektionspolarisator) zur Erhöhung der Lichtausbeute in Flüssigkristallanzeigen (sog. LCDs)", in Form einer rechteckig zugeschnittenen, flexiblen Folienplatte aus Polycarbonat, die polarisiertes Licht abhängig von der Art und Richtung der Polarisation transmittiert bzw. reflektiert. Sie wirkt so als helligkeitsverstärkende Folie in einem LCD-Panel, die ergänzend zu den verbauten Polarisationsfiltern wirkt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten" eingereiht.

DEBTI16469/24-193012000

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorliegenden Abbildungen handelt es sich um eine Waffe in Form einer Panzerfaust, die zum Verschießen von inerten Gefechtsköpfen auf markierte Zielscheiben im Rahmen von technischen Erprobungen und der Ausbildung von Schützen dient. Die Bedienung und das Verhalten der Waffe entsprechen dabei -nach den ergänzenden Angaben- den der "Echtwaffe". Lediglich der Gefechtskopf beinhaltet keine Explosivstoffe oder Zünder. Die Verwendung als "Übungswaffe" steht der zolltarifrechtlichen Einreihung als Kriegswaffe nicht entgegen. Derartige Waffen werden zolltarifrechtlich als "den Raketen- und Granatwerfern ähnliche Werfer" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI