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1 Ergebnisse für "9201200000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

920120000080Flügel6%
DEBTI48736/24-19401200000

Bei der Ware handelt es sich um einen Fahrersitz für eine Baumaschine (sog. Radbagger). Das ca. 68,3 x 104,2 x 60 cm (B x H x T) große Erzeugnis besitzt eine Luftfederung, eine im Sitz integrierte Heizung und wird auf dem Boden in der Fahrerkabine der Baumaschine befestigt. Die Ware ist als "Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen.

DEBTI33906/23-19001200000

Sog. Präsentationsschild, in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware aus einem Bilderrahmen aus Holz und Pappe und einem Polarisator in Form einer 12 x 12,4 cm großen, flexiblen Folienplatte aus Kunststoff, auf die in Handarbeit optisch unterschiedlich aktive Cellulosehydrat-Folien aufgebracht wurden, die ein Gesamtbild, hier in Form eines Papageis, darstellen. Die polarisierenden Folien sind mit einer transparenten, nicht opisch aktiven Schutzfolie abgedeckt. Das sogenannte Präsentationsschild ist mit einem Logo in Form eines Schriftzugs und dem Markenzeichen versehen. Es wird zur Veranschaulichung der Wirkung polarisierender Sonnenbrillen verwendet, da bei Betrachtung des Schildes durch die Brille das zunächst grau-silbrig changierende Motiv in verschiedenen Farben erscheint, entsprechend der unterschiedlichen Folienabschnitte. Das Bildmotiv aus polarisierenden Folien bestimmt in Bezug auf die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware. Eine Einreihung als Collage in die Position 9701 wurde ausgeschlossen, da das Bildmotiv nicht aus verschiedenen tierischen, pflanzlichen oder anderen Stoffe besteht. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten" eingereiht.

DEBTI24280/22-19001200000

"Polage" - Präsentationsschilder, bestehend aus einem Polarisator in Form einer 12 x 12,4 cm großen, flexiblen Folienplatte aus Kunststoff, auf die in Handarbeit optisch unterschiedlich aktive Cellulosehydrat-Folien aufgebracht wurden, die ein Gesamtbild, hier in Form eines Papageis, darstellen. Die polarisierenden Folien sind mit einer transparenten, nicht opisch aktiven Schutzfolie abgedeckt. Das sog. Präsentationsschild ist mit einem Logo in Form eines Schriftzugs und dem Markenzeichen versehen. Es wird zur Veranschaulichung der Wirkung polarisierender Sonnenbrillen verwendet, da bei Betrachtung des Schildes durch die Brille das zunächst grau-silbrig changierende Motiv in verschiedenen Farben erscheint, entsprechend der unterschiedlichen Folienabschnitte. Eine Einreihung als Collage in die Position 9701 wurde ausgeschlossen, da das Bild aus einem Material besteht. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten" eingereiht.

DEBTI39630/21-19301200000

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorliegenden Abbildungen handelt es sich um rückstoßarme, schultergestützte Panzerabwehrwaffen. Die Erzeugnisse bestehen im Wesentlichen aus einem Abschussrohr mit Abzugseinrichtung (je nach Typ fest bzw. abnehmbar) und einer integrierten Treibladung, einem Gefechtskopf (Effektor) mit panzerbrechender Sprengladung und einem Raketenmotor sowie einem optischen Visier bzw. optischen Feuerleitvisier (Modellabhängig). Je nach Modell ist der Einsatz weiterer Effektoren (Lenkflugkörper, Vorfeldbeleuchtung, Nebel, Übung) möglich. Derartige Waffen werden zolltarifrechtlich als "den Raketen- und Granatwerfen ähnliche Werfer" eingereiht.

DEB/2202/06-19401200000

Sitzmöbel von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art, Autokindersitz für behinderte Kinder, sog. Autosicherheitssitz Mini Carro, im Wesentlichen bestehend aus - einem Grundrahmen aus einem Kunststoffkörper, - einem Sitzbezug aus Spinnstoffen, - einer integrierten Kopfstütze mit zusätzlichen Kopfpolstern, - zwei zusätzlichen Rumpfpolstern, - einer einstellbaren Rückenlehne in Schlafposition, - einem Fünfpunktgurt mit Schnellarretierung und gepolstertem Gurtschloss und - einem Fangkörper zur Aufnahme des Brust- und Beckengurtes des Kfz-Sicherheitsgurtes. Der Kindersitz dient in erster Linie der Sicherung von behinderten Kindern im Alter zwischen ein und drei Jahren (9 bis 18 kg Körpergewicht) während der Autofahrt. Er kann mit separat erhältlichem Zubehör wie z.B. Beinablagepolster, Dreieckkeil, Abduktionskeil etc. (alle nicht Gegenstand dieser Auskunft) ausgerüstet werden. Eine Einreihung in die Position 9401 80 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um eine Autositzschale handelt, die dazu bestimmt ist, mit dem Säugling bzw. Kleinkind herausgenommen und als Tragesitz verwendet zu werden.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI