1 Ergebnisse für "9202"
Bei der sog. Konzertgitarre handelt es sich um eine Gitarre mit einer Gesamtlänge von ca. 98 cm, einer Mensur von ca. 65 cm und einer Sattelbreite von ca. 5 cm. Decke, Boden, Zargen und Hals der Gitarre bestehen aus Lindenholz, das Griffbrett aus Plywood. Sie ist mit sechs Saiten bespannt. Bei der Gitarre werden die Schwingungen der Saiten entweder durch ein kurzes Abziehen der Saiten aus ihrer geraden Richtung mit den Fingern oder mit Hilfe eines Plektrons erzeugt. Die Ware stellt sich als funktionsfähige Gitarre dar und dient dem Musizieren. Sie ist als „anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarre" einzureihen.
Bei der sog. Lyra-Harfe handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Zupfinstrument in Form einer ca. 40 x 25 x 4 cm (H x B x T) großen Lyra aus Holz (Korpus aus Buche) mit 10 Saiten und einem Stimmschlüssel. Der geschwungene Steg der Lyra überträgt die Schwingungen der Saiten an den Resonanzkörper. Das Zupfinstrument bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung und ist mit einer wiederverwendbaren Tasche aus Nylon versehen, die u.a. dem geschützten Transport dient. Die Ware ist als „anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, keine Gitarre" einzureihen.
Bei der als "Student Violinset 4/4"" bezeichneten Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem Streichinstrument in Form einer Violine (charakterbestimmend im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung) mit dazugehörigem Fiberglas-Bogen und - Kolofon (Kolophonium), - gemeinsam verpackt in einem speziell hergerichteten und für den dauernden Gebrauch aufgemachten Koffer. Die Violine besteht aus einem Korpus aus Ahorn und Fichte, einem daran verbundenen Hals mit Griffbrett über das vier aufgespannte Saiten laufen. Der Hals endet im sog. Wirbelkasten, an dem die Wirbel befestigt sind, mittels derer die Saiten gespannt und gestimmt werden können. Das Instrument stellt sich als funktionsfähige Violine dar und dient dem Musizieren. Das Kolofon ist ein Bogenharz und dient zur Pflege des Bogens. Die Warenzusammenstellung ist als "anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, Streichinstrument, Geige" einzureihen.
Bei der als "Gothic Black Cello 4/4, Art.Nr. 224770" bezeichneten Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem Streichinstrument in Form eines Violoncellos (charakterbestimmend im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung) mit dazugehörigem Composit-Bogen und - Kolofon (Kolophonium) - gemeinsam verpackt in einer speziell hergerichteten und für den dauernden Gebrauch aufgemachten Tasche. Das Violoncello besteht aus einem Korpus aus Lindenholz, ein daran verbundenes Hartholzgriffbrett, über das vier aufgespannten Saiten laufen. Der Hals endet im sog. Wirbelkasten, an dem die Wirbel befestigt sind, mittels derer die Saiten gespannt und gestimmt werden können. Das Instrument stellt sich als funktionsfähiges Instrument dar und dient dem Musizieren. Das Kolofon ist ein Bogenharz und dient zur Pflege des Bogens. Die in einem Karton verpackte Warenzusammenstellung ist als "anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, Streichinstrument, keine Geige" einzureihen.
Bei der sog. "Pro Natura Irish Bouzouki" (Art.-Nr.: 115610) handelt es sich um ein Saiteninstrument (Zupfinstrument), eine sog. Cister aus der Familie der Kastenhalslauten. Die Irish Bouzouki verfügt über einen birnenförmigen Korpus mit flachem Boden, eine Mensur von 660 mm und vier Doppelsaiten (Gg - dd - aa - e'e'). Sie besteht aus verschiedenen Holzarten (Decke aus Fichtenholz, Boden und Zarge aus Walnussholz, Hals aus Ahornholz, Griffbrett aus Akazienholz). Das Erzeugnis stellt sich als funktionsfähige Musikinstrument dar und dient dem Musizieren. Die Ware ist als „anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, keine Gitarre" einzureihen.