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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI2990/23-192021010

Bei der als "Student Violinset 4/4"" bezeichneten Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem Streichinstrument in Form einer Violine (charakterbestimmend im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung) mit dazugehörigem Fiberglas-Bogen und - Kolofon (Kolophonium), - gemeinsam verpackt in einem speziell hergerichteten und für den dauernden Gebrauch aufgemachten Koffer. Die Violine besteht aus einem Korpus aus Ahorn und Fichte, einem daran verbundenen Hals mit Griffbrett über das vier aufgespannte Saiten laufen. Der Hals endet im sog. Wirbelkasten, an dem die Wirbel befestigt sind, mittels derer die Saiten gespannt und gestimmt werden können. Das Instrument stellt sich als funktionsfähige Violine dar und dient dem Musizieren. Das Kolofon ist ein Bogenharz und dient zur Pflege des Bogens. Die Warenzusammenstellung ist als "anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, Streichinstrument, Geige" einzureihen.

DEBTI2987/23-192021090

Bei der als "Gothic Black Cello 4/4, Art.Nr. 224770" bezeichneten Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem Streichinstrument in Form eines Violoncellos (charakterbestimmend im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung) mit dazugehörigem Composit-Bogen und - Kolofon (Kolophonium) - gemeinsam verpackt in einer speziell hergerichteten und für den dauernden Gebrauch aufgemachten Tasche. Das Violoncello besteht aus einem Korpus aus Lindenholz, ein daran verbundenes Hartholzgriffbrett, über das vier aufgespannten Saiten laufen. Der Hals endet im sog. Wirbelkasten, an dem die Wirbel befestigt sind, mittels derer die Saiten gespannt und gestimmt werden können. Das Instrument stellt sich als funktionsfähiges Instrument dar und dient dem Musizieren. Das Kolofon ist ein Bogenharz und dient zur Pflege des Bogens. Die in einem Karton verpackte Warenzusammenstellung ist als "anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, Streichinstrument, keine Geige" einzureihen.

DEBTI46156/21-192021090

Bei der als "Student Violaset 16,5"" bezeichneten Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem Streichinstrument in Form einer Viola (charakterbestimmend im Hinblick auf den Umfang und die   Bedeutung für die Verwendung) mit dazugehörigem Fiberglas-Bogen und - Kolofon (Kolophonium), - gemeinsam verpackt in einem speziell hergerichteten und für den dauernden Gebrauch aufgemachten   Koffer. Die Viola mit einer Gesamtlänge von ca. 72,5 cm besteht aus einem Korpus aus Ahorn und Fichte, einem daran verbundenen Hals mit Griffbrett, über das vier aufgespannte Saiten laufen. Der Hals endet im sog. Wirbelkasten, an dem die Wirbel befestigt sind, mittels derer die Saiten gespannt und gestimmt werden können. Das Instrument stellt sich als funktionsfähige Viola dar und dient dem Musizieren. Das Kolofon ist ein Bogenharz und dient zur Pflege des Bogens. Die in einem Karton verpackte Warenzusammenstellung ist als "anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, Streichinstrument, keine Geige" einzureihen.

DEB/2289/06-19502101090

Puppe, Nachbildung eines Menschen darstellend, auch bekleidet, aus Kunststoff, nicht handgearbeitet, Bestandteil des sog. Sets "Bubble Fairy" aus dem "Steffi Love" - Sortiment. Die Puppe ist ca. 30 cm groß, besteht aus Kunststoff und stellt eine junge Frau dar. Sie hat lange, hochgesteckte, blonde Haare, bewegliche Arme sowie Beine, einen drehbaren Kopf und ist mit einem abnehmbaren, blütenförmigen, kurzen Rock aus Spinnstoff und einem aufgemalten Bikinioberteil bekleidet. Die Puppe dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und ist gemeinsam mit Seifenblasenspielzeug und einer Seifenlösung, die nicht Gegenstand dieser vZTA sind, in einem bedruckten Pappkarton mit Klarsichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein gemeinsamer Bedarf ist nicht vorhanden. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

DEB/2214/06-19502101090

Puppe, Nachbildung eines Menschen darstellend, aus Kunststoff, nicht handgearbeitet, sog. Skelett. Die Puppe stellt ein menschliches Skelett dar und ist ca. 6,8 cm groß. Das Gerippe besteht aus weichem Kunststoff und ist aufgrund dieses flexiblen Materials beweglich. Die Puppe dient hauptsächlich der Dekoration des Halloweenfestes. Die Ware ist im Set in Form von fünf orangefarbenen und fünf schwarzen Skeletten in einer klarsichtigen Kunststofftüte mit einem bedruckten Pappaufhänger für den Einzelverkauf aufgemacht. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI