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1 Ergebnisse für "9202908000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

920290800080andere6%
DEBTI36494/23-19202908000

Bei der sog. Lyra-Harfe handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Zupfinstrument in Form einer ca. 40 x 25 x 4 cm (H x B x T) großen Lyra aus Holz (Korpus aus Buche) mit 10 Saiten und einem Stimmschlüssel. Der geschwungene Steg der Lyra überträgt die Schwingungen der Saiten an den Resonanzkörper. Das Zupfinstrument bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung und ist mit einer wiederverwendbaren Tasche aus Nylon versehen, die u.a. dem geschützten Transport dient. Die Ware ist als „anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, keine Gitarre" einzureihen.

DEBTI3822/24-19202903000

Bei der sog. Konzertgitarre handelt es sich um eine Gitarre mit einer Gesamtlänge von ca. 98 cm, einer Mensur von ca. 65 cm und einer Sattelbreite von ca. 5 cm. Decke, Boden, Zargen und Hals der Gitarre bestehen aus Lindenholz, das Griffbrett aus Plywood. Sie ist mit sechs Saiten bespannt. Bei der Gitarre werden die Schwingungen der Saiten entweder durch ein kurzes Abziehen der Saiten aus ihrer geraden Richtung mit den Fingern oder mit Hilfe eines Plektrons erzeugt. Die Ware stellt sich als funktionsfähige Gitarre dar und dient dem Musizieren. Sie ist als „anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarre" einzureihen.

DEBTI47988/22-19202903000

Bei der sog. elektrisch-akustischen Gitarre mit Cutaway handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Saiteninstrument und einem Stimmgerät. Die Gitarre mit einer Gesamtlänge von 88,6 cm und einer Mensur von 58,0 cm besteht aus verschiedenen Holzarten (u.a. Fichte) und ist mit sechs Saiten bespannt. Die Ware ist mit einem eingebautem Tonabnehmer mit Bedienfeld, in welchem sich auch das Stimmgerät befindet, sowie einen Batteriehalter und eine Ausgangsbuchse ausgestattet.  Die Gitarre ist charakterbestimmend hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung und den Umfang. Gespielt werden kann die Gitarre akustisch, mit Tonabnehmer oder unter Einbezug eines Verstärkers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Bei der Gitarre werden die Schwingungen der Saiten entweder durch ein kurzes Abziehen der Saiten aus ihrer geraden Richtung mit den Fingern oder mit Hilfe eines Plektrons erzeugt. Die Ware stellt sich als funktionsfähige Gitarre dar und dient dem Musizieren. Die in einer gepolsterten Tasche für entsprechende Musikinstrumente (sog. Gigbag) verpackte Ware ist als "anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarren" einzureihen.

DEBTI4696/21-19202903000

Bei der "Gitarre mit 6 Saiten", Art.-Nr. 61884 handelt es sich um eine in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Zupfinstrument in Form einer akustischen Gitarre mit einem Plektron, die im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend ist, und zwei Ersatzsaiten. Die Gitarre mit einer Gesamtlänge von ca. 91,4 cm aus Lindensperrholz besteht aus einem Korpus und einem damit verbundenen Griffbrett, über das die sechs zwischen Sattel (am Kopf) und Steg (auf dem Korpus) aufgespannten Saiten laufen. Der Korpus, der als Resonanzkörper dient, setzt sich aus einem Boden, Seitenwänden und einer mit einem kreisrunden Schallloch versehenen Decke zusammen. Der Hals endet in einer sog. Kopfplatte, an der die Wirbel befestigt sind, mittels derer die Saiten gespannt und gestimmt werden können. Das Instrument stellt sich als funktionsfähige Gitarre dar und dient dem Musizieren. Die Warenzusammenstellung ist als "anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarre" einzureihen.

DEBTI28427/19-19202903000

Bei der sog. Ukulele handelt es sich um ein gitarrenartiges Zupfinstrument. Die Ukulele hat eine Gesamtlänge von ca. 54,5 cm, besteht aus Holz und ist mit 4 Saiten aus Kunststoff bespannt. Bei der Ukulele werden die Schwingungen der Saiten entweder durch ein kurzes Abziehen der Saiten aus ihrer geraden Richtung mit den Fingern oder mit Hilfe eines Plektrons erzeugt. Die Ukulele stellt sich als funktionsfähiges Musikinstrument dar, dient dem Musizieren und ist gemeinsam mit einem Plektron aus Kunststoff in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Die Ware ist als "anderes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Zupfinstrument in Form einer Gitarre (Ukulele)" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI