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Bei der "Art. UC076 - Blockflöte" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung zum Musizieren in Form einer Blockflöte und einer Reinigungsbürste, die gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Die ca. 32 cm große Blockflöte aus Holz ist zweiteilig und besteht aus einem Kopf- und einem Unterstück. Beide Teile werden über einen Zapfen, der mit einem Korkring als Dichtung versehen ist, zusammengesteckt und bilden eine Röhre. Am unteren Ende (Unterstück) ist diese Röhre offen, am oberen Ende wird sie im Kopfstück durch einen Block verschlossen, der einen Windkanal (Kernspalte) bildet. Das Kopfstück weist weiterhin einen sog. Schnabel, eine Anblaskante und ein Labium auf. Die Blockflöte verfügt über sieben Grifflöcher auf der Vorderseite sowie über das Daumenloch auf der Rückseite. Die ca. 24 cm lange Reinigungsbürste besteht aus einem gedrehten Metalldraht mit Griffschlaufe am unteren Ende. Im oberen Bereich ist das Erzeugnis auf 6,5 cm mit Einzugsmaterial aus Spinnstofffilamenten bestückt. Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die Blockflöte den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Warenzusammenstellung ist als "anderes Blasinstrument, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9205 9010 bis 9205 9050 erfasst, Blockflöte" einzureihen.
Bei der sog. "C-Blockflöte aus Kunststoff, Deutsche Griffweise" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung zum Musizieren in Form einer Blockflöte ( charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) und einem Wischer, die gemeinsam in einem Etui aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Die ca. 33 cm lange Blockflöte besteht aus Kunststoff und verfügt über sieben Grifflöcher auf der Vorderseite sowie über ein Daumenloch auf der Rückseite. Der Wischer stellt sich als ein Stab aus Kunststoff dar, der am oberen Ende über eine Öse verfügt, in diese ein Tuch (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) o.ä. eingefädelt werden kann. Die Ware ist als "anderes Blasinstrument, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9205 9010 bis 9205 9050 erfasst, Blockflöte" einzureihen.
Es handelt sich bei dem sog. „anderen Blasinstrument, hergestellt aus Resin“ um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Blasinstrument und - einem Reinigungstuch. Das Blasinstrument besteht aus ABS-Kunststoff und ist mit einem Tenorsaxophonmundstück und einem synthetischen Blatt ausgestattet. Mundstück und Blatt sind zum Bespielen des Instrumentes notwendig. Weiter besteht das Erzeugnis aus einem oberen und unteren Korpus sowie einem Verbindungsstück. Der untere Korpus ist mit sechs Hauptklappen zur Tonerzeugung ausgestattet. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Blasinstrument den Charakter der Warenzusammenstellung. Das Blasinstrument ist noch nicht zusammengesetzt mit dem Tuch in einem eigens dafür gestalteten Koffer mit Tragegurt aufgemacht. Die Warenzusammenstellung ist als "anderes Blasinstrument, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9205 9010 bis 9205 9050 erfasst" einzureihen.
Es handelt sich bei der sog. "12H Ocarina Blue Sweet Potato, Art. 319259" um eine Warenzusammenstellung zum Musizieren, bestehend aus einer Okarina mit einer Schnur zum Umhängen sowie einer Aufbewahrungstasche aus Spinnstoff und einer sog. Ocaina-Schule (Notenheft, 74-seitig im DIN A5 Format), die gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Die ca. 16 cm große Okarina in C-Dur aus Keramik mit blauer Glasur ist eine sog. Gefäßflöte, eine kleine rundliche Kernspaltflöte (in der Form eines Dreiecks ähnlich). Sie hat einem Schnabel zum Anblasen, 12 Löcher und weist einen Tonumfang von a1 bis f3 auf. Die Okarina bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Warenzusammenstellung ist als "anderes Blasinstrument, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9205 9010 bis 9205 9050 erfasst, Okarina" einzureihen.
Bei der sog. "Art. UC076 - Blockflöte" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung zum Musizieren in Form einer Blockflöte und einer Reinigungsbürste, die gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Die ca. 32 cm große Blockflöte aus Holz ist zweiteilig und besteht aus einem Kopf- und einem Unterstück. Beide Teile werden über einen Zapfen, der mit einem Korkring als Dichtung versehen ist, zusammengesteckt und bilden eine Röhre. Am unteren Ende (Unterstück) ist diese Röhre offen, am oberen Ende wird sie im Kopfstück durch einen Block verschlossen, der einen Windkanal (Kernspalte) bildet. Das Kopfstück weist weiterhin einen sog. Schnabel, eine Anblaskante und ein Labium auf. Die Blockflöte verfügt über sieben Grifflöcher auf der Vorderseite sowie über das Daumenloch auf der Rückseite. Die ca. 24 cm lange Reinigungsbürste besteht aus einem gedrehten Metalldraht mit Griffschlaufe am unteren Ende. Im oberen Bereich ist das Erzeugnis auf 6,5 cm mit Einzugsmaterial aus Spinnstofffilamenten bestückt. Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die Blockflöte den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Warenzusammenstellung ist als "anderes Blasinstrument, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9205 9010 bis 9205 9050 erfasst, Blockflöte" einzureihen.