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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI46790/25-19208900000

Sogenannte „Signal Whistle Molle" Zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus - einer Mundpfeife (charakterbestimmend), aus Kunststoff, olivfarben,   quaderförmig, Länge von etwa 7,5 cm, Breite von etwa 2 cm,   an der Unterseite mit offener Aussparung zum Auf-/Anhängen - am oberen Ende mit einem angebrachten Spinnstoffband - dient der Signalgebung - im Doppelpack (zwei Stück) in einer transparenten Kunststofftüte   mit Verkaufsaufhängung und bedruckter Papiereinlage verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Signalpfeifen" zum TARIC-Code 9208 9000 00.

DEBTI27547/25-19208900000

Es handelt sich um eine ca. 15 cm große “Ratsche (Knarre)“, Art.-Nr. 61893, bestehend aus einem Holzrahmen mit eingearbeitetem Holzfederblatt, der an einer ca. 15 cm langen Achse in Form eines Holzstabes mit feststehendem Zahnrad befestigt ist. Durch Drehen der Ratsche berührt das Federblatt das Zahnrad und erzeugt dabei je nach Stärke ein lautes, knatterndes Geräusch, das entsprechend der Drehgeschwindigkeit im Takt leicht veränderbar ist. Das Erzeugnis dient dem Erzeugen von Tönen und als Fanartikel zum Anfeuern bei Sportveranstaltungen und anderen Events. Die Ware ist als "anderes in Kapitel 92 anderweit nicht erfasstes Musikinstrument, sog. Ratsche aus Holz" einzureihen.

DEBTI29074/25-192089000

Bei der zusammengesetzten Ware, sog. Büffelhornpfeife, handelt es sich um eine ca. 7 cm große, trichterförmige Ein-Ton-Pfeife aus Büffelhorn mit einem durch eine Öse gezogenen Lederband zum Umhängen. Die Pfeife (charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) dient als Mundblasinstrument zum Signalgeben. Die in einer Blisterverpackung mit bedruckter Pappkarte aufgemachte Ware ist als "Signalpfeife zu Ruf- oder Signalzwecken" einzureihen.

DEBTI23596/25-192089000

Es handelt sich bei der sog. "Dressurpfeife/Hochfrequenzpfeife" um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Mundpfeife zum Signalgeben aus Metall (charakterbestimmend hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung), mit einer Länge von ca. 54 mm, an deren oberen Ende ein Metallstift mit Gewinde sowie eine zusätzliche Mutter angeschraubt ist. In der Durchgangsbohrung des Metallstifts ist ein Schlüsselring aus Metalldraht (Durchmesser ca. 17 mm) eingelassen. Die Ware ist in einer Blisterverpackung mit bedruckter Pappkarte aufgemacht. Das Erzeugnis ist als "Signalpfeife zu Ruf- oder Signalzwecken" einzureihen.

DEBTI6295/25-39208900000

Vierteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem kleinen Behältnis, einem Karabinerhaken, einer Pfeife und einem Schnürsenkel, Fotos siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer   bestimmten Tätigkeit; sie stellen sich somit nicht als Warenzusammenstellung im Sinne der   AV 3 b) dar, - die voneinander trennbaren Bestandteile passen nicht zueinander, ergänzen sich nicht    gegenseitig und ihre Zusammensetzung bildet kein Ganzes, dessen Bestandteile üblicherweise    nicht getrennt zum Kauf angeboten werden; sie stellen sich somit nicht als eine aus    verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware im Sinne der AV 3 b) dar, - die Waren sind somit getrennt voneinander einzureihen, - Pfeife: - - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Pfeife     und einem Schlüsselring, - - Pfeife: - - - Mundpfeife aus Kunststoff, - - - zum Signalgeben, - - - an einem Ende mit einer kleinen, runden Aussparung,  - - Schlüsselring: - - - aus unedlem Metall, - - - mit einem Durchmesser von ca. 2 cm, - - - durch die runden Aussparung an der Pfeife durchgeführt, - - die Pfeife bestimmt im Hinblick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den      wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware.  "Signalpfeife zu Ruf- oder Signalzwecken"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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