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1 Ergebnisse für "9208900000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

920890000080andere6%
DEBTI46790/25-19208900000

Sogenannte „Signal Whistle Molle" Zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus - einer Mundpfeife (charakterbestimmend), aus Kunststoff, olivfarben,   quaderförmig, Länge von etwa 7,5 cm, Breite von etwa 2 cm,   an der Unterseite mit offener Aussparung zum Auf-/Anhängen - am oberen Ende mit einem angebrachten Spinnstoffband - dient der Signalgebung - im Doppelpack (zwei Stück) in einer transparenten Kunststofftüte   mit Verkaufsaufhängung und bedruckter Papiereinlage verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Signalpfeifen" zum TARIC-Code 9208 9000 00.

DEBTI27547/25-19208900000

Es handelt sich um eine ca. 15 cm große “Ratsche (Knarre)“, Art.-Nr. 61893, bestehend aus einem Holzrahmen mit eingearbeitetem Holzfederblatt, der an einer ca. 15 cm langen Achse in Form eines Holzstabes mit feststehendem Zahnrad befestigt ist. Durch Drehen der Ratsche berührt das Federblatt das Zahnrad und erzeugt dabei je nach Stärke ein lautes, knatterndes Geräusch, das entsprechend der Drehgeschwindigkeit im Takt leicht veränderbar ist. Das Erzeugnis dient dem Erzeugen von Tönen und als Fanartikel zum Anfeuern bei Sportveranstaltungen und anderen Events. Die Ware ist als "anderes in Kapitel 92 anderweit nicht erfasstes Musikinstrument, sog. Ratsche aus Holz" einzureihen.

DEBTI6295/25-39208900000

Vierteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem kleinen Behältnis, einem Karabinerhaken, einer Pfeife und einem Schnürsenkel, Fotos siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer   bestimmten Tätigkeit; sie stellen sich somit nicht als Warenzusammenstellung im Sinne der   AV 3 b) dar, - die voneinander trennbaren Bestandteile passen nicht zueinander, ergänzen sich nicht    gegenseitig und ihre Zusammensetzung bildet kein Ganzes, dessen Bestandteile üblicherweise    nicht getrennt zum Kauf angeboten werden; sie stellen sich somit nicht als eine aus    verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware im Sinne der AV 3 b) dar, - die Waren sind somit getrennt voneinander einzureihen, - Pfeife: - - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Pfeife     und einem Schlüsselring, - - Pfeife: - - - Mundpfeife aus Kunststoff, - - - zum Signalgeben, - - - an einem Ende mit einer kleinen, runden Aussparung,  - - Schlüsselring: - - - aus unedlem Metall, - - - mit einem Durchmesser von ca. 2 cm, - - - durch die runden Aussparung an der Pfeife durchgeführt, - - die Pfeife bestimmt im Hinblick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den      wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware.  "Signalpfeife zu Ruf- oder Signalzwecken"

DEBTI57944/24-19208900000

Bei den sog. Vogelwasserpfeifen (2-fach), Artikel 15230, handelt es sich um Lockpfeifen aus Ton, in Form von Nachbildungen von Vögeln, jeweils ca. 5,5 cm hoch, mit einem Mundstück im Vogelschwanz und einer Luftöffnung am Kopf versehen. Eine der beiden Vogelfiguren besitzt am Kopf eine Haube. Durch das Hineinblasen mit dem Mund in die mit Wasser befüllten Vogelfiguren ertönt die Nachahmung eines Vogelgezwitschers, wobei sich je nach Füllhöhe des Wassers der Klang ändert. Die Lockpfeifen, als kleine tönende Instrumente, dienen insbesondere zum Anlocken von Vögeln oder anderen Tieren. Die Ware ist als "Lockpfeife (Vogelwasserpfeife)" einzureihen.

DEBTI42184/24-19208900000

Bei der sog. „Pfeife, Alu“ handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer ca. 9 cm langen und aus Aluminium bestehenden Mundpfeife zum Signalgeben (charakterbestimmend aufgrund der Größe und der Bedeutung für die Verwendung) und einem mittels Öse und zwei kleinen Schlüsselringen mit einer sich dazwischen befindlichen Aufhängung mit Drehgelenk befestigten Schlüsselring. Das Erzeugnis besitzt eine Schraubhülse, wodurch die Aufnahme eines Notfall-Informationszettels (Angabe von Identifikations-, Kontakt- und Gesundheitsdaten) im Inneren der Pfeife ermöglicht wird. Die Ware ist als "Signalpfeife zu Ruf- und Signalzwecken" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI