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2 Ergebnisse für "9209910000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

920991000010andere6%
920991000080Teile und Zubehör für Klaviere6%
DEBTI54868/24-19209910000

Bei dem sog. "Selbstspielsystem mit Aufzeichnungsfunktion" handelt es sich um ein elektronisch, mechanisches Gerätesystem für Konzertflügel. Die noch nicht zusammengesetzte besteht im Wesentlichen aus einer Spielleiste, 88 Tastenstößern, einer Steuerungseinheit, einem Netzteil, zwei Pedal Zylindern, zwei Antennen, drei Ferrit-Kernen, diversen Kabeln und Montagematerial. Das Gerätesystem ist zum Einbau in einen Konzertflügel (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) bestimmt. Es ermöglicht die Wiedergabe von digital aufgezeichneten Klavierspielweise und erweitert den Konzertflügel um die Funktion eines Selbstspielsystems. Dabei wird die zuvor elektronisch gespeicherte Spielweise eines Pianisten auf den Konzertflügel übertragen, sodass die Tasten, Saiten und Pedale mechanisch betätigt werden. Die Bedienung erfolgt über ein externes Tablet (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung). Die Ware ist als "Zubehör für Klaviere" einzureihen.

DEBTI55238/24-19209910000

Bei dem sog. "Selbstspielsystem mit Aufzeichnungsfunktion" handelt es sich um ein elektronisch, mechanisches Gerätesystem für Konzertflügel. Die noch nicht zusammengesetzte Ware besteht im Wesentlichen aus einer Spielleiste, einer Hammersensorschiene, 88 Tastenstößern, einer Steuerungseinheit, Sensoren, einem Datenspeicher, einem Netzteil, zwei Pedal Zylindern, zwei Antennen, drei Ferrit-Kernen, diversen Kabeln sowie Steckverbindungen und Montagematerial. Das Gerätesystem ist zum Einbau in einen Konzertflügel (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) bestimmt. Es ermöglicht die Aufzeichnung und die Wiedergabe von digital aufgezeichneten Klavierspielweisen und erweitert den Konzertflügel um die Funktion eines Selbstspielsystems. Dabei wird die zuvor elektronisch gespeicherte Spielweise eines Pianisten auf den Konzertflügel übertragen, sodass die Tasten, Saiten und Pedale mechanisch betätigt werden. Die Bedienung erfolgt über ein externes Tablet (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung). Die Ware ist als "Zubehör für Klaviere" einzureihen.

DEBTI43617/25-19209940000

"VFM69400 CICUIT BOARD DM YDS-120" - Platine eines Digitalsaxophons zur CPU-Steuerung und Firmware-Verwaltung, Signalverstär- kung, Atem-/Tastensensorverarbeitung, USB-Kommunikation, Digitale Audiosignalverarbeitung, Digital-Analog-Wandlung, Leistungsregelung (Akku + USB), Lautsprecher- und Kopfhörerverstär- kung sowie zur Bedienung der Steuerungsschnittstelle (Lautstärkeregler, Schalter) Abbildungen siehe Anlagen. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile für Musikinstrumente der Position 9207" zum TARIC-Code 9209 9400 00.

DEBTI32451/23-19209940000

Es handelt sich um einen in der Länge durch eine Kunststoffschnalle verstellbaren, ca. 5 cm breiten und in der Gesamtlänge max. ca. 180 cm langen Gitarrengurt aus Spinnstoff. Die Ware ist an den Enden mit lederartigen Zuschnitten (Zungen) versehen, die jeweils eine Loch- und Schlitzöffnung zum Anbringen an dafür vorgesehene Gurtpins am Gitarrenkorpus aufweisen. Das Erzeugnis ist mit den Buchstaben "RAW" in Rot bedruckt. Der Gurt ermöglicht das bequeme Spielen einer elektrischen oder nicht elektrischen Gitarre im Stehen. Da die Ware für verschiedene Arten von Gitarren (elektrisch und nicht elektrisch) geeignet ist, erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Die Ware ist als "Zubehör für Musikinstrumente der Position 9207" einzureihen.

DEBTI47479/19-19209920000

Bei dem sog. "Ständer für Cello & Bass" handelt es sich um einen höhenverstellbaren Ständer aus unedlem Metall (Stahlrohr), speziell zur Aufnahme eines Musikinstruments (Saiteninstrument, Streichinstrument), im Wesentlichen bestehend aus einem V-förmigen Bodengestell mit zwei Querstreben an jedem Ende als Standfüße und einer daran befestigten vertikalen Stange mit einem C-Bügel am oberen Ende. Der gepolsterte C-Bügel dient dem seitlichen Halt des Instruments in dem Ständer. Auf dem Bodengestell ist ein sog. Teller zur Aufnahme des Bass-Stachels angebracht. Das Erzeugnis ist für Transportzwecke zusammenklappbar. Die Ware ist als "Zubehör für Musikinstrumente der Position 9202" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI