DEBTI18621/15-19209920000
Bei dem sog. "Bogenhaar" handelt es sich um für Violin-, Viola-, Cello- oder Kontrabassbögen hergerichtete Rosshaarbündel in unterschiedlichen Ausführungen. Sie bestehen im Wesentlichen aus gleichgerichteten, zu einem Bündel zusammengefassten Haaren, die am Ende des Bezuges mit einem Zwirn abgebunden und mit Kolophonium (sog. Bogenharz) verschmolzen wurden.
Die Einzelbezüge für die verschiedenen Streichinstrumente unterscheiden sich in Qualität (Gewicht) und in der Länge. Die Bogenbezüge für die Violin- bzw. Violabögen haben eine Länge von 80 cm und ein Gewicht von ca. 8 g bzw. 10 g. Die Einzelbezüge für die Cellobögen weisen eine Länge von 74 cm und ein Gewicht von ca. 5,5 g auf, die für die Kontrabassbögen sind 74 cm lang und wiegen ca. 7 g bzw. ca. 8 g.
Die Bezüge sind einzeln in klarsichtigen Kunststofftüten mit bedruckter Pappkarte verpackt bzw. je nach Artikelnummer in Verpackungen mit 12 Einzelbezügen verpackt.
Die Erzeugnisse sind als "erkennbare Teile und Zubehör (Bogenbezüge) für Musikinstrumente der Position 9202" einzureihen.