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1 Ergebnisse für "9209997000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

920999700080andere6%
DEBTI4451/24-19209997000

Bei dem sog. Halter und Resonanzkörper für Claves handelt es sich um ein annährend zylinderförmiges, ca. 11 cm x 3,5 cm (L x d) großes Erzeugnis aus Holz. An der Oberseite ist es der Länge nach mit einer Aussparung sowie mit zwei an den Enden angebrachten Plättchen versehen. Es ist mit zwei Bändern zum Befestigen eines Claves (Klangholzes) ausgestattet. Das Erzeugnis passt zu allen Claves. Es dient als Hilfsmittel, indem es Kindern das korrekte Halten der Claves erleichtert und wirkt zudem als Verstärker des Klangs, der durch die Claves erzeugt wird. Die Ware ist als "Zubehör eines Schlaginstruments der Position 9206, nicht von den Unterpositionen (KN) 9209 3000 bis 9209 9950 erfasst" einzureihen.

DEBTI4729/24-19209997000

Bei dem sog. "Fahrbarer Universal-Wagen " handelt es sich um ein bis zu etwa. 90 cm hohes und bis zu etwa 105 cm breites, verstellbares Gestell (Tiefe etwa 21 cm) aus Vierkantrohren aus Stahl, das mittig mit fünf Schrauben zum Einstellen, oben mit vier Schrauben und zwei speziellen Schienen und am unteren Ende mit einem Fußgestell mit vier Rollen (z. T. feststellbar) ausgestattet ist. Die Ware dient als umstellbarer Ständer für bestimmte, von der Bauart her aufsetzbare Xylophone und Metallophone (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Das Gestell lässt sich in der Höhe von ca. 65 bis 90 cm und in der Breite von ca. 53 bis 105 cm verstellen. Die Ware ist als Zubehör eines Schlaginstruments der Position 9206 (Xylophon), nicht von den Unterpositionen (KN) 9209 3000 - 9209 9950 erfasst, einzureihen.

DEBTI4742/24-29209997000

Bei den Erzeugnissen handelt es sich um Schlägel in zwei verschiedenen Ausführungen. Die Schlägel werden u. a. zum Spielen von Xylophonen, Klangbausteinen, Glockenspielen und Tamburine eingesetzt. a) Schlägel mit großem Fellkopf mit einer Länge von ca. 34 cm aus Holz und Fell. b) 1 Paar Schlägel mit einer Länge von ca. 38 cm aus Kunststoff und Wolle. Die Waren sind als "Zubehör für Schlaginstrumente der Position 9206, nicht von den Unterpositionen (KN) 9209 3000 bis 9209 9950 erfasst" einzureihen.

DEBTI4745/24-19209997000

Bei dem sog. "Chimnes-Stativ“ handelt es sich um ein ca. 60 bis 120 cm großes höhenverstellbares Erzeugnis aus Metall, bestehend aus einem gummi-ummantelten dreibeinigen zusammenklappbaren T-Fuß, einer höhenverstellbaren Mittelstange und einer Vorrichtung zur Befestigung eines Chimnes-Schlaginstruments. Das Erzeugnis dient als Ständer eines Schlaginstruments. Die Ware ist als "Zubehör eines Schlaginstruments der Position 9206 (Chimnes), nicht von den Unterpositionen (KN) 9209 3000 - 9209 9950 erfasst" einzureihen.

DEBTI6870/24-19209997000

Bei dem sog. "Bongo-Universalstativ“ handelt es sich um ein ca. 70 bis 110 cm großes, höhenverstellbares Erzeugnis aus verchromtem Metall, bestehend aus einem dreibeinigen zusammenklappbaren Fußteil mit gummierten Standfüßen, einer höhenverstellbaren Mittelstange und einem neigbaren Stativkopf (bestehend aus zwei seitlich angebrachten Bügeln und einer u-förmigen Einhängevorrichtung mit Arretierschraube), in den alle Bongoarten eingepasst werden können. Das Erzeugnis dient als Ständer eines Schlaginstruments. Die Ware ist als "Zubehör eines Schlaginstruments der Position 9206 (Trommel), nicht von den Unterpositionen (KN) 9209 3000 - 9209 9950 erfasst" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI