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1 Ergebnisse für "9305200090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

930520009080andere6%
DEBTI31045/23-19305200090

Nach den Angaben der Antragstellerin und den ergänzenden Unterlagen handelt es sich um ein Stativ, bestehend aus 3 Füßen mit einem Fußmittelteil aus Aluminium und einem Rohr (Durchmesser 34 mm) aus Carbon. Das Stativ ist mit einer Gewehr-Ablage aus Kunststoff in Form eines "Rohres" (Länge 17 cm) aus Kunststoff ausrüstbar, die auf das Carbonrohr aufgesteckt und arretiert werden kann. Die Ware ist zusammengelegt in einer passgenauen Tasche (Außenmaße: Länge ca. 45 cm/Durchmesser ca. 10 cm) verpackt, in der auch die Gewehrablage eingelegt ist.  Das ausgeklappt ca. 51 cm hohe Stativ dient zur Ablage von Sportgewehren mit gezogenen Läufen beim sogenannten Auflageschießen. Zudem kann das Gewehr im abgelegten Zustand -ohne es zwischen den Schüssen herunterheben zu müssen- nachgeladen werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein erkennbares Zubehör für Gewehre mit gezogenen Läufen der Position 9303.

DEBTI31040/23-19305200090

Nach den Angaben der Antragstellerin und den ergänzenden Unterlagen handelt es sich um ein Stativ, dessen Rohre aus Carbon und die drei Füße sowie der Fußmittelteil aus Aluminium bestehen. Das Stativ ist mit einer Munitions-Ablage aus Kunststoff/Aluminium und einer Gewehr-Ablage aus Kunststoff ausrüstbar, die mittels Klemmverschlüssen am Stativ befestigt werden können. Die Ware ist zusammengeschoben in einer passgenauen Tasche (Außenmaße: Länge ca. 67 cm/Durchmesser ca. 12 cm) verpackt, in deren Außentasche auch die Munitionsablage und die Gewehrablage eingesteckt sind.  Das bis zu 170 cm ausziehbare Stativ dient zur Ablage von Sportgewehren mit gezogenen Läufen beim sogenannten Auflageschießen. Zudem kann das Gewehr im abgelegten Zustand -ohne es zwischen den Schüssen herunterheben zu müssen- nachgeladen werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein erkennbares Zubehör für Gewehre mit gezogenen Läufen der Position 9303.

DEBTI31043/23-19305200090

Nach den Angaben der Antragstellerin und den ergänzenden Unterlagen handelt es sich um ein Stativ, dessen Rohre und die drei Füße aus Aluminium bestehen. Das an der Oberseite mit einer runden Gewehr-Ablage (Durchmssser 9 cm) versehene Stativ ist mit einer Munitions-Ablage aus Aluminium ausrüstbar, die mittels eines Klemmverschlusses am Stativ befestigt werden kann. Die Ware ist zusammengeschoben in einer passgenauen Tasche (Außenmaß: Länge ca. 70 cm) verpackt, in der auch die Munitionsablage eingesteckt ist.  Das bis zu 160 cm ausziehbare Stativ dient zur Ablage von Sportgewehren mit gezogenen Läufen beim sogenannten Auflageschießen. Zudem kann das Gewehr im abgelegten Zustand -ohne es zwischen den Schüssen herunterheben zu müssen- nachgeladen werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein erkennbares Zubehör für Gewehre mit gezogenen Läufen der Position 9303.

DEBTI51211/20-19305200090

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sog. Zielstock (Maße 107 x 8 x 5 cm). Das Erzeugnis besteht aus zwei "Standbeinen" mit Gummifüßen in Form von vier, einzeln höhenverstellbaren Beinen (Höhen von 160, 165, 170, 175 und 180 cm), die v-förmig nach oben hin zulaufen. An der Oberseite ist die Ware mit einem individuell verstellbaren Gurt versehen, der als Auflagefläche für ein Gewehr dient. Derartige Waren sind zur Erhöhung der Konzentration und Zielgenauigkeit sowohl für Gewehre mit oder ohne glatten Lauf geeignet und werden daher innerhalb der Position 9305 in die letztgenannte der in Betracht kommenden Codenummern eingereiht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zubehör für Gewehre der Position 9303, keine glatten Läufe".

DEBTI46666/20-19305200090

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sog. Zielstock (Trigger Sticks® Gen. 3 Tall Bi Pod) in Form eines höhenverstellbaren Ständers (Länge 61 - 157 cm) aus Aluminium und glasfaserverstärktem Kunststoff. Das in Form eines Stativs gearbeitete Erzeugnis ist zum Schwenken mit einem Drehgelenk und an der Oberseite mit einer gabel-/v-förmigen Auflage ausgestattet. In der vorliegenden Beschaffenheit und Ausstattung ist die Ware nur als Stütze/Auflage für Langwaffen geeignet und dient zur Erhöhung der Treffsicherheit beim Schießen. Da die Ware sowohl für Gewehre mit glatten als auch mit anderen Läufen verwendet werden kann, wird die Ware der letztgenannten Codenummer zugewiesen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zubehör für Gewehre der Position 9303, ohne glatte Läufe".

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI