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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI16578/26-19306303000

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um ein Teil einer Patrone für Kriegswaffen in Form einer speziell gefertigten Hülse aus Metall. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein Teil einer Patrone für Kriegswaffen.

DEBTI7166/26-193069010

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sog. Kapselhalter, der in Handgranaten verbaut wird. Das spezifisch ausgearbeitete, "hohlzylindrische Formteil" verfügt über einen leicht trapezförmig ausgeformten, größeren Bund. Mittig ist die Ware mit einer "Bohrung" versehen, deren Durchmesser sich im Bund reduziert. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein Teil von Kriegsmunition (hier: Handgranaten) zu Kriegszwecken.

DEBTI53529/24-19306909000

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um gelbe Kugeln aus Kunststoff mit einem Durchmesser von etwa 6 mm. Derartige Kugeln werden hauptsächlich als Munition für Feder- oder Druckluftwaffen verwendet und werden zolltarifrechtlich als Geschosse erfasst. 400 Kugeln sind in einem Spenderfläschchen aus Kunststoff mit einem integrierten Einfülltrichter auf einer Blisterkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Geschosse" für Waffen im Sinne der Position 9306.

DEBTI46310/24-19306901000

Nach den Angaben der Antragstellerin und den ergänzenden Informationen handelt es sich um ein sog. Diafragma (Membrane). Das aus Feinguss gefertigte, massive Erzeugnis besteht aus einem Außenring mit einem Durchmesser von 91 mm, in dem sich ein zentrischer Zapfen mit einer Länge von 32 mm und einem Durchmesser 26 mm befindet, der durch sechs Stege mit dem Außenring verbunden ist. Die Ware wird als spezielles Teil am Ende einer Stahlbombe für einen Panzerabwehrgranaten- und Sprengbombenwerfer (Kaliber 73 mm) montiert und dient der Aufnahme eines Kontaktringes für den elektrischen Abschussimpuls sowie der Stabilisierung der Flugbahn der Bombe. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein Teil von Bomben, Granaten oder Geschossen zu Kriegszwecken.

DEBTI46323/24-19306901000

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um eine sog. Kuppelstange. Das aus Feinguss gefertigte, etwa 67 mm große, massive Erzeugnis (runder "Fuß" mit stangenartigem Aufbau und "ausgearbeiteten Kupplungsausformungen") dient als spezielles Teil der Verbindung einer Stahlbombe für einen Panzerabwehrgranaten- und Sprengbombenwerfer (Kaliber 73 mm). Aufgrund der Länge der Stahlbombe wird diese in zwei Teilen geliefert und am Verwendungsort zusammengebaut bzw. die Teile werden miteinander verbunden. Dabei stellt sich die Kuppelstange und ein weiteres Teil als das Kupplungssystem der Stahlbombe dar.  Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein Teil von Bomben, Granaten oder Geschossen zu Kriegszwecken.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI