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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

AT2011/00059893063090

Hartkern für Geschoßspitzen, aus Vollhartmetall, mit einer Länge von ca. 20 mm und einem Durchmesser von ca. 8 mm.

AT2011/00040593063090

Gebrauchte, abgefeuerte, leere Messingpatronenhülsen für Gewehre mit gezogenem Lauf zu Jagd und Sportzwecken aller Kaliber (.17 - .700) = (0,17 – 0,7 Zoll). Die Ware wird lose geschüttet in Kartonagen zur Wiederbefüllung ins Drittland verbracht. (Symbolfoto siehe Anlage) „Andere Patronen und Teile davon – andere - andere“.

DEBTI16578/26-19306303000

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um ein Teil einer Patrone für Kriegswaffen in Form einer speziell gefertigten Hülse aus Metall. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein Teil einer Patrone für Kriegswaffen.

DEBTI53529/24-19306909000

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um gelbe Kugeln aus Kunststoff mit einem Durchmesser von etwa 6 mm. Derartige Kugeln werden hauptsächlich als Munition für Feder- oder Druckluftwaffen verwendet und werden zolltarifrechtlich als Geschosse erfasst. 400 Kugeln sind in einem Spenderfläschchen aus Kunststoff mit einem integrierten Einfülltrichter auf einer Blisterkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Geschosse" für Waffen im Sinne der Position 9306.

DEBTI29293/24-19306909000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um sog. "Munition für Airsoft Markierer". Dabei handelt es sich um runde Kugeln aus Kunststoff (Durchmesser 6mm), die fluorizierend (grün) sind. Derartige Kugeln werden mit Airsoft-Waffen der Position 9304 verschossen. 4000 der Kugeln sind in einem bunt bedruckten Beutel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Geschosse, andere als in den Unterpositionen 9306 21 00 bis 9306 90 10 genannt".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI