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1 Ergebnisse für "9307000000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

930700000080Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen6%
DEBTI48853/24-19307000000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ein sog. "Pilotenmesser" (Spec Plus Air Force SP2-95) mit feststehender Klinge. Das etwa 27,0 cm lange Messer verfügt über einen ca. 13,0 cm langen, gerillten gummierten Griff, der mit einem beidseitigem Handschutz (in der Art einer Parierstange) und am Griffende mit einer Bohrung und einer Spinnstoffkordel versehen ist. Die ca. 13,5 cm lange, geschwärzte Klinge ist mit einem Glattschliff und an der Oberseite mit einem partiellen Sägerücken versehen. Die Klinge ist mit einer angeschliffenen Klingenspitze (Clip Point) mit beidseitiger Hohlkehle ausgestattet. Das Messer ist mit einer Polyester-/Lederscheide mit Druckknöpfen und Gürtelschlaufe in einem Pappkarton verpackt. Insbesondere aufgrund der Clip Point Klinge mit Hohlkehle und dem beidseitigem Handschutz handelt es sich zolltarifrechtlich um eine "andere blanke Waffen als Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen".

DEBTI40509/24-19307000000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ein ca. 22,5 cm langes Wurfmesser aus Edelstahl (420J2 / 3Cr13). Die den Dolchen ähnliche Blankwaffe verfügt über eine ca. 12,0 cm lange, feststehende Klinge mit rautenförmigem Querschnitt, die zweiseitg glatt angeschliffen ist und sich nach vorne hin zu einer Spitze verjüngt. Die Klinge geht nahtlos in einen Griff mit Lochungen und Fingerschutz über. Das Wurfmesser ist mit einer passenden Nylonscheide mit Klettverschluss und Gürtelschlaufe aufgemacht. Eine Einreihung in die Position 8211 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um eine zum Schneiden bestimmte Ware handelt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere blanke Waffen als Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen" eingereiht.

DEBTI42662/24-19307000000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein etwa 25,0 cm langes, sog. "Stiefelmesser". Das Erzeugnis besteht aus einem Gummigriff mit zweiseitigem Fingerschutz ("Parierstange") und einer feststehenden, etwa 14,5 cm langen Klinge, mit einer mittig positionierten Spitze. Die Klinge ist beidseitig mit einem Glattschliff und zum Griff hin zusätzlich mit einem partiellen Wellenschliff sowie vor dem Fingerschutz mit einer Lochung versehen. Der Griff ist am Ende zusätzlich mit einem sog. Glasbrecher und mit einer Befestigungsöse ausgestattet. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einer passenden Lederscheide mit Druckknopfverschluss aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine den Dolchen ähnliche Blankwaffe.

DEBTI25118/23-19307000000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung der Ware handelt es sich um eine den Dolchen ähnliche Blankwaffe mit feststehender Klinge aus Stahl und schwarzem Polymergriff. Das Messer hat eine Gesamtlänge von etwa 211 mm. Die etwa 11,0 cm lange, feststehende, symmetrische Klinge läuft spitz zu und ist beidseitig geschliffen.  Das Messer wird mit einer passenden Scheide aus Leder eingeführt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere blanke Waffen als Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und Scheiden für diese Waffen " eingereiht.

DEBTI25127/23-19307000000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung der Ware handelt es sich um eine den Dolchen ähnliche Blankwaffe mit feststehender Klinge aus Stahl (Werkstoff 440 C) und Griff aus sog. Pakkawood. Das Messer hat eine Gesamtlänge von etwa 377 mm. Die etwa 235 mm lange und 3,8 mm starke, feststehende Klinge mit der Form einer Saufänger Klinge läuft symmetrisch spitz zu, ist beidseitig geschliffen und mit einer Hohlkehle versehen. Zwischen der Klinge und dem Griff weist das Messer eine Parierstange aus Stahl auf. Klinge, Parierstange sowie Griff sind zusätzlich mit Gravuren versehen. Das Messer wird mit einer passenden Scheide aus Leder eingeführt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere blanke Waffen als Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und Scheiden für diese Waffen " eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI