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DEBTI48736/24-19401200000

Bei der Ware handelt es sich um einen Fahrersitz für eine Baumaschine (sog. Radbagger). Das ca. 68,3 x 104,2 x 60 cm (B x H x T) große Erzeugnis besitzt eine Luftfederung, eine im Sitz integrierte Heizung und wird auf dem Boden in der Fahrerkabine der Baumaschine befestigt. Die Ware ist als "Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen.

AT2007/00086194012000

Kindersicherheitssitz, bestehend aus - einem Unterbau in Form eines festen, geformten Kissens aus Kunststoff, - mit Seitenlehnen versehen, - einer mit Bezugsmaterialien versehenen Polsterung, - einer abnehmbaren Rückenlehne und Kopfstütze. Der Kindersitz dient der Beförderung von Kleinkindern in Kraftfahrzeugen und anderen Transportmitteln und wird mit Hilfe des Sicherheitsgurtes mit dem Fahrzeugsitz verbunden, oder als Unterbau in Form einer Erhöhung der besseren Fixierung des Kindes im Fahrzeugsitz. Eine Einreihung nach 9401 80 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um eine Autositzschale handelt, welche mit dem Kind herausgenommen und als Trageschale verwendet wird.

AT2007/00068194012000

Kindersicherheitssitz, bestehend aus - einem Unterbau und Seitenteilen aus Hartschaum, - einem Bezug aus Spinnstoffen. Der Kindersitz wird in Form einer Erhöhung zur besseren Fixierung des Kindes im Fahrzeugsitz verwendet, dient somit für die Beförderung von Kleinkindern in Kraftfahrzeugen und anderen Transportmitteln und wird mit Hilfe des Sicherheitsgurtes mit dem Fahrzeugsitz verbunden. Eine Einreihung nach 9401 80 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um eine Autositzschale handelt, welche mit dem Kind herausgenommen und als Trageschale verwendet wird.

DEB/2196/06-194012000

Sitzmöbel von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art, sog. Kindersitz Twin One, im Wesentlichen bestehend aus - einem Grundrahmen mit großen Seitenschutzschalen, - einem Sitzbezug aus Spinnstoffen, - einer integrierten Kopfstütze mit zusätzlichen Kopfpolstern, - einer einstellbaren Rückenlehne in Liegeposition mit Einhandbedienung, - gepolsterten Schultergurten. Der Sitz kann alternativ mit dem Drei-Punkt-Gurt des Fahrzeugs oder einer speziellen Befestigungseinheit im Fahrzeug befestigt werden. Der Kindersitz dient in erster Linie der Sicherung von Kindern im Alter zwischen 9 Monaten und vier Jahren (9 bis 18 kg Körpergewicht) während der Autofahrt. Eine Einreihung in die Position 9401 80 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um eine Autositzschale handelt, die dazu bestimmt ist, mit dem Säugling bzw. Kleinkind herausgenommen und als Trageschale verwendet zu werden.

DEB/2196/06-294012000

Sitzmöbel von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art, sog. Kindersitz Starlight SP, im Wesentlichen bestehend aus - einem Grundrahmen mit großen Seitenschutzschalen, - einem Sitzbezug aus Spinnstoffen, - einer integrierten, mehrfach verstellbaren Kopfstütze mit Kopfpolstern, - gepolsterten Seitenteilen, - einer einstellbaren Rückenlehne in Liegeposition mit Einhandbedienung, - gepolsterten Schultergurten, mit 5-Punkt-Gurt. Der Sitz kann mit dem Drei-Punkt-Gurt des Fahrzeugs im Fahrzeug befestigt werden. Der Kindersitz dient in erster Linie der Sicherung von Kindern im Alter zwischen 9 Monaten und 12 Jahren (9 bis 36 kg Körpergewicht) während der Autofahrt. Eine Einreihung in die Position 9401 80 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um eine Autositzschale handelt, die dazu bestimmt ist, mit dem Säugling bzw. Kleinkind herausgenommen und als Trageschale verwendet zu werden.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI