Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

1 Ergebnisse für "9401690000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

940169000080andere6%
DEBTI12407/26-19401690000

Bei dem als "Sonnenliege" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem Sitzmöbel für den Außenbereich und einem gepolsterten Kopfkissen. Das auf den Boden zu stellende Möbel besteht neben einem Gestell aus Akazienholz aus einer gespannten Sitzfläche aus Polyester. Das 60 x 94 x 94 cm (B x H x T) große Erzeugnis besitzt eine dreifach-verstellbare Rückenlehne und somit verschiedene Sitzpositionen, ist zusammenklappbar und in vier Farben erhältlich. Das abnehmbare Kopfkissen ist mittels Klettverschluss am oberen Bereich des Gartenstuhls angebracht. Charakterbestimmender Bestandteil der zusammengesetzten Ware ist das Möbel aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung. Die Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert" eingereiht.  (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI18683/26-19401690000

Es handelt sich bei der „Gartenbank“ um ein ungepolstertes Sitzmöbel aus Holz; 152 cm x 55 cm x 92 cm (B x T x H). Die Bank besitzt ein vierbeiniges Gestell, eine Rückenlehne sowie zwei seitliche Armlehnen. Das auf den Boden zu stellende Möbel dient als Einrichtungsgegenstand auf z.B. Terrassen. Die Ware ist als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert" einzureihen.  (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI18589/26-19401690000

Bei der als "Liegestuhl" bezeichneten Ware handelt es sich um einen klappbaren, massiven Stuhl aus Akazienholz; Abmessungen: 85 x 69 x 94 cm (L x B x H). Der mit Armlehnen ausgestattete Stuhl kann im Innen- und Außenbereich verwendet werden. Die Rückenlehne kann in verschiedene Positionen gebracht werden.  Die noch nicht zusammengesetzte Ware ist als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI11577/26-19401690000

Bei der als "Gartenstuhl 2er-Set Akazie" bezeichneten Ware handelt es sich um zwei zusammenklappbare, massive Stühle - Abmessungen: 92 x 54 x 59 cm (H x B x T) - aus wetterbeständigem Akazienholz. Die mit Arm- und Rückenlehne ausgestatteten Stühle können im Innen- und Außenbereich verwendet werden. Die verpackte Ware ist als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert" einzureihen. (siehe Abbildungen in der Anlage)

DEBTI10/26-19401690000

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware in Form eines ca. 160 x 70 x 74 cm (L x B x H) großen, klappbaren, massiven Stuhl mit abnehmbarer Fußablage aus Akazienholz und einem am Kopfteil angebrachten Kissen. Der mit Armlehnen ausgestattete Stuhl kann aufgrund des abnehmbaren Fußsegmentes zu einer Liege umgebaut werden.  Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Möbel den Charakter der zusammengesetzten Ware. Das Erzeugnis ist als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 59 erfasst, mit Gestell aus Holz, nicht gepolstert" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI